Umgestaltung einer Garage auf Grundstuecksgrenze

Diskutiere Umgestaltung einer Garage auf Grundstuecksgrenze im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Auf meinem Grundstueck befindet sich eine auf die Grundstuecksgrenze gebaute Einzelgarage. Links steht sie auf der Grenze und rechts ist sie...

  1. #1 TooErrIs, 20.07.2012
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    Auf meinem Grundstueck befindet sich eine auf die Grundstuecksgrenze gebaute Einzelgarage. Links steht sie auf der Grenze und rechts ist sie direkt an mein Haus angebaut. Der Nachbar links hat keine Garage an der Grenze, sondern an der Grenze zum uebernaechsten Nachbarn (von mir aus gesehen).

    Meine Garage ist 375cm breit. Also ziemlich breit fuer eine Einzelgarage. Ich wuerde nun gern (im Rahmen groesserer Umbauarbeiten) das Innenmaß (Breite) der Garage um 75cm verkleinern und diese 75cm dem Wohnraum des Hauses angliedern. Die Garage wuerde zwar nach aussen ihre Groesse beibehalten, waere innen aber auf eine Breite von ca. 3m gekuerzt. Dementsprechend waeren auch die Regeln fuer "Garagen und untergeordnete Gebaeude" m.E. gewahrt. Den entsprechenden Bauantrag habe ich jedoch noch nicht eingereicht.

    Meine Fragen dazu waeren:
    Habe ich etwas uebersehen... oder ist hier evtl. irgendwo mit Problemen zu rechnen?
    Von wo zaehlt die 3m Grenze zum Nachbarn? Ab der Aussenmauer aussen links, bis in den Wohnraum hinter der Mauer rechts? Oder zaehlt nur eine der beiden seitlichen Aussenmauern voll zur anrechenbaren Breite bei der Beachtung der 3m-Marke?

    Ich hoffe, ich habe mich verstaendlich ausgedrueckt... *raeusper* :p
     
  2. #2 Jojo0123, 20.07.2012
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    Soweit ich weis gilt die Mindestabstandsfläche für die Aussenkante Aussenmauer. In dem Fall dann die Aussenkante deines als Wohnraum genutzen Bereichs.
     
  3. #3 Baufuchs, 21.07.2012
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    Das Vorhaben sollte Dein Architekt zunächst mit dem zuständigen Bauamt abklären.

    Die Regelungen zu Grenzgaragen in Niedersachsen sind ähnlich derer in NRW.

    In NRW gilt z.B.(Auszug aus einem OVG Urteil):
    Durchaus möglich, dass das in Niedersachsen ähnlich gehandhabt wird, also schick den Architekten in die Spur.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 21.07.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    @ Baufuchs - In NDS wäre das prinzipiell zulässig, aber:
    1) Wie schon geschrieben - die Aussenwand des Wohnraums muss sich ausserhalb des 3 m Fensters befinden.
    2) Die Aussenwand muss den Mindestwärmeschutz und den Brandschutz sicherstellen.
    3) Die Wand wird oben keine Auflast aufnehmen dürfen, also muss sie als dreiseitig gehalten standsicher sein.
    4) Dachdecke und Fußboden müssen ebenfalls den Mindestwärmeschutz erfüllen.

    Dein Wohnzimmer wird also unterm Strich um vielleicht 50 cm breiter werden. Dafür muss dann das Dach in Teilflächen gedämmt werden und ausserdem der Fußboden.Wenn die Fertigböden jetzt auf einer Höhe sind, hast Du dann ein 50 cm tiefes Podest im Wohnzimmer. :respekt

    Insgesamt denke ich - ne teure Idee mit wenig Nutzwertsteigerung.
     
  5. #5 TooErrIs, 22.07.2012
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    Danke für die kompetenten Kommentare.

    @Ralf: Die Aktion findet ja im Rahmen größerer Umbau- und Sanierungsarbeiten statt... und macht im Gesamtzusammenhang durchaus Sinn.
    Als Einzelmaßnahme würde ich Dir ansonsten recht geben, dass es den Aufwand wg. der paar cm nicht wert wäre.
     
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