vergabe an den mittelpreisigen?

Diskutiere vergabe an den mittelpreisigen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; es gibt ein nicht auszurottendes gerücht - oder ist es kein gerücht? in einigen kantonen der schweiz und in südtirol soll der bieter den auftrag...

  1. mls

    mls Bauexpertenforum

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    es gibt ein nicht auszurottendes gerücht - oder ist es kein gerücht?
    in einigen kantonen der schweiz und in südtirol soll der bieter den auftrag erhalten, dessen gebot dem arithmetischen mittel aller gebote am nächsten ist.

    so glaubhaft das auch immer vorgetragen wird, ich kann´s nicht glauben.
    weiss jemand was genaueres?
     
  2. #2 lakra-man, 13.07.2005
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  3. #3 Olaf (†), 13.07.2005
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    Wobei....

    günstigstes heißt nicht billigstes, sondern wirtschaftlichstes. Das heißt, eigentlich (nach dem Text) müsste eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über die Nutzungsdauer erfolgen (z.B. Bus, 10 Jahre, Wartungskosten, Kraftstoffkosten...), Dazu Nachweis Sachkunde, Referenzen, Prüfzeugnisse u.s.w.
    Schön wärs, wenn sich die öffentlichen AG dran halten würden - Träum..
    Interessant, auch den Rest der Publikation zu lesen. Übrigens gibts da nur wenige Abweichungen vom dt. Vergaberecht.
     
  4. sepp

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    wurde uns schon im studium nahegelegt:
    << der teuerste und der billigste werden rausgestrichen >>
    nur wird sich das heute niemand mehr erlauben.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 14.07.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Nu mal halblang...

    Ich kenne Fälle von öffentlichen Vergaben, bei denen der mindestfordernde >10% unter dem nächsten Bieter lag und auch schmerzhaft günstig war. Die Prüfungsanforderungen sind dann sehr hoch (Materialgleichwertigkeit, Mindestlöhne, Referenzen) und ggf. ist diese Firma schriftlich noch einmal nach der Auskömmlichkeit Ihrer Preise zu fragen.
    Und da ist auch schon der eine oder andere rausgeflogen.
    Das Problem ist, dass diese Firmen dann oft klagen und von Gerichten recht bekommen, weil irgendwer z.B. die Vergleichbarkeit der Materialien sehr eng gesehen hat. Macht der natürlich nie wieder.
    Mir ist unbegreiflich, dass Gerichte solche Klagen überhaupt annehmen, geschweige denn den Firmen Schadenersatz für entgangenen Gewinn zuerkennen.
    Und schon haben die Sachberarbeiter(innen) die Hosen voll und lassen jeden ran, nur um nicht verklagt zu werden. Rückrat ist halt keine Einstellungsvorraussetzung, leider.
    MfG
     
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