Asbest Schiefer ersetzen/ Enev 09/ Wie hält es der Dachdecker?

Diskutiere Asbest Schiefer ersetzen/ Enev 09/ Wie hält es der Dachdecker? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Tag Allerseits, wir plagen uns mal wieder mit einem neuen "Projekt". Diesmal handelt es sich um eine verhältnismäßig junges Reihenendhaus aus den...

  1. #1 Martin 480Turbo, 25.07.2012
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    Tag Allerseits,

    wir plagen uns mal wieder mit einem neuen "Projekt".
    Diesmal handelt es sich um eine verhältnismäßig junges
    Reihenendhaus aus den 80er Jahren. Bautechnisch alles
    toto Bene.

    Aber Fassade: 50mm Mineralwolle, hinterlüftet. Abgedeckt
    mit mittelgroßem Asbestschiefer.

    Ein ortsansässiger Dachdecker, dem ich die Frage stellte, was
    der Austausch von Asbestschiefer zu Naturschiefer ca. kosten
    würde, machte mich auf das Problem der "EnergieEinsparVerordnung"
    aufmerksam.

    Nach Neuerwerb dürften wir die Verschieferung nicht austauschen,
    ohne auch die Unterkonstruktion zu erneuern und ca. 180mm Mineral-
    wolle aufzubringen.

    IST DAS RICHTIG?

    Beste Grüße

    Martin 480 Turbo
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 25.07.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Jepp - aber unabhängig vom Eigentümerwechsel!
     
  3. #3 Martin 480Turbo, 25.07.2012
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    Das wäre dann die Erklärung dafür, daß der Asbestschiefer in fast der
    gesamten Siedlung noch drauf ist. 2 Mittelhäuser wurden mit WDVS
    "saniert" und zeigen jetzt Moosansätze.

    Die vorhandene Dämmung ist für das Gebäude völlig in Ordnung.
    Es fällt mir aber schwer, den Asbestschiefer über der Terasse hängen
    zu lassen.

    Teilersatz 10 x 10% ?

    Martin
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 25.07.2012
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    Nette Idee - aber: NEIN!

    Was soll denn da passieren? Vor allem, wenn alle Nachbarn das gleiche Zeug an der Fassade haben. Fasern erkennen keine Grundstücksgrenzen.
    Ausserdem ist die Belastung, die von gebundenem Asbest in freier Umgebung ausgeht, oft nicht mal meßtechnisch nachweisbar, weil die Grundbelastung aus der Umgebung (alte Fassaden und Wellasbestdächer) die paar Fasern quasi überlagert.
     
  5. #5 evilthommy, 25.07.2012
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    mit der vergrünung beim wdvs ist manchmal ein problem, vorallem auf nordseiten, sowas kann man aber auch hinauszögern mit dem richtigen fassadenanstrich.
     
  6. #6 Gast036816, 25.07.2012
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    ist denn sicher, dass die fassadenverkleidung asbest enthält? 80-er jahre!
     
  7. #7 Rudolf Rakete, 26.07.2012
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    Hmm wenn ich sowas anpacken würde, dann würde ich auch direkt dämmen. Die Energiekosten werden nicht geringer.
     
  8. KATMat

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    AZ-Schindeln durften bis 1991 verbaut werden und wurden auch in den 80ern noch gern eingesetzt. Allerdings gibt es keinen vernünftigen Grund, die wegen des (fest gebundenen) Asbestgehalts auszutauschen. Wenn es aus ästhetischen Gründen wäre hätt´ich ja Verständnis.
     
  9. #9 OLger MD, 26.07.2012
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    Solltest Du dennoch darüber nachdenken, ggf. später die Verkleidung und die Dämmung zu ersetzen, achte darauf dass die Abbrucharbeiten sauber im LV ausgeschrieben werden. Beim Umgang mit potentiell asbesthaltigen Baustoffen und alter Mineralwolle sind diverse Vorschriften zum Gesundheitsschutz und Umweltschutz während der Abbrucharbeiten einzuhalten.
    Auch die Demontage der Mineralwolle kann besondere Schutzmaßnahmen erfordern. [Zitat aus TRGS 521]: "... Bei Mineralwolle die vor 1996 eingebaute wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle im Sinne dieser TRGS handelt. ..." [Zitatende]
    Diese zusätzlichen Aufwendungen (z.B. nach TRGS 517, 519, 521 usw., ggf. Schwarz-Weiss-Anlagen) sollten unbedingt im Angebot / Vertrag enthalten sein. Hierzu vorher am besten einen örtlichen Fachplaner konsultieren, der sich auch um den Schriftverkehr mit den Behörden kümmert (Anzeige der Arbeiten, Entsorgungsnachweise, etc.).
    Du könntest ja auch mal die Nachbarn fragen, ob diese noch Unterlagen zu den verwendeten Materialien haben. Der sicherste Weg ist immer eine Materialanalyse - möglicherweise stellt sich dabei heraus, dass es Faserzementplatten ohne Asbestanteil sind.

    Wenn Du es dennoch anpacken möchtest, und ein anderer Nachbar evtl. auch, frag' doch mal ob Ihr die Abbrucharbeiten in einem Zuge von einem Abbruchunternehmen erledigen lassen wollt, um möglicherweise einen Preisvorteil zu nutzen.
    Gruß Holger
     
  10. KATMat

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    Jetzt mach mal nicht die Pferde scheu. Für AZ-Schindeln und Mineralwolledämmung im Fassadenbereich braucht´s keine Schwarz-Weiß-Anlage.
     
  11. #11 Gast036816, 26.07.2012
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    Gast036816 Gast

    nur wenn der asbestkram mit schnell rotierenden geräten zerkleinert wird und es fürchterlich dabei staubt. normales abnehmen, ohne staubentwicklung vom asbest - nicht nötig der von OLger MD beschriebene aufwand. da ist es sinnvoller vorher abzuklären, ob wirklich asbest enthalten ist, bevor diese maschinerie aufgefahren wird.
     
  12. #12 OLger MD, 26.07.2012
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    Wenn bei kleinen Flächen die Sache schnell über die Bühne geht - klaro. 'Drum auch "ggf."

    Hast Du irgendwo einen Paragrafenreiter aus dem Amt mit im Spiel, dann zieht der möglicherweise die Infobroschüre des VBG Nr 169 (www.vbg.de/apl/rest/bausteine/d_169/d_169.pdf) oder die Handlungsanleitung I 8593 der DGUV (publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8593.pdf) und falls das Gerüst eingehaust sein sollte, könnte er Punkt 1.1.2 der Tabelle 1a so auslegen, dass es einer Expositionskathegorie E3 entspricht.
    Die Herausforderung in diesem Fall wäre die Kombination aus den beiden verschiedenen Gefahrstoffen.

    Wenn der besagte Fachplaner / die Fachfirma alles geschickt organisiert, die Arbeiten binnen 3 Tage erledigt sind bzw. als Arbeiten geringen Umfangs deklariert werden, kann man das auch ohne Schwarz-Weiss-Anlagen hinbekommen. Dann wäre u.U. noch Pkt. 9.2 (2) TRGS 519 auszulegen.

    Deshalb ja auch der Hinweis: örtlichen Fachplaner / Fachfirma konsultieren.
    Gruß Holger
     
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