Wann besteht ein wesentlicher Mangel bei geschuldetem, erhöhten Schallschutz für DHH?

Diskutiere Wann besteht ein wesentlicher Mangel bei geschuldetem, erhöhten Schallschutz für DHH? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Wir haben vor 8 Jahren eine neue DHH gekauft. Wir stellen nach Bezug fest, dass der Schallschutz mangelhaft ist. Der gerichtlich beauftragte...

  1. #1 schrank15, 14.07.2005
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    Wir haben vor 8 Jahren eine neue DHH gekauft. Wir stellen nach Bezug fest, dass der Schallschutz mangelhaft ist. Der gerichtlich beauftragte Gutachter stellte dann beim Luftschall bei einem Zimmer eine Wert R`w von 59 dB fest, also 8 dB unter dem erhöhten Schallschutz. Ein weiteres Zimmer hatte eine Differenz von 3 dB. Beim Trittschall waren die Werte L´n,w in dB zwischen 50 und 45 dB. Die DIN wurde damit überall erfüllt, die Vorschläge des erhöhten Schallschutzes gemäß DIN 4109 Teil 2 wurden aber zwischen 8dB und 2 dB verfehlt - an 5 Messpunkten.

    Im darauf folgenden Prozeß entschied das OLG Hamm, dass der Bauträger in jedem Falle den erhöhten Schallschutz schulde ( auch wenn dieser nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart war ) und das die vorliegenden Mängel beim Schallschutz erheblich seien und grundsätzlich auch eine Beseitigung der Mängel durch das durchsägen der Trennfuge mittels einer Bandsäge zwischen den beiden DHH`s gerechtfertigt sei - auch wenn die Kosten bei ca. 80.000,- € liegen würden. Allerdings wurde dem Bauträger das Recht eingeräumt ( bzw. er wurde dazu verurteilt ), erst mit anderen, preiswerteren Mangelbeseitigungsmaßnahmen zu beginnen, die der Gutachter in seinem Sanierungsplan festgelegt hatte. Dies waren im wesentlichen die Sanierung des Dachbereichs zwischen den DHH´s und die Sanierung der Wandanschlusstellen Böden / Wände innerhalb der Häuser.

    Das Urteil besagt weiterhin, falls festgestellt wird, dass der Bauträger verpflichtet ist weitere Mängelbeseitigungsarbeiten auszuführen, falls Kontrollmessungen ergeben, dass der Schallschutz weiterhin wesentlich hinter den Vorschlägen des erhöhten Schallschutzes zurückbleibt. Im Tenor des Urteils heißt es dann weiter:

    Möglich wäre, dass mit den Sanierungsarbeiten der optimale Schallschutz ... nicht ganz erreicht wird, dass aber doch die Schallsituation sich insgesamt soweit verbessert, dass sich die Frage nach einer Zumutbarkeit der weiteren, wesentlich kostspieligeren Sanierungsarbeiten ( = Sägearbeiten ) erneut stellen wird, d.h. es dem Kläger zuzumuten sein kann, daß ein noch nicht ganz optimaler Schallschutz durch einen angemessenen Minderwert ausgeglichen wird. Sollte sich allerdings herausstellen, dass diese Sanierungsarbeiten zu keiner oder nur zu einer geringfügigen Verbesserung der Schallsituation führen, so kann der Kläger die Durchführung weitergehender Mängelbeseitigungsmaßnahmen verlangen.

    Nach Durchführung der Sanierungsarbeiten wurde wieder vom Gutachter gemessen. Beim Luftschall ist ein Zimmer unverändert bei einer Differenz von 8 db geblieben - also keine Verbesserung. Das andere Zimmer verbesserte sich um 2 dB auf eine Differenz von nur 1 dB - was in der Messtolleranz liegen kann. Beim Trittschall wurden Verbesserungen von 0 bis 4 dB erreicht, wobei die 5 Messpunkte trotzdem noch um 2, 3, 4, 3 und wieder 2 dB hinter dem erhöhten Schallschutz bleiben.

    Die wesentlich Frage die sich mir nun stellt ist natürlich, ob bei den jetzt vorliegenden Daten immmer noch ein erhebliche Mangel im Sinne des Urteils besteht. Der Gutachter schreibt auf der einen Seite, die Verbesserungen von bis zu 4 dB beim Trittschall seien "erhebliche Verbesserungen" - auf der anderen Seite liegt der Trittschall aber auch noch zwei mal 1 dB, zwei mal 3 dB und ein mal 4 dB hinter den geschuldeten Werten zurück - also auch erheblich zurück? Und der eine Luftschallwert von 8 dB Differenz hat sich einmal nicht verbessert und ist mit 8 db sicher noch wesentlich - oder?

    Ich suche Leute, die vielleicht damit schon Erfahrungen gemacht haben und mir sagen können, wie ggf. bei Ihnen entschieden wurde.
     
  2. #2 BTopferin, 14.07.2005
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    Hallo Schrank15

    ich habe auch Gerichts-Erfahrung mit (mangelhafter) Schallschutz hinter mir. Bei mir ging es allerdings um WEG-Reihenhäuser und "mindest" Schallschutz.
    Auch ich kenne die nix-bringende s.g. "Nachbesserungen" vom Bauträger. Obwohl mein BT wiederhollt bewiesen hat, dass er nie "ernsthafte" Mangelbeseitigungsarbeiten unternimmt (egal welche Mängel), er hat auch die Mögliichkeit vor Gericht bekommen, die Mängel selber (billig) beseitigen zu können. Bei mir, die einzige "Mangelbeseitigungsarbeiten" vom BT: Acrylfugen zwischen Innen- und Trennwände. Ergebniss: gar keine Schall-Änderungen (und Ecken die heute schlecht aussehen).

    Alles hier zu beschreiben wäre zu viel. Aber gerne per PN oder auch Telefon.

    Grüßle aus B-W
    Amy
     
  3. Laermi

    Laermi Gast

    was ist denn die Ursache?

    Hallo Schrank15,
    wenn die Ursache doch Schallbrücken zwischen den Wandschalen sind, was für preiswerte Sanierungsmöglichkeiten gibt es denn da lt. Gutachter?
    Wir haben auch Schallübertragungsprobleme trotz eingehaltenen erhöhten DIN-Werten. Da ich an dem Gutachten zweifele interessiert mich: Was hören Sie von Ihren Nachbarn? Und wie laut? Hören Sie Stimmen und Fernsehen?
    Treppe und Trittschall? Permanent oder nur bei Kinderlaufen? Toilettenspülung und Wasserrauschen? Welchen Trennwandaufbau haben Sie?
    Was sagen Ihre Nachbarn zum Schallschutz?
    Würde mich über Antworten sehr freuen.
    Gruß Laermi
     
  4. #4 schrank15, 15.07.2005
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    Hallo Laermi,

    es gäbe bzw. gab lt. Gutachter als preiswerte Maßnahmen das Nacharbeiten der Fugen zwischen Wand und Boden und die Nacharbeitung des Dachanschlußbereichs. Das ist bei uns schon geschehen und hat "Verbesserungen" zwischen 1 und 4 dB gebracht. In dem Raum ( Kinderzimmer ), in dem der Lufschall noch 8 dB unter den erhöhten Schallschutz liegt hört man normales Sprechen von Erwachsenen. Grundsätzlich kann mein Nachbar hören, wenn ich mir im Bad die Nase putze oder teilweise - je nach dem in welchem Bad - sogar ob ich im stehen oder sitzen p...... Die Treppen hören wir auch, aber primär wenn Kinder schnell runtertrampeln. Wassergräusche hören wir eher weniger - dafür unser Nachbar aber wohl von uns (Dusche). Bei uns wird der Schallschutz von oben nach unten immer "besser", deshalb hören wir Fersehgeräusche bei normaler Lautstäre eher nicht. Dafür hatten wir mal den Fall, das unser Nachbar über 3 Etagen quasi diagonal weg das Stühlerücken in unserer Küche gehört hat. Unsere Haustrennwand is zweischalig aus Kalksandstein mit 3 cm Trennfuge.

    Die Nachbarn haben den ersten Prozeß mit uns zusammen gemacht - wir haben also gemeinsam gegen den Bauträger geklagt. Weil das teilweise schief ging - zumindest juristisch ( und damit leider auch kostenmäßig ) gesehen, von der Sache her aber richtig war, klage ich jetzt alleine in einem zweiten Verfahren, weil die Mängel immer noch nicht abgestellt sind.

    Wie sind den bei Ihnen die Werte gewesen?

    Näheres gerne per PN oder Telefon,

    Grüße

    Schrank15
     
  5. lärmi

    lärmi Gast

    unsere Werte

    Exakt die erforderlichen oder deutlich besser: Trittschall 38 db, Luftschall 67 db und Trittschall 40 db - und trotzdem hören wir jeden Schritt auf der Treppe - vom Kinderlaufen....
    Apropos reden: ich habe mich zwar im Forum registriert, komme aber leider noch nicht in die persönlichen Bereiche rein - zwecks Übermittlung einer Tel-Nummer.
    Für mich ist es am erstaunlichsten, wie viel man trotz erhöhten Dämmwerten doch hören kann: laute Musik, Fersenlaufen der Erwachsenen, Türenschlagen, Toilettenspülung (wenn auch wirklich sehr leise), Kinderrufen, Staubsaugerheulen und auch das sehr laute Telefon....
    Was hören Sie denn in dem Zimmer, in dem die Luftschalldämmung bzw. die Trittschalldämmung besser ist?
     
  6. #6 teeaitsch, 22.02.2009
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    Wir wohnen in einer DHH, die 2006 erbaut wurde. Es ist Kalksandstein und Porenbetonbauweise. Die Häuser haben getrennte Zwischenwände, aber sind durch den Putz, das Dach und den Keller miteinander verbunden. Der Nachbar hat einen Kaminschacht, der nachträglich eingebaut wurde (innenliegend) und wir hören so gut wie alles von Ihnen (Kinder, Staubsaugen, Musik, Unterhaltungen etc.) auch wenn sich die Leute innerhalb ihres Hauses bewegen erzeugt das ein dumpfes Geräusch, welches sich überträgt. Unsere Nachbarn sagen allerdings, ass sie uns kaum hören. Kann das sein? Liegt dort ein baulicher Fehler vor? Bitte um Antworten, denn wir sind schon sehr verzweifelt. Wir zahlen das Eigenheim und würden am liebsten wieder ausziehen. Auch ein Schallgutachten wurde schon gemacht, allerdings war das wohl in den Normen, die aber wohl den Körperschall nicht berücksichtigen.
    Bitte dringend um Hilfe
     
  7. #7 schrank15, 24.02.2009
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    Hallo, um es etwas besser beurteilen zu können müßte man erst mal wissen, was wirklich in dem Gutachten untersucht wurde ( Luftschall UND / oder Trittschall ), von wem es in Auftrag gegeben wurde und welche Schallschutz(dämm)werte in dem Falle gelten - DIN oder erhöhter Schallschutz. Und wie die Haustrennwand beschaffen ist.
     
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