Dämmung bei angebautem Schuppen des Nachbarn - Wärmebrücke?

Diskutiere Dämmung bei angebautem Schuppen des Nachbarn - Wärmebrücke? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Geht doch !

  1. #21 Hundertwasser, 19.07.2012
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  2. #22 Gast036816, 20.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    .... und das ist jetzt sachlich?
     
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    @ rolf
    Nein, das war bewusst polemisch um eine sachliche Antwort zu provozieren. Der Laie sollte erkennen, ob es sich bei Expertenbeiträgen um reine Vermutungen bzw. Meinungen oder um Fakten handelt. :)
     
  4. #24 Gast036816, 20.07.2012
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    Gast036816 Gast

    bauphysikalisch sehe ich das unkritisch und mit dem umstand wird man leben müssen solange der schuppen steht. brennbare wdvs-materialien auf der grundstücksgrenze sind nun mal kritisch. als das 2002 gemacht wurde, hat bestimmt keiner darüber nachgedacht, bzw. niemand hatte in die lbo geschaut.

    der erwerber muss diese entscheidung jetzt selber treffen.
     
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    Interessante These, die du sicherlich auch fachlich begründen kannst?

    Bevor wir jetzt lange die einzelnen LBOs durchwälzen. Welchen § in welche LBO meinst du genau, der nicht beachtet wurde?

    Ich kenne keine Regelung, die nicht nichtbrennbare Außenwandbekleidungen oder Dämmstoffe auf der Grundstückgrenze explizit verbietet.

    Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Schuppen illegal erbaut wurde. ;)

    Auf allen Fälle ist die Grenzbebauung eigentumsrechtlich kritisch. Irgend einer hat nämlich unter Umständen seinen Nachbarn "enteignet". Und das sollte, wie ganz am Anfang erwähnt, als aller erstes überprüft werden.
     
  6. #26 Gast036816, 20.07.2012
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    Gast036816 Gast

    berlin und brandenburg hatte 2002 schon das thema außenwände und grenzbebauung mit nicht brennbaren baustoffen geregelt, dresden - sachsen - weiss ich jetzt nicht. ausnahme waren in berlin und brandenburg gebäude mit geringer höhe - eingeschossig oder normal entflammbare bauteile können gestattet werden, wenn keine bedenken wegen des brandschutzes bestehen, d. h. abstand zum nachbarn ausreichend.

    ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass irgendeine lbo in deutschland die verwendung von nichtbrennbaren außenwandbekleidungen verbieten würde. es ist doch sicher begrüßenswert, wenn jeder eine nicht brennbare außenwandbekleidung verwenden wird oder meinst du jetzt dass die 2-fache verneinung das ja zum kunststoff an der brandwand bedeutet?

    na klar ist der schuppen illegal gebaut worden, das hilft erst einmal in der argumentation für die brandlast an der brandwand.
     
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    @ rolf: jetzt ist es endlich sachlich :28:

    Sorry für "nicht nichtbrennbare", das sollte keine doppelte Verneinung sein. Anstatt "nicht nichtbrennbare" hätte ich "normal- oder schwerentflammbare" schreiben sollen oder "nichtbrennbare ... fordert". Für mich ist "nichtbrennbar" ein gängiger Begriff, bei dem ich die Teilwörter nicht mehr isoliert wahrnehme.

    Es hat natürlich keinen Sinn nach Berlin oder Brandenburg zu schauen. Da stephan1981 aus Dresden kommt, steht das Objekt bestimmt in Sachsen.

    Dort gilt, wie fast überall sinngemäß, dass die Wand an der Grundstücksgrenze erst dann eine Brandwand sein muss, wenn der Abstand zum (möglichen) Nachbargebäude weniger als 5 m beträgt (§ 30). Das ist hier sicherlich der Fall und der "Schuppen" illegal erbaut.

    Da das Gebäude wohl nicht der Klasse 4 oder 5 entspricht, darf die Außenwandbekleidung (WDVS) sogar nur normalentflammbar sein. Wenn die Wand eine echte Brandwand (keine Öffnung, F 90) wäre, dann würde sie über einen brennenden Schuppen und mit brennenden WDVS eh nur lachen.

    Bei einem Dachüberstand aus Holz sowie Fenstern, die näher als 5 m zum Schuppen stehen, würde ich mir tatsächlich Sorgen machen, unabhängig irgend einer Außenwandbekleidung. Wenn dann das WDVS auch noch illegal ist, weil es auf Nachbars Grundstück steht, hat man natürlich schlechte Karten den Rückbau des Schuppens zu fordern...
     
  8. #28 Gast036816, 20.07.2012
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    Gast036816 Gast

    bringt doch alles nix, wenn du hier die legalität oder illegalität von wdvs oder schuppen einbringst, wenn doch niemand kenntnisse davon hat. das ist mir zuviel wenn und aber oder weiss nicht genau - eben zu viel grauzone, in der du diskutierst. mit eventuell kann man sich noch mehr fälle der illegalität basteln. TE wollte kaufen - ich schätze er wird es nicht mehr.
     
  9. Mark

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    Stimmt...Erst hat ihn der Schimmel krank gemacht, dann wurde er fast bei lebendigem Leibe verbrannt und zum Schluss musste, was von ihm übrig blieb, noch wegen Illegalitäten ins Gefängnis :bef1017:
     
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