Din 68800

Diskutiere Din 68800 im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich hätte mal eine Frage an alle, die die o. g. Din zur Verfügung haben. Ich habe momentan eine hitzige "Diskussion" mit einem...

  1. sarkas

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    Hallo,

    ich hätte mal eine Frage an alle, die die o. g. Din zur Verfügung haben.

    Ich habe momentan eine hitzige "Diskussion" mit einem Nürnberger Dachdecker der sich
    zusätzlich noch ÖbuV - SV schimpft, bezüglich der Bearbeitung von neuen
    (Fichte) Nut- und Federbrettern als Untersicht einer Terassenüberdachung.

    Er - bzw. seine Mitarbeiter haben diese Bretter im "Baumarkt" gekauft und diese
    bei einem (auch meinem) Kunden an die Decke gezimmert.

    Ich habe, wie ich das gehört habe, diesem Kunden geraten, diese Verkleidung
    wieder entfernen zu lassen, da vor dem Einbau eine allseitige Grundierung/Imprägnierung
    erforderlich sei. Abgesehen von dem Grundsatz der Grundierung, wird die aufzubringende
    Lasur auch eine Tönung erhalten, was sich später wenn die N. u. F. - Bretter schrumpfen,
    in der Fuge auch sehr schön macht..

    Dieser Bereich ist GK 2.

    Meine BFS-Merkblätter sind a. R. d. T. und sie sind aktuell. Hier wird explizit und nach wie vor auf die
    allseitige Grundierung vor dem Einbau bestanden.

    Nun verweist dieser Dachdecker auf die "neue" Din 68800 in der angeblich (im weitesten Sinn)
    jeglicher Holzschutz untersagt sein soll.

    Ich weiß natürlich, dass dies in dieser Form absoluter Nonsens ist,
    mit steht aber gerade keine aktuelle Din 68800 (von 2012) zur Verfügung.

    Natürlich könnte ich sie für 120 Teuronen bestellen, aber wenn hier jemand
    ein Exemplar hat und mal reinguckt wäre auch super.

    Gruß Werner
     
  2. THEO

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    Moin Werner,

    warum machst Du es Dir so kompliziert?

    Wenn Dein Dachdecker das steif und fest behauptet, dann lass ihn doch den Gegenbeweis antreten: "Oops, das ist mir aber neu - zeig mal her!" ;-)
     
  3. #3 Gast360547, 31.07.2012
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin Werner,

    ich sehe da einen technischen Unteschied zwischen Grundierung und Imprägnierung. Ein Imprägnierung im Sinne der 68800 wäre für mich z. B. die Kesseldruckimprägnierung, die hier sicherlich mit Kanonen auf Spatzen schießen hieße.
    Grundierung ist nach meinem Verständnis etwas, das ich aufbringen muss, um z. B. die nachfolgende Farbgebung langfristiger zu erhalten bzw., um die überhaupt aufbringen zu können.

    Bretter sollen umseitig behandelt werden, da sie andernfalls rund werden.

    Grüße

    si
     
  4. sarkas

    sarkas

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    Moin Theo,

    du hast theoretisch recht, aber .....

    ich möchte, wenn das Gespräch darauf kommt gewappnet sein.

    Ich kenne die aktuelle VOB und ich kenne die BFS-Merkblätter sehr gut und mir
    widerstrebt es, wenn ich im richtigen Moment nicht fachlich genug kontern kann.

    Ich weiß ja jetzt bereits, dass das in dieser Form falsch ist, was er da behauptet,
    aber ich möchte den "wahrscheinlich falsch zitierten" (genutzten) Bereich der
    Din 68800 so kennen, dass ich sofort auf den Fehler in der Definition hinweisen kann.

    Gruß Werner
     
  5. sarkas

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    Moin Stefan,

    per Definition ist Imprägnieren das Einbringen von flüssigen chemischen Holzschutzmitteln in das Holz.
    Wie das im Endeffekt passiert ist eigentlich egal. Diese Mittel, egal in welcher Form sollten eben fungizid,
    insektizid, evtl. bakterizid und in einem gewissen Maße auch gegen Feuchtigkeit (Tauwasser etc.) wirksam
    sein.

    Grundierung ist für mich ein Überbegriff für jegliches Anstrichmittel, das vor dem Schlussanstrich appliziert wird.
    Dazu gehört die Imprägnierung genauso wie ein pigmentierter Anstrich.

    Es war vielleicht nicht ganz richtig von mir formuliert ...

    Mir ist auch klar, dass man Brettchen der Gefahrenklasse GK1 - 2 nicht gegen Atombomben wappnen muss.
    Aber das ist es nicht worauf ich hinaus wollte. Mich hat einfach nur interessiert, wie eine vermeintliche,
    diesbezügliche Formulierung in der Din 68800 steht bzw. ausgelegt werden kann.

    Gruß Werner
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 31.07.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    1) Was sind BFS-Merkblätter? Bund freier Sauklauen? Bastel fiese Schleppdächer?

    2) Wieso meinst Du, eine Sichtschalung in die GK 2 einordnen zu können/müssen/dürfen?

    3) Was hilft es, eine Grundierung allseitig auftragen zu lassen, wenn die Lasur nicht auch allseitig aufgetragen wird?

    4) War dem Deckenverbretterer bekannt, dass eine Oberflächenbehandlung aufgebracht werden sollte? Wenn ja, wieso hat er den Kunden dann nicht zur (ja wohl bauseits zu erbringenden) Ausführung dieser Leistung aufgefordert?
     
  7. sarkas

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    1. BFS-Merkblätter sind technische Richtlinien für Maler- und Lackiererarbeiten.
    BFS = Bundesausschuß Farbe und Sachwertschutz. Das sind a. R. d. T.
    Das Merkblatt 18 ist für "Beschichten von Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich.
    Hätte jetzt gedacht, dass das u. a. Pflichtlektüre für Architekten ist.

    2. Zuordnen von Gebrauchsklassen:
    Holzbauteile der Witterung direkt ausgesetzt? NEIN
    Gelegentlich Feucht? Evtl. durch Taufeuchte
    Gefährdung durch Insekten? JA
    Das ist GK1 oder 2 je nachdem ob man Kondensat als gelegentliche Feuchte bezeichnet oder nicht.

    3. Gem. VOB und BFS Nr. 18 / 5.4.1 ist ja genau das gefordert.

    4. Das war diesbezüglich ein so skuriller Wortwechsel, dass ich das gar nicht hier schreiben wollte, aber ok.
    Ich habe diesen Bretterfuzzi angerufen und ihn nach seiner Motivation, diese Bretter unbehandelt zu montieren, gefragt.
    Darauf kam eben dieser Verweis auf die Din 68800 und darauf, dass man das (grundieren) gar nicht mehr machen darf.
    Auf meinen Hinweis auf VOB und BFS hat er dann noch gemeint, dass er keine Verpflichtung hätte, den Kunden
    auf mögliche spätere Schäden deswegen, hinzuweisen. Das ist jetzt nur eine kurze Info auf einen Fachi.... geht aber
    alles an meiner Eingangsfrage vorbei.



    Mich hat einfach nur interessiert, wie eine vermeintliche, diesbezügliche Formulierung in der Din 68800 steht
    bzw. ausgelegt werden kann.
     
  8. sarkas

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    Kleine Anmerkung noch.

    Hier war keine bauseitige Leistung gefragt.

    Der Dachfuzzi hatte die alte Verbretterung entfernt und die Neue so anzubringen,
    das später durch ein Fremdgewerke der letzte Anstrich an der fertig montierten
    Bretterung erfolgen konnte (könnte).
     
  9. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Die Merkblätter gelten für das Maler und Lackierer Handwerk, wieso sollte sich der Dachdecker nach den fremden fachregeln richten?
    Bei einer Untersichtschalung ist, gesundes Dach vorrausgesetzt, mit keinem Schaden zu rechnen. Bei alten Dächern halten die Verschalungen 100 Jahre und länger ohne jeden Holzschutz. Holzschutz ist nach meinem wissensstand eh nur für konstruktive bauteile vorgesehen.
     
  10. sarkas

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    Des is etz alles ä weng ä spässle - oder ?

    Wenn beim Bäcker im Streusselkuchen Zucker reinkommt, dann schmeckt der wohl anders als beim Konditor?

    Fremde Fachregel? Wo hast denn das her?

    Holzschutz ist Chemie und Physik. Insekten fressen das Holz vom Zimmerer genauso wie des vom Dachdecker.
    Und dem (Bläue)pilz ist es auch wurscht wer das hingebastelt hat und wessen Din alles falsch macht.

    Verschalungen aus "alten" Holz sind i. d. R. aus langsamer und mit höhereren Dichte gewachsenes Holz, als der
    Plunder den man hier (für normales Geld) bekommt. Schlechter Vergleich.

    Da sind grad ne Menge Äpfel und Birnen im Spiel.


    Ich will doch einfach nur Wissen, was diesbezüglich in der Din 68800 steht...

    und ich glaube nicht, dass da drin steht: "gesundes Dach vorrausgesetzt, ist mit keinem Schaden zu rechnen."
     
  11. #11 Anfauglir, 31.07.2012
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    "Früher" galt die 68800 nur für tragende und aussteifende Bauteile (d.h. für solche, für die ein statischer Nachweis erforderlich ist). Wenn sich daran nichts geändert hat, spielt diese DIN hier wohl keine Rolle.
     
  12. sarkas

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    Wenn das heute auch noch so ist, wäre das schon mal eine hilfreiche Aussage.

    Ist das für die aktuelle Fassung 2012 immer noch so?
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 31.07.2012
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    Ich glaube, Dein Denkfehler liegt darin, eine Beschichtung mit einer Farbe für Holzschutz zu halten!

    NÖ! Ist es nicht.
    Eine Beschichtung ist eine Beschichtung ist eine Beschichtung. Egal, ob Lack, Lasur oder andere Farbe.

    Holzschutz im Sinne der 68800 ist entweder chemischer oder konstruktiver Holzschutz. Cehmischer bedeutet, das aufgetragene Material bekämpft den vorher festgelegten Holzschädling.
    Also I(nsekten) PV (plizvorbeugend) usw.

    Mir ist keine Lasur und keine dazugehörige Grundierung bekannt, die eine entsprechende Klassifizierung hat. Falls es die gibt - was war ausgeschrieben?
     
  14. #14 Anfauglir, 31.07.2012
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    Noch ein Nachtrag: Bläuepilze pieksen zwar schonmal ihre Hyphen durch die Zellwände, der Tragfähigkeitsverlust des Holzes ist aber so gering, daß sie im Bauwesen nicht zu den holzzerstörenden Pilzen zählen.

    Bläueschutzgrundierung ist also sicher sehr sinnvoll, aber keine Schutzmaßnahme im Sinne der DIN 68800 (Achtung: wieder ggf. veralteter Wissensstand).

    Nebenbei bemerkt sind etliche Wirkstoffe, welche zur Vorbeugung gegen holzzerstörende Pilze eingesetzt werden, kein wirksamer Bläueschutz.
     
  15. #15 Rudolf Rakete, 31.07.2012
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  16. sarkas

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    Ich habe nun alle meine Beiträge nochmal durchgelesen und habe nicht den Eindruck,
    dass alles so missverständlich beschrieben wurde. Ausschließen kann ich es allerdings nicht.

    Ich weiß und kenne durchaus den Unterschied zwischen Holzschutz und einer Beschichtung
    und deren Verwendung.

    Im Sinne von Holzschutz meine ich eben eine (im Wesentlichen) fungizide und insektizide "Imprägnierung".

    Ob und in welchem Ausmaß diese industriell oder manuell (z. B. Bläueschutzgrund)
    aufgetragen wird, ist ebenfalls nicht relevant, sondern mich interessiert nur die diesbezügliche Aussage
    und Definition der Din 68800 in Bezug auf die Behauptung dieses Dachdeckers, dass diese Holzschutzmaßnahmen
    nicht mehr zulässig und/oder nicht nötig seien.

    Eine weitere Grundierung ist VOR dem Einbau ebenfalls in der VOB und BFS (nein kein BleifreierFührerSchein) gefordert.


    PS: Pigmentierte, fungizid eingestellte Dünnschichtlasuren sind gem. VOB durchaus auch
    als "Holzschutzmaßnahme" zulässig.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 31.07.2012
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    Im übrigen sind chem. Holzschutzmaßnahmen nach 68800-3 zu PLANEN. Planung ist Bauherrenaufgabe!
    Wurde geplant? Oder doch eher planlos gehofft!

    Im übrigen ist fraglich, ob die 68800-3 hier überhaupt anwendbar ist, da Anhang C sich bei nicht tragenden Hölzern nur auf KG 2 und höher bezieht!

    Insgesamt würde ich sagen - DU hast Dich so weit aus dem Fenster gehängt, dass wir Dir weder Halt noch Fallschirm geben können. Du wirst die Bruchlandung schon ganz ungedämpft erleben müssen!
     
  18. #18 Anfauglir, 31.07.2012
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    In dem von Rudolf verlinktem Kommentar steht, daß der Geltungsbereich der DIN 68800 jetzt auf "verbautes Holz" ausgeweitet wurde. Auch Gebrauchstauglichkeit und Werterhaltung spielen eine Rolle, das war in der älteren Fassung nicht der Fall.
    Da so eine massive Ausdehnung des Geltungsbereiches (hoffentlich) auch entsprechend sinnvolle Regelungen für die neuen Fälle mit sich gebracht hat, muß ich wohl bei DIN-Fragen zum Holzschutz zukünftig die Klappe halten. Mist aber auch.
     
  19. sarkas

    sarkas

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    Insgesamt würde ich sagen - Wenn hier einer sarkastisch ist, bin's ich ! Nomen est omen.

    Spaß beiseite ...

    Nachdem ich hier kein Auftragnehmer, sondern höchstens ein gut meinender Berater
    eines meiner Kunden bin, habe ich kein Problem ihn (Gefahr laufend mich zu wiederholen)
    über geltende Normen (VOB und BFS/18) aufzuklären.

    Das hier ein Planer erforderlich wäre entlockt mir, angesichts 10 m² Nut- und Federbretterung
    schon etwas ein Lächeln. Selbst wenn, dann wäre es wohl eher Sache des AN.

    Ich denke, ich werde mir doch die aktuelle Fassung der 68800 kaufen.


    Danke für alle konstruktiven Beiträge
     
  20. stevie

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    Vielleicht hilft dir auch eine der DIN-Auslegestellen für ein geringeres Entgeld weiter.
     
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