haus zu groß. welche toleranzen giebt es.

Diskutiere haus zu groß. welche toleranzen giebt es. im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo erstmal, bauen in schleswig holstein nähe kiel eine doppelhaushälfte an eine bereits bestehende fertige hälfte an. jetzt müßte von der...

  1. bobby1

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    hallo erstmal,
    bauen in schleswig holstein nähe kiel eine doppelhaushälfte an eine bereits bestehende fertige hälfte an. jetzt müßte von der bestehenden hälfte die giebelseitige dämmung 10cm mit außenputz abgetragen werden um unser dann mit der schallschutzfuge dagegen zu bauen. um diesen aufwand zu sparen wollten wir gegen den außenputz unser haus mit der schallschutzfuge bauen. damit rückt unser haus 10cm weiter richtung unser garten. grundstücksgrenzen oder nachbarschaftsgrenzen oder abstände werden nicht verletzt. giebt es da eine toleranz? jetzt wird unser haus ca. 1 prozent länger. mehr wohnraum haben wir dadurch nicht. nur halt jetzt eine 15cm anstatt 5cm trennfuge. mit welchen kozequenzen müsste ich sonstrechnen.
    danke euch für eure meinungen.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 25.07.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Vermutlich Verstoß gegen Brandschutzvorschriften, allein deswegen evtl. schon unzulässig.
     
  3. #3 Gast036816, 25.07.2012
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    war dem nachbar nicht klar, dass das wieder runter muss?
     
  4. oberh

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    Hi!

    Ein klassischer Fall ...

    Es wird eine Doppelhausbebauung geplant - aber nur eine Hälfte ausgeführt.
    Was macht der Bauherr um seine Heizkosten zu sparen?
    Er dämmt die Giebelseite und "überbaut".

    Er ist also nun in der Pflicht, die Dämmung wieder zu entfernen.

    Ich finde es zwar sehr lobenswert, Dich selbst wegen des lieben Friedens willens einzuschränken.
    Doch ich denke (korrigiert mich bitte), dass diese Dämmung energetisch und bezüglich des Schallschutzes zwischen den wahrscheinlich sowieso entkoppelten Gebäuden später keinen Sinn mehr ergibt.
    Wozu solltest Du Dich also einschränken?

    Reisst das Zeug gemeinsam runter - der Friede bleibt gewahrt - und Deine Ausgangsfrage ist hinfällig.
     
  5. bobby1

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    hallo,
    danke für eure antworten.
    letztendlich komme ich mir von unseren häuslebauer, der auch das nachbarhaus gebaut hat bischen im stich gelassen. wir wurden gefragt ob wir ein problem damit hätten das die dämmung dran bleiben würde und das haus 10cm wandern würde. uns macht das nichts weiter aus, weil grundstück ist groß genug. brandschutztechnisch denke ich mal sollte es auch kein problem sein weil ja 2 ks brandschutzwände vorhanden sind.
    das dumme ist das soweit jetzt nichts groß mehr verändert werden kann, weil sohle und erdgeschoßwände stehen. im nachhinein also ein fehler unserseits das wir dem also zugestimmt haben. kann es vom bauamt kosequenzen für uns geben, wenn es rauskommen sollte?

    viele grüße
    jens
     
  6. Seev

    Seev

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    Neben den rein baulichen Dingen bzgl. Deines Hauses und wo dieses steht, ist auch die Seite bzgl. Grundstückseigentum zu betrachten.
    Der Nachbar hat also teilweise auf Eurem Grundstück gebaut. In welcher Form erfolgte dazu Deine Zustimmung und ist diese bindend? Das ist m.E. privatrechtlich (ohne Notar) schon mal gar nicht machbar. Steht dazu was in Deinem Kaufvertrag, falls Du danach gekauft hast?
    Von wem hast Du was gekauft? Ein Haus vom Bauträger, der das erste Haus auch gebaut hat, oder ein Grundstück, auf dem Du baust?
    Was ist, wenn von diesem Gebäudeteil des Nachbarn ein Schaden oder eine Gefahr ausgeht und auf Dein Grundstück / Gebäude einwirkt? Wer haftet dann dafür, auch gegenüber Dritten?

    Auch wenn es zu einfach klingt, aber ich würde das Haus so nicht weiterbauen. Hast Du bereits einen Architekten und einen Anwalt?
     
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