Baulinie, Baugrenze, Dachvorsprung und Gebühren - kopfaufdentischhau

Diskutiere Baulinie, Baugrenze, Dachvorsprung und Gebühren - kopfaufdentischhau im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, es sind diese Momente, die mich manchmal an der Menschheit zweifeln lassen.... Wir haben in unserem Bauantrag die Befreiung von einer im...

  1. #1 sonicer, 31.07.2012
    sonicer

    sonicer

    Dabei seit:
    09.12.2011
    Beiträge:
    95
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Pädagoge
    Ort:
    Reutlingen
    Hallo,

    es sind diese Momente, die mich manchmal an der Menschheit zweifeln lassen....

    Wir haben in unserem Bauantrag die Befreiung von einer im Westen liegenden Baulinie (keine Überschreitung vom Baufenster, sondern ein Abrücken, weil wir etwas mehr Abstand zum Nachbarn gewinnen wollen) beantragt.
    Dass dies mit Kosten verbunden ist, war uns klar.
    Im Norden (wieder eine Baulinie) und Osten (Baugrenze) steht der Dachvorsprung ausserhalb des Baufensters. Nun kam ein Schreiben vom Bauamt, dass wir wohl vergessen haben weitere Befreiungen wegen dieser Überschreitung zu beantragen.
    Weil wir (und wohl auch unser Architekt) davon ausgegangen sind, dass der Dachvorsprung als untergeordnetes Bauteil gilt habe ich verwirrt beim Bauamt nachgefragt.
    Nun ist es in BW wohl so, dass beim Überschreiten der Baugrenze bspw. mit einem Dachvorsprung ein Antrag auf Ausnahme/Befreiung gestellt werden muss, das Ganze kostet natürlich.....

    Der Witz ist nun aber, dass bei der Baulinie das maßgebende Bauteil die Aussenwand ist, d.h. sofern ein Dachüberstand vorhanden ist, muß zwangsläufig ein Antrag auf Überschreitung der Bauline gestellt werden :mauer
    Bei der Baugrenze, muß der Dachvorsprung innerhalb der Grenze liegen, sonst Antrag und zahlen....

    Paragraphenkonform und ohne zusätzliche Kosten könnten wir nur ein Haus ohne Dachüberstand bauen. Kann das sein?

    Nebenbei bemerkt belaufen sich die geschätzten Gebühren für diese Befreiungen, ein Grasdach und eine andere Position der Garage auf 3.700€, hinzu kommen die normalen Bauantragsgebühren.
     
  2. #2 Thomas B, 31.07.2012
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Die Höhe der Gebühren als solches ist schon mal....sagen wir...knackig. Normal sind bei uns in BY eher 300 - 400 für einen normalen Bauantrag. Befreiungen...hatte ich erst kürzlich nicht weniger als 4 Stück (Dachneigung, Baufenster, GRZ,..und noch was). Kosten: Ganz normale Bauantragsbegühren.
     
  3. #3 sonicer, 31.07.2012
    sonicer

    sonicer

    Dabei seit:
    09.12.2011
    Beiträge:
    95
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Pädagoge
    Ort:
    Reutlingen
    Die Gebühren können die Kommunen festlegen, eine transparente Satzung hierfür gibts bei uns aber nicht, d.h. der Ermessensspielraum des Sachbearbeiters scheitn recht groß zu sein. Die 'normalen' Gebühren für den Bauantrag dürften sich auf ca. 1600 Euro belaufen, mit den Befreiungen liegen wir also weit jenseits der 5.000.....
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 31.07.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich sehe hier keinen Grund für einen Antrag auf Ausnahme/Befreiung.
    Da steht nur "kann zugelassen werden".
    Ich habe das Gefühl, da ist entweder ein Haushaltssanierer eigener Berufung unterwegs oder der will Euch Knüppel zwischen die Beine werfen.
     
  5. #5 sonicer, 31.07.2012
    sonicer

    sonicer

    Dabei seit:
    09.12.2011
    Beiträge:
    95
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Pädagoge
    Ort:
    Reutlingen
    Ich vermute auch, dass es hier vorrangig um das Ausreizen der Gebühren geht, letztlich sehe ich aber keine gangbare Alternative.
    Im Schreiben heisst es:
    "Folgende Ausnahmen und Befreiungen sind nicht beantragt:
    -Überschreitung der Baulinie mit dem Dachvorsprung auf der Nordseite
    -Überschreitung der Baulinie mit der Terrasse auf der Nordseite
    -Überschreitung der Baugrenze mit dem Dachvorsprung auf der Ostseite"

    Vermutlich bleibt nur zähneknirschendes Zahlen.
    Hab gerade gesehen, dass hier schon mal dasselbe diskutiert wurde, allerdings mit unklarem Ausgang.
     
  6. #6 Gast036816, 01.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bei meinem ersten bauleitungsprojekt in berlin hatte der architekt die fenster über 11 m mit einer 85 cm brüstung geplant. er hatte eingereicht, bauamt hatte anfangs darauf hingewiesen, es sollte nachgebessert werden, sonst erfolgt keine genehmigung. dem architekten hatte das nicht gefallen, das horizontale fassadenraster hätte er aufgeben müssen. es wurde wild hin und her gerechnet mit aussen bündigem fenster, von 35 cm brüstungstiefe wurde die hälfte dazu gerechnet, die planer kamen nicht auf 1,10 m. ich hatte dann die befreiung angeraten, wurde beantragt und ging durch. der bauherr hatte sich danach auf den boden gesetzt - 285.000 DM befreiungsgebühr. die begründung war nicht nachvollziehbar.
     
  7. #7 sonicer, 01.08.2012
    sonicer

    sonicer

    Dabei seit:
    09.12.2011
    Beiträge:
    95
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Pädagoge
    Ort:
    Reutlingen
    Es geht also noch schlimmer ;-). Mir fällt aber keine andere Situation ein, in der ich einfach so ein paar Tausender bezahlen würden ohne dass mir klar ist warum, wieviel und für was. Aber wir waren schon vorgewarnt, beim ersten Gespräch hiess es gleich: "Die Befreiungen sind aber nicht billig, das gibt einen vierstelligen Betrag und da steht mit Sicherheit keine 1 vorne"
     
  8. #8 Gast036816, 01.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    es gibt keine einheitliche regelung. die festlegung erfolgt wahrscheinlich nach prozentualem inhalt der stadtkasse. steht ein minus davor, fällt der betrag entsprechend höher aus.

    damals - 1996 - war berlin schon arm, aber noch nicht sexy.
     
  9. #9 Mattesambau, 07.08.2012
    Mattesambau

    Mattesambau

    Dabei seit:
    11.06.2012
    Beiträge:
    40
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Jurist
    Ort:
    Köln - Leverkusen
    Benutzertitelzusatz:
    Realist
    Hallo zusammen,

    mal blöd gefragt: Was passiert eigentlich wenn ich die Baugenehmigung habe, mich aber weigere die (ggf.) völlig überzogenen Gebühren zu zahlen? :bef1005:
     
  10. #10 Thomas B, 07.08.2012
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...na...das wäre doch ein Fall für einen Juristen, oder? ;)
     
  11. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    dann steht halt irgendwann ein freundlicher
    gerichtsvollzieher auf der matte.

    wenns nix zu pfänden gibt, kann er
    ja den kuckuck auf die baugenehmigung
    kleben....:D
     
  12. #12 Gast036816, 07.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    in berlin wird die baugenehmigung erst herausgegeben, wenn die gebühren bezahlt sind. vorher gibt es nix.

    der kuckuck auf der baugenehmigung - hier unmöglich.
     
  13. #13 Mattesambau, 08.08.2012
    Mattesambau

    Mattesambau

    Dabei seit:
    11.06.2012
    Beiträge:
    40
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Jurist
    Ort:
    Köln - Leverkusen
    Benutzertitelzusatz:
    Realist
    Sollte ja auch nur Spaß sein... Aber ich bin auch kein Freund von Verwaltungs"gebühren".
     
Thema: Baulinie, Baugrenze, Dachvorsprung und Gebühren - kopfaufdentischhau
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. dachvorsprung baugrenze

    ,
  2. baulinie baugrenze unterschied

    ,
  3. Baugrenze Dachüberstand

    ,
  4. baulinie und baugrenze,
  5. baugrenze baulinie,
  6. dachüberstand grz www.bauexpertenforum.de,
  7. baugrenze überschritten strafe,
  8. dachüberstand baugrenze,
  9. überschreitung baugrenze befreiung,
  10. dachvorsprung baugrenze bw,
  11. baulinie überschreiten garage,
  12. dachvorsprung über baulinie,
  13. dachüberstand über baugrenze bayern,
  14. baufenster überschreiten,
  15. baulinie dachfirst,
  16. dachvorsprung über baulinie bw,
  17. darf dachvorsprung über baugrenze,
  18. baugrenze dachüberstand bw www.bauexpertenforum.de,
  19. Dachüberstand bw Baugrenze,
  20. baugrenze überschreiten,
  21. baulinie überschreiten,
  22. baulinie haus steht zu weit vorne,
  23. befreiung von baulinie,
  24. terasse baufenster,
  25. baulinie festlegen
Die Seite wird geladen...

Baulinie, Baugrenze, Dachvorsprung und Gebühren - kopfaufdentischhau - Ähnliche Themen

  1. Anbaubaulast und Baulinie

    Anbaubaulast und Baulinie: Hallo liebes Forum, eventuell könnt Ihr mir bei dieser kniffligen Frage weiterhelfen. Leider habe ich hierzu im Internet als auch im Forum nichts...
  2. Baulinie - Abstandsfläche übernahme

    Baulinie - Abstandsfläche übernahme: Hallo zusammen, unser Hausplan ist so gut wie fertig, jedoch hat sich nun ein offener Punkt wegen der Abstandsflächen ergeben. Es gibt für...
  3. Terrasse über Baulinie

    Terrasse über Baulinie: Wir haben in Rheinland Pfalz eine Bauvoranfrage gestellt für einen Anbau mit Terrasse. Die Terrasse überschreitet das Baufenster mit ca. 2,5m....
  4. Die Baulinie

    Die Baulinie: Ich besitze einen Altbau aus dem Jahre 1880 rum mit einem Anbau der ca. 1940 erstanden ist. Das Haus steht nicht auf einer Baugrenze. Zur Grenze...
  5. Baulinie verschieben...?!?

    Baulinie verschieben...?!?: Hallo Experten, ich habe ein Grundstück, welches relativ schmal ist. Es wird zur Straße hin breiter. Die Baulinie ist aber 18 m von der Straße...