Freistellungserklärung

Diskutiere Freistellungserklärung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, irgendwie passt das Thema nirgends richtig rein, ich hoffe mal, hier ist es nicht ganz falsch. Ich habe als Auftraggeber...

  1. dgu30

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    Hallo,

    irgendwie passt das Thema nirgends richtig rein, ich hoffe mal, hier ist es nicht ganz falsch.

    Ich habe als Auftraggeber Bauleistungen beauftragt und bezahlt. Dabei habe ich nicht an die Freistellungserklärung vom Finanzamt gedacht und 100 % bezahlt.
    Jetzt ist der Auftragnehmer pleite.

    Könnt ihr mir raten, wie ich vorgehen soll? Kann ich die Erklärung jetzt noch nachfordern, oder wecke ich da irgendwie "schlafende Hunde"? Obwohl, wenn sie dem Unternehmen vorliegt für letztes Jahr, dürfte ja auch nichts dagegen sprechen, die mir nachträglich noch zu zusenden, oder?

    Mir geht gerade etwas die Düse, dass ich eine Nachforderung vom Finanzamt bekomme....

    Gruß dgu
     
  2. #2 Baufuchs, 01.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Privat in Auftrag gegeben?
     
  3. dgu30

    dgu30

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    Nein - im Auftrag meines Arbeitgebers
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 01.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Du bekommst eh nur eine Kopie. Also nachfordern.

    Wenn die keine haben (was ich noch NIE erlebt habe) - dann beim FiA ganz vorsichtig nachfragen.
     
  5. Gina

    Gina

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    Das Finanzamt wird keine Auskunft geben, Steuergeheimnis § 30 Abgabenordnung.
     
  6. #6 Baufuchs, 02.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da irrst Du.

    Guckst Du §48b EStg:

     
  7. Gina

    Gina

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    Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG wird vom Finanzamt ausgestellt. Wenn jemand beim Finanzamt nachfragt, ob jemand eine Freistellungsbescheinigung ausgestellt bekommen hat, wird das Finanzamt wegen dem Steuergeheimnis keine Auskunft geben. Hat man eine Freistellungsbescheinigung mit der entsprechenden Nummer (ich meine die heißt auch ID-Nummer) dann wird das Finanzamt auf Nachfrage die Korrektheit der Bescheinigung bestätigen.
    Das Bundeszentralamt für Steuern wird wie von Dir beschrieben Auskunft erteilen, d.h. wenn man keine Auskunft bekommt, dann kann man davon ausgehen, dass der Unternehmer keine Freistellungsbescheinigung ausgestellt bekommen hat.
     
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