Heizwärmebedarf

Diskutiere Heizwärmebedarf im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Grüß Gott, :winken hat jemand eine Ahnung was für Temperaturen beim Wärrmebedarfsnachweis bach §12 der Wärmeschutzverordnung zugrunde gelegt...

  1. Oliver

    Oliver

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    Grüß Gott, :winken

    hat jemand eine Ahnung was für Temperaturen beim Wärrmebedarfsnachweis bach §12 der Wärmeschutzverordnung
    zugrunde gelegt werden ?
    Bei mir wurde ein Wert von 48,46 kWh/(m² a) errechnet.

    Oliver
     
  2. #2 Wilhelm Wecker, 23.01.2003
    Wilhelm Wecker

    Wilhelm Wecker

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    Verwechslung ?

    Hallo Oliver,

    ich glaube, Du bringst da ein paar Dinge durcheinander.

    Meinst Du wirklich die Wärmeschutzverordnung, denn wir leben im Zeitalter der Energieeinsparverordnung EnEV ?
    Dort geht man beim Energiebedarfsausweis nach § 13 EnEV entweder von normalen Innentemperaturen oder von Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen aus. Niedrige Innentemperaturen können auch für eine Zone z.B. Kellergeschoß angewendet werden.

    Der in Deinem Beispiel errechnete Wert von 48,46 kwh(m2a) ist wahrscheinlich der spezifische Jahresheizwärmebedarf Qh - bitte genauer nachschauen.

    Nach EnEV beinhaltet der Energiebedarfsausweis insbesondere die spezifischen Werte des Jahres-Heizwärmebedarfs, des Jahres-Heizenergiebedarfs und des Jahres-Primärenergiebedarfs, einschl. Angabe der eingesetzten Energieträger.

    Bei der Wärmeschutzverordnung 95 wurde mit Qh lediglich der flächenbezogene Wert des Jahres-Heizwärmebedarf ermittelt.

    mfg ww
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

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  4. Ebel

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    Im Anhang D der DIN V 4108-6:2000-11 "Berechnungsverfahren für den öffentlich-rechtlichen Nachweis" (nach der EnEV) steht in Tabelle D.3 (Randbedingungen): Mittlere Gebäudeinnentemperatur: 19°C für Gebäude mit normalen Innentemperaturen.
     
  5. Oliver

    Oliver

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    ich hab irgendwo ...

    mal aufgeschnappt, dass pro 1°C mehr, ca. 6% mehr Energie aufgewendet wird. Da von meiner Frau eine Raumtemperatur von 22-23°C 'verlang' :boxing wird, kann ich es mir ausrechnen.
     
  6. Ebel

    Ebel

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    Die Hochrechnungen funktionieren relativ gut, wenn man aus der Berechnung sorgfältig trennt: interne Gewinne, Transmissionswärmeverluste, Lüftungswärmeverluste und solare Gewinne. Die Schritte sind dann 1. Festlegen der Innentemperatur, 2. Bestimmen der internen Gewinne (stimmen die mit der standardisierten Annahme der EnEV überein?), 3. Bestimmen der solaren Gewinne (z.B. über durchschnittliche Sonnenscheindauern - Verschattung beachten), 4. Bestimmen der Heizgrenztemperatur (bis zu welcher Außentemperatur reichen allein die internen und solaren Wärmegewinne), 5. für viele Orte existieren Tabellen mit den Gradtagszahlen für bestimmte Grenztemperaturen, 6. damit Bestimmung der Transmissions- und Lüftungswärmeverluste und den Ersatz der im Winter verringerten solaren Gewinne. Zusätzlich muß ggf. noch ein zusätzlicher Lüftungswärmeverlust berücksichtigt werden, wenn die Luftdichtigkeit des Hauses schlecht ist.

    Allerdings muß ich auch feststellen, das weder EnEV noch die übrige Datenlage das Kennen der Daten einfach macht - obwohl die Rechnung selbst relativ unkompliziert ist.

    Dabei existiert noch ein Gewährleistungsproblem. Wenn dem Bauherren Angaben zu den Verbräuchen gemacht werden, kann sich der Bauherr evtl. darauf berufen und damit Schadensersatzanspüche ableiten - also lieber nichts angeben und deswegen lieber der Hinweis auf Unverbindlichkeit im Energiebedarfsausweis. Dazu kommt noch, daß die jährlichen Klimaschwankungen noch die Heizverbräuche um 30 % und mehr schwanken lassen können: bei gut gedämmten Häusern ist der Heizenergieverbrauch die kleine Differenz zwischen den großen Werten Transmissionswärmelust und solare Gewinne - und selbst bei kleiner Schwankung der Ausgangsgrößen (meistens um 10 bis 15 %) schankt dann eine kleine Differenz sehr stark.
     
  7. JDB

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    Sehr gut beschrieben, Herr Ebel.
    Unter diesem Gesichtspunkten und dem o.g. sehr niedrigen Heizwärmebedarf erscheinen die 6% etwas mager.
    Bei max. 23° sollte die mittlere Temp. ca. bei 21° liegen.
    also 2° unterschied, macht ca. 15% mehr Energie.

    Diese Kosten dürfen Sie ihrer Frau vom Tachengeld abziehen.

    Oder wie soll ich das verstehen?
     
  8. Ebel

    Ebel

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    Solche Zahlen sind mit Vorsicht zu betrachten. Z.T. beruhen diese Angaben direkt auf der Zunahme der Heizgradtage und berücksichtigen nicht die relative Zunahme der solaren Gewinne bei Verlängerung der Heizperiode. Außerdem berücksichtigen sie nicht die Absenkung der Heizungsgrenztemperaturen bei gut gedämmten Gebäuden. Welche tatsächliche Heizgrenztemperatur haben Sie usw.. Für den Raum Potsdam gilt z.B. für die prozentuale Änderung der Gradtagszahlen:

    Grenztemperatur / Anstieg
    11°C / 11,8 %
    12°C / 11,1 %
    13°C / 10,6 %
    14°C / 10,1 %
    15°C / 9,6 %
    16°C / 9,2 %
    17°C / 8,8 %
    18°C / 7,9 %
    19°C / 7,5 %
    20°C / 7,1 %
    21°C / 6,7 %
     
  9. Ebel

    Ebel

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    Noch eine Ergänzung zur Sonne. Bei ca 180 Tagen Heizzeit, bringt jeder Tag theoretisch bei 40° Breite etwa 1,4 % mehr Solareintrag, bei 60° Breite 1,6 %. Berechnet allein auf der theoretischen Sonnenscheindauer.
     
  10. Gast

    Gast Gast

    heizgrenztempartur

    Die EnEv stellt allerdings im Berechnungsverfahren schon eine "Optimierung" gegenüber der WschVO dar.
    Die Heizgrenztemperatur wurde gesenkt!! auf 10°C, war glaub ich vorher 12°C.
    Sind rel. unrealistische Randbedingungen.
    Siehe auch:

    www.fh-wolfenbuettel.de/tww/EnEV-files/WarumSoKleineSchritte.pdf



    Gruss jhd
     
  11. Oliver

    Oliver

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    oje ...

    ich armer (neuer) Häuslebesitzer wollte mal nur grob überschlagen, ob mein aktueller Energiebedarf korrekt ist.
    Ich habe jetzt mal über den Januar hinweg meinen Zählerstand der Gasarmatur verfolgt.
    Im Schnitt liege ich bei Temperaturen zwischen -5°C und +2°C bei einem Tagesverbrauch von ca. 7m³.
    Die Heizkörper (Stücker 3) im Keller stehen auf '1' und den Rest des Hauses erwärme ich über die FSBH im EG. Als Raumtemperatur im EG habe ich so ca. +- 22°C.
    Ich habe zwar noch 4,5m² Röhren auf dem Dach, doch bei diesem Sau-Wetter bringen die nichts.
     
  12. JDB

    JDB

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    genau

    Das war Trick 17:
    Sonst hätte man die angestrebte 25%ige Verschärfung auch nicht erreicht. Per Verordnung sank am 1.2.2002 der Heizwärmebedarf um ca. 10%. :wow :wow :wow
     
  13. Gast

    Gast Gast

    jenau

    Schön gesagt JDB

    gruss jhd
     
  14. JDB

    JDB

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    Wer issn jhd? *grübel*
     
  15. Ebel

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    "Die Heizgrenztemperatur wurde gesenkt!! auf 10°C, war glaub ich vorher 12°C."

    Dieses Zitat hört sich nach Schummel an - ist es aber nicht. Diese Heizgrenztemperatur wird nur im Heizperiodenbilanzverfahren benutzt und resultiert aus der höheren vorausgesetzten Wärmedämmung.

    Beim Monatsbilanzverfahren wird die Heizgrenztemperatur aus der Wärmedämmung bestimmt.
     
  16. MAB

    MAB Gast

    Mal zur Praxis ohne Zahlen

    Naja fast. Irgendwie werden die ohnehin vom Laien nicht verstandenen Berechnungen auf den Energiebedarf reduziert. Sprich: der Bauher sieht nur: "Mein Haus verbraucht x l Öl / Gas / Strom im Jahr, respektive x Teuro im Jahr".

    Und dann kommt natürlich die typische Frage, auf welche Temperaturen sich das bezieht. Die logische Frage nach der Nutzung ist noch nie gestellt worden.

    Es ist schon ein Unterschied, ob da nun 28 Leute ein und ausgehen die alle rauchen und die Fenster offenlassen um nicht zu ersticken, oder ob da ein Nichtraucher, pensioniert, alleine lebt, der zudem nie aus dem Haus geht.

    Nur fließen diese Faktoren eben nicht in die Berechnung ein (gottseidank).

    Stichwort Gewährleistung: niemand GARANTIERT diesen errechneten Verbrauch!

    Und jetzt doch Zahlen: ich kaufe ein Auto mit einem ermittelten Verbrauch von 10 l /100 km.

    Person 1 fährt immer konstant 90 km/h (nennt man auch rollendes Verkehrshindernis) und braucht nur 6 Liter.

    Person 2 fährt nur im 1. Gang (zu blöd zum schalten) und Vollgas. Wieviel braucht der wohl?
     
  17. Oliver

    Oliver

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    eigentlich ...

    >Person 1 fährt immer konstant 90 km/h (nennt man auch rollendes Verkehrshindernis) und braucht nur 6 Liter.

    >Person 2 fährt nur im 1. Gang (zu blöd zum schalten) und Vollgas. Wieviel braucht der wohl?

    soviel zum 3-Liter Auto: Ich steh auf fette 8-Zylinder Bigblocks
     
  18. MAB

    MAB Gast

    Hehe

    Auch son Verkehrshindernis! Mind. 10 Zylinder, mind. 12 Liter Hubraum müssen es sein! V10 statt 16 V!

    Zwischengas kostet nen Eimer Sprit. Dann geht es dem Staat auch wieder gut.

    Unter 800 Nm Drehmoment lohnt sich das Fahren doch gar nicht, kann man ja gleich den Bus nehmen.

    Bei 220 im höchsten 4. Gang Gas geben und dabei die Räder durchdrehen lassen, das ist Autofahren!

    Ölkrise? Pa! Unser Bush-Krieger macht das schon.
     
  19. #19 hscholl, 26.01.2003
    hscholl

    hscholl

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    relativ...
    wenn Oliver im 1. Gang fährt oder einen 8 Zylinder röhren lässt, ist die Frage nach dem Verbrauch der Hausheizung ein bisschen unsinnig: für seinen errechneten Heizjahreswärmebedarf für einen Quadratmeter Wohnfläche im ganzen Jahr kann er gerade mal 34 km weit fahren, also höchstens 10 Minuten Spaß haben!
     
  20. jacob

    jacob

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    beim thema

    und das sind wir gleich beim thema - energieeinsparung beim bau wird bis zum bauschaden gesetzlich forciert, und der normalverbraucher verheizt schon jetzt mehr energie mit der karre als mit seinem heim. am besten 50 km täglich pendeln (und mama hat für die kinder auch noch nen zweitwagen), das wird noch subventioniert - und auf die spritpreise schimpfen - ha-ha-ha!
    igendwie kommt die politik nicht auf den boden der tatsachen!
     
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