Erstellung von Bestätigungen gegenüber der Baubehörde

Diskutiere Erstellung von Bestätigungen gegenüber der Baubehörde im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Mal ganz ketzerisch gefragt, was macht dann der fachkundige Selbstbauer?

  1. #21 Barnabas, 29.07.2012
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    Mal ganz ketzerisch gefragt, was macht dann der fachkundige Selbstbauer?
     
  2. #22 Schwarz, 01.08.2012
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    einen entsprechenden nachweisberechtigten zur kontrolle einbestellen. oder falls der "fachkundige selbstbauer" seine statik-enev von einer "putzfrau" hat erstellen lassen, bestellt er entsprechend einen prüfstatiker 1. zur prüfung der berechnung durch die putzfrau und 2. für die abnahmen ein. für die bauleitung/brandschutz/absteckung nutzt ihm das aber auch nichts, da kommt er um geeignetes "personal" nicht rum; außer er ist zufällig den rechtlichen anforderungen entsprechend geeignet. ansonsten kommt er nicht mal zum baubeginn sondern fängt sich einen baustopp ein.
     
  3. #23 Barnabas, 04.08.2012
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    Hm, ich gehe mal davon aus, dass das Haus von entsprechenden Leuten geplant, die Absteckung von einem rechtlich befähigtem gemacht wurde. Meisterpflichtige Gewerke von einem segenberechtigten abgenommen werden.
     
  4. Mudy

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    Erst mal vielen Dank für die vielen Tips!

    Der mit dem Aufsteller der Berechnungen (in diesen Fall der Statiker) war glücklicherweise teilweise erfolgreich. Der Statiker hatte die Bescheinigungen für den Wärmeschutz und Brandschutz erstellt und hat uns freundlicherweise nun Zweitschriften zukommen lassen.

    Fehlt nun noch der Schallschutz ..... dieser wurde nicht von ihm erstellt.

    Ferner verlangt das Bauamt noch eine Mitteilung über die Benutzung vor Fertigstellung bzw. über die abschließende Fertigstellung (jeweils mit Bauleitererklärung). Zunächst war der BL bei GÜ angestellt, ist also nicht mehr greifbar. Vertrag über das BV lief über eine Fertigstellung "technikfertig". D.h., etwas weniger als man unter "schlüsselfertig" versteht .... Einen Bauleiter nach der Abnahme mit dem GÜ gab es nicht mehr ... Wer kann also nun solche Erklärungen abgeben?
     
  5. #25 Schwarz, 10.08.2012
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    zunächst mal zum schallschutz eine frage:

    was für eine art gebäude habt ihr denn überhaupt errichtet? mehrfamilienhaus, einfamilienhaus, gewerblicher bau, sonstiges?

    ich kenne hier aus hessen natürlich die standardtexte von genehmigungen, und auch bei gebäude wo eigentlich kein schallschutznachweis erforderlich ist, ist dieser in den auflagen als standardtext enthalten.

    falls ihr ein einfamilien- oder zweifamilienhaus errichtet habet, wäre also mit der bauaufsicht zu klären, ob überhaupt dieser erforderlich war/ist. falls ja, steht glaube ich in den ersten beiträgen was dazu. gutachter - untersuchungen - bewertung - etc.

    "abschließende fertigstellung" bzw. auch die "benutzung vor fertigstellung" unterschreibt der bauleiter nach hbo (mindestqualifikation nach §49 HBO). das kann sein: architekt, bauingenieur (mit großer oder kleiner bauvorlageberechtigung, je nach objektgröße), bei kleineren vorhaben auch bestimmte meister oder ein bautechniker.

    wenn dein bauleiter verschwunden ist bzw. nicht mehr greifbar wird es tricky. dann hast du als bauherr zunächst gegenüber der bauaufsicht den wechsel der bauleitung anzuzeigen (§65 (3) Satz 5). da wirst du nun entweder auf good-will der bauaufsicht hoffen müssen (kommt schon mal vor habe ich gehört) oder du musst nun auf die suche gehen und einen finden, der bereit ist, gegen entsprechende entlohnung, diese aufgabe als "wechsel der bauleitung" zu übernehmen. dabei wünsch ich dir viel erfolg; das wird wahrscheinlich nicht jeder machen. so einen schuh ziehen sich nicht viele an (haftung).

    schwarz
     
  6. Mudy

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    Es handelt sich um ein EFH. Der Bebauungsplan für unser Baugebiet sieht nur einen Schallschutz (LPB IV bzw. III) für bestimmte Grundstücke an der Hauptverkehrsstraße vor; für die übrigen Grundstücke (auch unseres) wird ein Schallschutz nur empfohlen.

    Zum Thema Bauleiter: Es wird also für Fliesenarbeiten oder das Verlegen von Bodenbelägen bzw. Einbau von Türen ein "Bauleiter" benötigt? Das waren die Arbeiten, die über den Bauvertrag mit dem GÜ nicht abgedeckt waren.

    Zur Klarstellung: die Arbeiten sind abgeschlossen.
     
  7. #27 Schwarz, 13.08.2012
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    den bauleiter brauchst du gegenüber der bauaufsicht "nur" für die bestätigung zur einhaltung der öffentlich rechtlichen vorschriften. ob deine bodenbeläge und fliesen okay sind, interessiert die bauaufsicht eher weniger.

    aber die bestätigung der einhaltung von öffentlich rechtlichen vorschriften ist ja auch schon mal eine hausnummer.

    schwarz
     
  8. #28 misaindia, 22.12.2012
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    Hi Mudy,
    mich würde interessieren, wie Ihr das Ganze gelöst habt. Wir haben das gleiche Problem. Erster GU insolvent, Bauleiter dieses GU's war (und ist immer noch) selbstständiger Architekt - und arbeitete als Sub für den GU. Trotz mehrfacher Aufforderung seit Eintritt der Insolvenz im Dez 2011unterschreibt er uns aber einfach nicht den BAB36 für Rohbaufertigstellung (obwohl er den fertig gestellt hat!)
    Wie ging das bei Euch letzlich aus???
    Freue mich auf eine Nachricht.
     
  9. bento

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    Wieviel habt ihr ihm denn geboten?
     
  10. #30 Gast943916, 22.12.2012
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Sind wir im Bazar? Er hatte ja ein Vertragsverhätniss mit dem GU, schon mal darüber nachgedacht?
     
  11. Taipan

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    Richtig, aber nicht mit dem Bauherren. Also muss der Bauherr ihn beauftragen. So einfach ist das.
     
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