Verschobene Kellerwände / Statik / Mängel

Diskutiere Verschobene Kellerwände / Statik / Mängel im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Guten Morgen, ich bin mir nicht sicher, ob Baumurks nicht die bessere Kategorie wäre, ich probiere es erst einmal hier. Hintergrund: Wir...

  1. #1 MartyMcFly99, 20.07.2012
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    Guten Morgen,

    ich bin mir nicht sicher, ob Baumurks nicht die bessere Kategorie wäre, ich probiere es erst einmal hier.

    Hintergrund: Wir befinden uns zur Zeit im Streit mit unserem Bauträger, dem Bauleiter (und Architekten) und dem Statiker.

    Wir haben 2009 ein Grundstück mit Rohbau von einem Bauträger gekauft, der das Haus für uns dann fertigstellen sollte. Das ist mittlerweile auch geschehen, Fertigstellung sollte eigentlich schon 12/2011 sein. Wir haben den Rohbau damals mit einem befreundeten Architekten besichtigt, um zu klären, ob das Objekt grundsätzlich OK ist. Er wies uns damals schon darauf hin, dass es schon eine "Billiglösung" wäre, an einem Hang einen Keller aus 24,5cm Kalksandstein zu mauern, er hätte Betonwände gegossen.

    Da wir keine gröberen Mängel gefunden haben, haben wir den Bauträgervertrag abgeschlossen. Der Bauleiter war bei den Verhandlungen und Planungen immer dabei, damit wir unsere Änderungswünsche direkt planen und in den Vertrag aufnehmen konnten. Mängel wurden uns keine mitgeteilt.

    Als die Maler im November fertig waren, ist uns dann aufgefallen, dass eine Aussendwand im Keller, der bewohnbar sein soll, schief war. Bedeutet, die Wand war vom Boden bis zur Decke (2,50m Höhe) 8cm nach aussen gekippt. Auf Nachfrage bekam ich vom Bauträger und Architekten ausweichende bis blöde Anworten ("Wenn die Wand gerade sein soll, dann schmieren wir oben noch 8cm Putz drauf!").

    Ein Nachbar hat uns dann freundlicherweise weitergeholfen und erklärt, was passiert ist.

    Es war ein Doppelhaus geplant, man hat zu erst den Keller für unsere Hälfte ausgehoben und den Aushub auf der anderen Seite gelagert. Fundament, Bodenplatte, Keller und Kellerdecke gebaut. Dann hat man den Erdaushub wieder zum Verfüllen genommen und verdichtet, bevor das Haus weitergebaut wurde, weil die andere Kellerseite begonnen werden sollte.

    Nach dem Verfüllen haben sich im Winter die Kellerwände, die längs zum Hang verlaufen, um 8cm nach vorne verschoben. Die äussere, jetzt schiefe Wand, hat sich nicht verschoben, weil vor der Wand die Garage angebaut war und Widerstand geleistet hat. Deshalb hat die Wand den Erddruck wohl durch Ausbeulen abgefangen.

    Nach dem Winter wurde der Schaden entdeckt, der Statiker war der Meinung, das wäre kein Problem, so hat man an der Seitenwand von aussen eine Betonwand von 2m Länge vor die Kalksandsteinwand gegossen und weitergebaut.Wie es um die Abdichtung der Rückwand bestellt ist, konnte mir niemand sagen. Aussage war, es wäre alles in Ordnung und das wäre ja nicht mal ein Mangel.

    Wir haben dann einen Anwalt eingeschaltet und einen eigenen Gutachter beuaftragt, der die Beweissicherung übernommen hat. Dieser hat bei der Sichtung der Unterlagen dann festgestellt, dass die hintere, dem Hang zugewandte Kellerwand, statisch nicht nachgewiesen ist und deshalb das Haus nicht standsicher. Deshalb haben wir die Abnahme abgelehnt.

    Mittlerweile gibt es einen neuen Nachweis des Statikers, der sagt, es wäre alles OK. Ein Gutachten unseres Gutachters, der sagt, nichts ist OK. Ein vom Bauträger beauftragter Prüfstatiker hat mir telefonisch bisher nur die Auskunft gegeben, es sei nicht OK.

    Heute bekomme ich dann ein Bodengutachten, das belegen soll, dass die Annahmen unseres Gutachters und des Prüfstatikers falsch sein sollen, die hätten sich alle beim Erddruck vertan.

    Meine Fragen:
    1. Ist das üblich, dass mehrere Experten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, was die Statik für ein- und dasselbe Objekt angeht?
    2. Ist das schon mal jemandem passiert, dass sich ein ganzer Kelleraufbau auf der Bodenplatte verschiebt? Was kann dadurch alles passieren?
    3. Eine Spezialfrage, weil sich das in den Stellungnahmen unterscheidet: Kann mir als Laien jemand erklären, was unter "Auflast auf dem Gelände" bei Erdduck zu verstehen ist? Der Geologe gibt da p=0 kn/m an, unser Gutachter nimmt dort 5 kn/m an, der Prüfstatiker wohl ebenfalls. Was könnte das sein?

    Entschuldigt den langen Text, ich hoffe, ich darf hier mal Frust ablassen. 8 Monate sind nun rum seit dem geplanten Einzug und wir sind kaum einen Schritt weiter. Hätte man uns vor dem Kauf den Mangel mitgeteilt, dann hätten wir nicht gekauft. Mittlerweile muss ich sogar von Vorsatz des Verschweigens ausgehen, nützt aber nichts, weil man keine Handhabe hat.

    Gruss
    Marty
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 20.07.2012
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    1) erklärt sich mit 3). Bei unterschiedlichen Ausgangslagen kommen egal wo in de rRegel auch unterschiedliche Ergebnisse raus.

    Zu der Ansatz aus 3) mögen sich unsere Statiker äussern.

    Zu 2) Ich kenne nur einen Fall, wo in einer älteren Siedlung einige Häuser den Hang ein Stück herabgesackt sind. Aber eben ganz Häuser und keine Verschiebung innerhalb des Hauses.
     
  3. #3 OLger MD, 20.07.2012
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    Hat der (neue) Statiker den Nachweis auch für den Bauzustand erbracht: Keller gemauert, keine EG-Wände und keine Decke über dem KG aber Baugrube schon verfüllt und verdichtet? Die Kellerwand hält dem Erddruck besser stand, wenn auf die Kellerwand genügend Auflast wirkt. Aber auch hier gibt es Grenzen bezüglich der wandhöhe und der Wandlänge.
    Wenn es eine Abdichtung gab, und die Wand verschiebt sich am Fußpunkt um 8cm, dann kann die Abdichtung nicht mehr in Ordnung sein. Sie ist entweder schon gerissen oder es gibt einen Hohlraum zwischen Abdichtung und Wand, so dass die Abdichtung an der Stelle alsbald reissen wird.
     
  4. #4 OLger MD, 20.07.2012
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    zu 3.)
    Ich versuch's mal so:
    Die Erde drückt aufgrund ihres Eigengewichtes nicht nur nach unten, sondern auch zur Seite. Ist ringsherum auch Erde heben sich die horizontalen Anteile auf. Steht da jetzt aber eine Wand mit Luft dahinter muss die Wand die horizontal wirkenden Kräfte aufnehmen. Den Horizontaldruck kannst Du Dir bildlich vorstellen, wenn Du ein kleines Loch buddelst und einen Schuhkarton (ohne Deckel) in das Loch stellst. Dann füllst Du Erde an und drückst sie fest. Der Schuhkarton wird sich nach innen ausbeulen. Und wenn Du jetzt noch direkt neben dem Schuhkarton mit dem Fuß senkrecht nach unten auf die Erde drückst, wird der Horizontaldruck noch größer und der Karton fällt in sich zusammen. Wenn nur das Erdreich gegen die Kellerwand drückt, wirkt nur Erddruck (aus dem Eigengewicht des Erdreiches) horizontal auf die Kellerwand. Es gibt keine Auflast. Wenn jetzt aber ein Fahrzeug, palettenweise Steine und Mörtel neben dem Kellerrrohbau auf der Erde stehen, wirkt aus dieser Auflast auch ein Teil horizontal auf die Kellerwand. 5kN sind umgerechnet ca. 500 kg, also 5 schwere neugierige Menschen, ein viertel Baufahrzeug oder 2 bis 3 Paletten Baumaterial.
    Der Geologe an sich hat etwas Recht, da er (geologisch) nur das Erdreich betrachtet und aus der Art des Erdreiches den Horizontalanteil ausrechnet.
    Der Gutachter hat auch etwas Recht, da er auch die äußeren Umstände (Verkehr und Baumaterialanlagerungen, Gerüste, etc...) mit berücksichtigt.
    Baugruben bildlich:
    http://www.vbg.de/sportvereine/p_sport/fachinfo/erdarbeiten.htm
     
  5. #5 MartyMcFly99, 20.07.2012
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    Der Prüfstatiker wurde nicht von uns beauftragt, sondern vom Bauträger, wir haben noch nichts Schriftliches von ihm. Er hat aber, genau wie unser Gutachter, auf Basis der Statik (135 Seiten) des Statikers gerechnet und geprüft, also für den Endzustand. Über dieser Kellerwand befinden isch im Erdgeschoss mehrere bodentiefe Fenster, die wohl gerade zu wenig Last auf die Kellerwand bringen.

    Der Vorschlag unseres Gutachters sieht vor, den Keller noch einmal freizulegen, die Wände komplett von Lichtschächten und Dämmung zu befreien und dann eine bewehrte Betonwand davor zu giessen, um den Erddruck abzufangen. Dabei könne man sich direkt die Abdichtung anschauen. Der Bauträger verweigert sich zur Zeit massiv. Erst wurde versucht, durch den Prüfstatiker den Nachweis der Standsicherheit zu bringen. Als dieser telefonisch mitteilte, dass auch er die Statik für nicht nachweisbar hält, wurde jetzt ein Geologe mit dem Bodengutachten beauftragt, um nachzuweisen, dass der eigen beauftragte Prüfer auch nicht richtig liegt.

    Der Geologe scheint aber jetzt tatsächlich nur einen Erddruck berechnet zu haben, mehr auch nicht.

    Aus meiner Sicht wäre es angeraten gewesen, all diese Fachleute an einen Tisch zu setzen, das wird aber vom Bauleiter strikt torpediert.

    Unser Gutachter schreibt, die Statik sei fehlerhaft, weil "bei der Bemessung keine Nutzlast auf dem Erdreich angesetzt wurde". Der Geologe schreibt in seinem Gutachten aber auch wieder von "Auflast auf dem Gelände p = 0kn/m²".

    Marty
    PS: Danke Olger MD, damit habe ich das verstanden. Hinter dem Haus steht auf dem Erdreich in 2 Meter Abstand eine Natursteinmauer mit 1m Meter über die gesamte Breite. Auf dieser 2 Meter breiten Fläche ist eine Terasse angelegt mit Terassensteinen. Das wird wohl dann auch die 500 kg ergeben, vermute ich.
     
  6. #6 peterk61, 20.07.2012
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    Wir Geologen machen nur erdstatische Berechnungen, d. h wir kümmern uns um das Erdreich, geben Bodenkennwerte oder Bodenwiderstände an. Der Nachweis der Standsicherheit eines Bauteiles, wie z. B. der Kellerwand ist eindeutig Sache des Statikers. Er benutzt für die Berechnung des Erddruckes lediglich die Bodenkennwerte des Geologen.

    Den Ansatz einer Nutzlast von 5 kN/m² habe ich bisher in den meisten von mir durchgesehenen Standsicherheitsnachweisen gesehen.

    Der Pürfstatiker sitzt aber eindeutig am längeren Hebel. Ohne geprüfte Statik kann der Bauträger wenig ausrichten.
     
  7. #7 MartyMcFly99, 21.07.2012
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    Das haben wohl unser Gutachter und der Prüfstatiker unabhängig voneinander auch.

    Wir müssen jetzt erst einmal den schriftlichen Bericht des Prüfstatikers abwarten, ich habe da so ein Gefühl, das man den mit den niedrigeren Werten des Geologen nun unter Druck setzen will.

    Zwischenzeitlich machen wir uns Sorgen um die Abdichtung. Problematisch dürfte es für den Bauträger sein, die Mangelfreiheit belegen zu können. Weder von den verschobenen Wänden noch von den Sanierungsversuchen gibt es Dokumentationen oder Photos. Das haben Statiker, Architekt und Bauunternehmer alles anscheinend nur "mündlich" besprochen.

    Hat ein bauleitender Architekt nicht in solchen Fällen, wo solche Mängel auftreten, da irgendwelche Pflichten, dass sorgfältig zu prüfen und zu dokumentieren?

    Gruss
    Marty
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2012
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    Es ist schon mal die Frage, ob der Architekt auch der Bauleiter war.
    Und selbst wenn, ist es keine öffentlich-rechtliche Pflicht, sondern wenn überhaupt nur eine privatrechtliche, also eine, die nicht zwingend ist, sondern vereinbart bzw abbedungen werden kann.
     
  9. #9 Gast036816, 22.07.2012
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    Gast036816 Gast

    dir bleibt wahrscheinlich nichts anderes übrig, als die die ganze sache mit dem anwalt vor den richter zu zerren, der wird einen oder mehrere sachverständige bestellen und dann wird untersucht, gewertet und irgendwann - nach mehreren jahren - gibt es dann ein urteil. ihr könnt die zeit mit gutachten und gegengutachten und gegengutachten zum gegengutachten usw. auch überbrücken.

    die sache ist so komplex, dass man aus der ferne gar nichts dazu sagen oder schreiben sollte. frag doch einfach mal, ob der prüfingenieur für das gebäude, so wie es jetzt da steht, die schlussbescheinigung ausstellt und damit die geprüfte standsicherheit zum gebrauch erklärt. die frage sollte am besten dein anwalt stellen. dann werden vielleicht fakten geschaffen.
     
  10. #10 MartyMcFly99, 22.07.2012
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    h
    Er wurde mir vom Bauträger als Solcher benannt. Hilft aber vermutlich auch nichts, weil das dann sowieso nur für den Bauträger von Interesse wäre. Ich muss mich ja an den halten.

    Darauf läuft es dann, hoffentlich, nicht hinaus. Das Endergebnis würde dann sein, dass der Bauträger Insolvenz anmeldet und wir zwar ein Urteil, aber trotzdem die Kosten haben. Das Geld, welches bei einem Verfahren verbrannt würde, würde locker für die Sanierung reichen. Egal, ob man vorher feststellt, ob sie denn dann wirklich absolut notwendig ist.

    Alternative für uns wäre halt die Abnahme unter Vorbehalt der Mängel. Dann wäre es Sache des Bauträgers, die Mangelfreiheit nachzuweisen. Was die Statik angeht, eine Sache des Prüfstatikers. Was die Abdichtung der Kellerwand angeht.... tja, wie will man das machen, ohne wieder auszubuddeln, wenn man es nicht nach Feststellen des Mangels direkt dokumentiert hat?

    Für uns sieht die Sache stark nach "Schnell zuschütten und Schnauze halten, vielleicht merken sie es nicht!" aus.

    Das war mir soweit klar. Deshalb gehen meine Fragen eher in die Richtung, was für Schäden entstehen könnte. Und ob es Sinn macht, das jetzt direkt wieder auszugraben oder erst einmal abzuwarten, ob tatsächlich ein Schaden entsteht. Abgesehen von dem statischen Thema.

    Problem dabei wäre halt, dass nach 5 Jahren das unser Risiko wäre.

    Danke für den Hinweis, ich gebe das an den Anwalt weiter.

    Wir warten jetzt mal den endgültigen Bericht der Statik-Prüfung ab. Sollte die jetzt entgegen aller telefonischen Erläuterungen plötzlich doch positiv sein, müssen die uns schon erklären, warum sich das auf einmal geändert hat. Falls auch jetzt die Statik noch nicht stimmt, hoffe ich, dass der Bauträger endlich einsieht, dass sein Statiker sich verrechnet hat und saniert endlich mal. Dabei kann dann auch die Abdichtung überprüft werden.

    Ich danke Euch für Euren Rat und die Meinungen.

    Gruss
    Marty
     
  11. #11 Gast036816, 23.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich kann dir nur raten die leistung insgesamt nicht abzunehmen und den nachweis der regelkonformität - sprich mängelfreiheit - dem unternehmer zu überlassen. unter vorbehalt abnehmen - was willst du dann machen, wenn der nachweis nicht kommt, gibst du dann das abgenommene teilwerk wieder zurück?

    wenn der unternehmer jetzt bereits finanziell wackelt, kann eine notwendige mängelbeseitigung ihm ebenso das genick kosten.
     
  12. uban

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    Du kannst doch nicht ernsthaft einen Rohbau fertig machen wollen wo, laut Eingangsposting, die Standsicherheit bezweifelt wird?
    Nicht dass dir die Hütte zusammenbricht und die zufällig anwesenden Bewohner/Gäste erschlägt, aber wie willst du das Ding später, falls zwingend erfoderlich, verkaufen? Das kauft doch kein Mensch mehr.
    Entweder zwingst du den Verantwortlichen zur Mängelbeseitigung (kann durchaus mit einem relativ kleinem Betrag geleistet werden bzw alles fast nur ein Rechenfehler bzw die unpassenden Randbedingungen) oder du beseitigst auf erstmal auf eigene Rechnung (hoffentlich hast du noch offene Rechnungen ggü dem Verantwortlichen).
    Natürlich alles unter fachanwaltlicher Begleitung damit dir keine formalen Fehler bzw weitere finanziellen Nachteile entstehen.

    Pest oder Cholera,
     
  13. #13 MartyMcFly99, 23.07.2012
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    Es gibt zwei Möglichkeiten, so hat es mir der Anwalt erklärt:

    1. Abnahme verweigern, das hätte ich auch in Erwägung gezogen. Und dann? Wenn der Bauträger sich querstellt und behauptet, alles wäre OK? Einzige Möglichkeit ist dann, auf Fertigstellung zu klagen. Wir müssen klagen, wir müssen Gerichtskostenvorschuss zahlen etc.

    2. Abnahme unter Vorbehalt dieser Mängel und entsprechende Gelder einbehalten. Dann können wir über die Gewährleistung eine Frist zur Behebung setzen und nach Ablauf eine Selbstvornahme machen. Will der Bauträger Geld, muss er klagen. Er müsste dann ja die Mängelfreiheit nachweisen.

    Wenn ich was nicht beachtet habe, bitte ich um Mitteilung.

    Das Haus ist schon komplett fertig. Es wäre eigentlich bezugsfertig, man muss nur noch Möbel reinstellen.
    Eine Abnahme bedeutet ja nun nicht, dass wir einziehen. Wir würden den Mangel beseitigen lassen, unser Gutachter hat dazu ja einen Vorschlag gemacht mit Kostenschätzung, Berechnung und allem. Und danach einziehen.

    Das Problem haben wir doch so oder so.

    Durch Klage auf Fertigstellung im Notfall...

    Wir dürfen vor einer Abnahme nichts selber machen, es ist nicht unser Haus...

    Es handelt sich um einen Bauträgervertrag, wir kaufen Grundstück mit schlüsselfertigem Haus. Wir nehmen weder einzelne Gewerke zwischendurch ab, noch haben wir Möglichkeiten der Einflussnahme. Und der Bauträger hat einfach weitergebaut, vermutlich hat er sich gedacht, einmal zugeschüttet, sieht es doch niemand mehr und welcher Kunde lässt schon die Statik prüfen?

    Marty
     
  14. #14 Gast036816, 23.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ TE - muss der unternehmer nicht auch bei 1. nachweisen, dass seine leistung frei von maengeln ist? wenn das gebaeude frei von maengeln waere, dann haette der bautraeger schon laengst die bescheinigung vom pruefingenieur fuer den rohbau.
    wenn du dann unter vorbehalt abnimmst, willst du dann auch unter vorbehalt einziehen? solange die bescheinigung vom pruefingenieur nicht vorliegt, hast du keinen zwang zur abnahme.
     
  15. #15 MartyMcFly99, 23.07.2012
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    Er ist wohl anscheinend tatsächlich der Meinung, die reine Behauptung würde reichen. Und wenn der sich nicht bewegt und auch nicht zur Abnahme auffordert, dann können wir anscheinend nur klagen. Ich mag das auch nicht wirklich glauben. Ein Rücktritt vom Vertrag käme auch noch in Betracht, aber der Bauträger wird nicht das Geld haben, unser bereits gezahlten Raten zurückzuzahlen.

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gibt es laut Bauordnung NRW keine Pflicht für einen Prüfstatiker bei Einfamilienhäusern. Deshalb benötigt er wohl auch keine Prüfbescheinigung. Aber wenn er jetzt schon einen Prüfstatiker beauftragt hat, dann können wir auch auf die Bescheinigung warten.

    Danke und Gruss
    Marty
     
  16. #16 MartyMcFly99, 23.07.2012
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    Sorry für den Doppeltpost, die 5 Minuten waren nach dem Tippen vorbei:

    Mich ärgert daran ebenfalls dass nichts dokumentiert worden ist. Das solch ein Mangel auftritt, kann ja passieren. Wenn man ihn angeblich behoben (oder kontrolliert) hat, dann wäre es doch eigentlich völlig normal, dass man das auch dokumentiert durch Photos etc. Da steht jetzt ein Haus, das eine schiefe Front hat, weil sich von drei Wändern zwei verschoben haben. Das Haus hat innen im Keller eine schiefe Aussenwand (8cm vom Boden zur Decke), die Abdichtung der Kelleraussenwände ist evtl. zerstört, die Statik nicht OK...

    Und wir reden tatsächlich nur über die ganz wichtigen Dinge, kleinere Mängel, die sich problemlos beheben lassen, standen noch gar nicht zur Diskussion.

    Mal ehrlich: Hätte es selbst mit dem billigsten Franchise-GU schlimmer kommen können?

    Gruss
    Marty
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 23.07.2012
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    Schlimmer geht immer!

    Ich frage mich nur, warum die 8 cm erst auffallen, wenn der Maler dasteht.
    So einen oder zwei cm - die vergucken sich vielleicht schon mal, aber 8 cm - niemals.

    Ist denn der Bau nie kontrolliert worden?
     
  18. #18 MartyMcFly99, 23.07.2012
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    Wir waren vor dem Kauf 2 Mal zur Besichtigung in dem Haus mit einem befreundeten Architekten. Dabei haben wir (als Laien) eher auf Raumgrössen, Ausstattung etc. geachtet und der Bekannte auf Ausführungen etc. In dem Raum im Keller mit der schiefen Wand hatten die Arbeiter sehr viel Material gelagert, direkt an die Wand rangehen konnte man da nicht. Die senkrechte Linie in der Ecke zwischen Seitenwand und Rückwand war schön mit einem Brett zugestellt. An der Linie hätten wir es sehen können. Wir haben halt alle Kellerw#nde auf Feuchtigkeit untersucht, Fenster auf vernünftigen Einbau. Aber niemand kommt doch auf die Idee, nachzuschauen, ob sich der Kelleraufbau mal verschoben hat.

    Dem Bauunternehmer war das sicherlich alles bekannt. Anwalt meint, er hätte uns auch auf diesen Mangel hinweisen müssen vor dem Kauf. Nützen würde uns das jetzt nichts.

    Der Gutachter meint, die schiefe Seitenwand (und die nun dadurch auch schiefe Front) wäre nur ein "optisches Problem", welches aber nicht die Sicherheit des Hauses gefährde. Der Statikmangel der Rückwand steht damit nicht in Zusammenhang.

    Der Rohbau mit Dach, Fenstern etc. war soweit schon fertiggestellt, als wir gekauft haben. Wir hatten geplant, unseren Fachmann bei der Abnahme mitzunehmen. Vorher war laut Bauunternehmer der Architekt als Bauleiter beauftragt. Ob der geprüft hat, was der geprüft hat und wie er geprüft hat, kann ich bis heute nicht sagen, da kommen auch auf Nachfrage keine Informationen.

    Marty
     
  19. #19 Gast036816, 23.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    24 cm aussenwand mit erdlast. das habe ich, glaube ich 1977, gelernt, dass das nicht zulässig ist bei mauerwerk. ist eventuell im plan was anderes dargestellt und nur 24 cm wanddicke gemauert?

    wenn ein prüfstatiker beauftragt ist, dann sollte er als sachverständiger zeuge mit einbezogen werden.
     
  20. #20 MartyMcFly99, 24.07.2012
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    Nein, es sind 24,5cm Kalksandsteinwände, an einer Stelle bewehrt, aber selbst das ist wohl nicht ausreichend.

    Eigentlich sollte vom Prüfstatiker gestern was kommen, ist aber anscheinend nicht.

    Gruss
    Marty
     
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