Widerspruch in baubehördlich genehmigtem Bauplan - was gilt

Diskutiere Widerspruch in baubehördlich genehmigtem Bauplan - was gilt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; hat jemand so etwas schonmal gehabt: Worauf bezieht sich die genehmigung der baubehörde - auf die Zeichnung oder auf die Maßangaben (maßketten)?...

  1. #1 kyndall, 01.08.2012
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    hat jemand so etwas schonmal gehabt:
    Worauf bezieht sich die genehmigung der baubehörde - auf die Zeichnung oder auf die Maßangaben (maßketten)? Konkret: genehmigter Baupan zeigt gemessen Firsthöhe von XY m; die Maßkette ab demselben Punkt ergibt aber 60 cm niedriger. Welcher Wert ist dann genehmigt? oder keiner von beiden?
     
  2. Baumal

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    genehmigte firsthöhe, OK gelände.
    mit dem gelände kann man zwar
    noch etwas "spielen", aber 60cm
    sind natürlich eine ansage.
     
  3. #3 kyndall, 02.08.2012
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    das würde bedeuten, es kommt auf die zeichnerische Darstellung an. Der Schnitt im 1:100 Plan zeigt 12m, die Maßkette (also die Summe der Geschosse, die daneben geschrieben ist ) ergibt 11,40m.
    Die Baubehörde hatte also zwei Maße zur Auswahl. Welches hat sie genehmigt?
     
  4. #4 Baufuchs, 02.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Genehmigt ist das eingetragene Maß von 11,40m.

    Eine Überprüfung der Übereinstimmung "zeichnerische Darstellung ---> Maßeintrag" findet nicht statt.
    Gerade bei kleineren Abweichungen wäre das bei Zeichnungen im Maßstab 1:100 auch gar nicht möglich.

    Nachtrag:
    Aber wo steckt denn der Fehler?

    Wenn tatsächlich 12m geplant waren, muss doch irgendwo in der Maßkette ein Fehler stecken.
    Schon gefunden?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 02.08.2012
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    12 m gemessen heisst: Ihr habt ein Lineal aufs Blatt Papier gelegt und die Höhe gemessen?
    Das ist (sorry) Murks. Warum? Darum:
    1) Kann es beim Plotten schon Verzerrungen geben
    2) reagiert Papier auf Feuchteunterschiede durch Wachsen/Schrumpfen
    3) Hat jedes Meßgerät eine Toleranz
    4) Hat jeder Strich eine Dicke und es halt schwer, genau die Mitte zu messen.
    5) Ist die Frage, wie präzise gezeichnet wurde (auch in CAD kann man "schlampen")

    Addiert sich das alles unglücklich, sind 6 mm (60 cm in 1:100) nicht wirklich viel
     
  6. #6 ManfredH, 02.08.2012
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    ManfredH Gast

    Najaaa... also ich empfinde 6 mm (oder in diesem Fall rund 5 % Abweichung vom Sollmass) schon als viel. Da müssen tatsächlich viele ungünstige Umstände zusammenfallen - oder , was ich eher vermute, der Punkt 5 zutreffen und nicht sorgfältig gearbeitet worden sein.
    Aber das lässt sich ja ganz einfach feststellen, indem man zur Kontrolle einige andere Längenmasse aus der Zeichnung nimmt und prüft, ob diese im gleichen Verhältnis vom Sollmass abweichen.
     
  7. #7 Thomas B, 02.08.2012
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    Veto!

    Natürlich kann es zu kleineren Unstimmigkeiten kommen zw. Zeichnung und Vermaßung. 6 mm sind aber -mit Verlaub- völlig indiskutabel.

    Das ist bei einer Zeichnung dieses Maßstabs und dieser Größe (12 m) absolut daneben.
     
  8. #8 kyndall, 02.08.2012
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    Danke für die Antworten.
    Es sieht so aus: Gebaut werden sollte ein haus mit Drempel 95 cm. Gebaut wurden 75 cm.
    Eingezeichnet sind in dem Plan, der der baugenehmigung zugrunde liegt besagte 12 m, Maßkette ist aber 11,40. Das scheint dann wohl auch die genehmigungslage zu sein.

    In einem aktualisierten 1:100 Plan, der anscheinend zum Zeitpunkt des Baubeginns wohl gefertigt wurde, war dann die wundersame Schrumpfung des Firstmaßes in der zeichnung auf 11,40 m festzustellen.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 02.08.2012
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    Was heisst für Dich eingezeichnet? Ist da ein Maß mit Zahlen drangeschrieben oder habt Ihr auf einem Blatt Papier gemessen???
     
  10. #10 kyndall, 02.08.2012
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    wir haben gemessen. Genehmigungsplan: 12 m Zeichnung; maßkette 11,40m
    Späterer Plan 11,40m gezeichnet, maßkette 11,40m. da ist also jemandem was aufgefallen.
     
  11. #11 Baufuchs, 02.08.2012
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    Was ist denn jetzt dein Problem?

    Hast Du einen Hausvertrag mit 95cm Drempel (der mit Maßangabe vertraglich vereinbart ist) und nun wurde etwas anderes gebaut oder worum geht es?
     
  12. #12 kyndall, 02.08.2012
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    exakt. 95 cm gekauft, 75 cm bekommen. Für die benutzung von Badewanne/WC im DG gilt jetzt Helmpflicht.
     
  13. #13 Baufuchs, 02.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann drösel mal weiter auf:

    Kauf von Bauträger (hat euch Haus mit Grundstück verkauft)?
    Bau mit Generalübernehmer (hat geplant und baut auf Eurem Grundstück)?
    Bau mit Architekt und Einzelvergabe?

    Ihr habt doch sicher beim Vertragspartner die zu geringe Drempelhöhe beanstandet. Was sagt der dazu?
     
  14. Baumal

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    da hat aber die baubehörde nix mit am hut,
    wenn ihr niedriger baut....

    höher wäre ein problem...
     
  15. #15 kyndall, 02.08.2012
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    da bin ich mir nicht so sicher. Man könnte ja auch annehmen, dass das gebaute Objekt mit dem genehmigten identisch sein muss. Wenn es in jedem Fall auf die Maßkette ankommt, so wie das hier wohl überwiegend gesehen wird, ist das unproblematisch, dann hat die baubehörde genau das genehmigt, was gebaut wurde.

    Daneben gibt es ja aber noch 2 denkbare Varianten:
    - es kommt auf die gezeichnete Darstellung an und diese ist Inhalt der Genehmigung, dann ist etwas anderes gebaut als genehmigt. Steckt dann in der Genehmigung von dem höheren Maß auch die Genehmigung für das niedrigere Maß mit drin?
    - der Widerspruch zwischen zeichnerischer Darstellung und eingetragenen (also als Zahlen) Maße führt zur Unwirksamkeit der Baugenehmigung, weil gar nicht klar ist, was genehmigt wurde.
     
  16. Baumal

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    meinst du die bauamtsmenschen sitzen mit dem
    maßstab da und überprüfen ob die maßketten
    mit der zeichnung übereinstimmen?

    maßketten sind maßketten, danach wird
    genehmigt, oder auch nicht.
     
  17. #17 Baufuchs, 02.08.2012
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    Das Haus wurde so genehmigt wie eingereicht (maßkette zählt).

    Nun hast Du aber einen niedrigeren Drempel als lt. Vertrag vorgesehen war.

    Wie soll das nun deiner Meinung nach mit dem (gegenüber Vertrag) zu niedrigen Drempel weitergehen?
     
  18. #18 Thomas B, 02.08.2012
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    ...geht's jetzt um die baurechtlichen Dinge oder eher darum, daß man Dir ein Haus (Plan) mit einem 95er Kniestock verkauft hat und nun habt Ihr einen 75er Kniestock was fürs OG natürlich schon eine Beeinträchtigung der Nutzungsqualität bedeutet! Und evtl. sogar eine ganz erhebliche!

    Was mir noch nicht ganz einleuten will: Hier rügt, daß der Kniestock nun 20 cm zu niedrig sein. Die ´Pläne jedoch lassen einen UNterschied von 60 cm erahnen....das sit doch alles recht konfus....finde ich.

    Für Euch wohl entscheidend: Habt Ihr ein Haus/ eine planung mit einem 95er Kniestock vereinbart und bezahlt und nun was anderes erhalten?
     
  19. #19 kyndall, 02.08.2012
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    @baumal: ich weiß nicht, was die bauamtsmenschen tatsächlich konkret prüfen. Entscheidend ist, was im Rechtssinne Inhalt der genehmigung ist. und ja, schon klar, da ist kein rechtsberatungsforum
    @thomas: die 60 cm verstehe ich auch nicht. keine Ahnung, wie das zustande kam. Wir wollten die besagten 20 cm mehr Drempel haben. Wer weiß, was da noch alles im Argen liegt. Vielleicht sollte ich nochmal einen Vermesser kommen lassen.....
     
  20. Baumal

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    sehr konfus....
    als ihr die bauantragsunterlagen unterschrieben
    habt, gabs doch eine vermaßung vom kniestock?
     
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