Hebeschiebeterassentür 3 cm zu niedrig - Reklamationsgrund?

Diskutiere Hebeschiebeterassentür 3 cm zu niedrig - Reklamationsgrund? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben in unserem Neubau in der Küche eine schwellenlose Hebe-Schiebetür in den Garten geplant. Diese wurden im Frühjahr eingebaut...

  1. #1 Rusalka, 02.08.2012
    Rusalka

    Rusalka Gast

    Hallo,

    wir haben in unserem Neubau in der Küche eine schwellenlose Hebe-Schiebetür in den Garten geplant. Diese wurden im Frühjahr eingebaut uns vom Architekten und der Bauleitung abgenommen.

    Nachdem nun der Esstrich reingekommen ist, meinte unser Architekt so "nebenbei", ihm wäre jetzt aufgefallen, dass die Tür 3 cm zu hoch eingesetzt wäre. Dies würde nun korrigiert und oben ein Zwischenstück eingesetzt. Das haben wir als Bauherren zunächst abgenickt. Fehler können am Bau passieren und immerhin wäre es jetzt aufgefallen und nicht später, wenn die schwellenlose Tür plötzlich doch keine solche wäre.

    Nun haben die aber nicht EIN zwischenstück eingesetzt, sondern zwei 1-2 cm breite Streifen. Dadurch haben wir jetzt oberhalb des Küchenfensters zwei unschöne Nähte. Und dann fiel es mir auf einmal wie Schuppen aus den Augen:

    Eine korrekt bemaßte Terassentür KANN doch eigentlich gar nicht zu hoch eingesetzt werden, da der Durchlass ja eigentlich genau definiert ist. Sprich eigentlich ist die Tür in der Höhe schlicht wenige Zentimeter zu niedrig, was jetzt so ganz nebenbei ausgebessert wird.

    Oder Habe ich da einen Denkfehler?

    Und wenn ja, muss ich das einfach so hinnehmen oder kann ich dafür irgendeinen Anspruch geltend machen?

    Die Fensterrechnung ist zwar schon komplett bezahlt, allerdings ist die Haustür der gleichen Firma noch offen. Hat der Architekt einen Fehler gemacht? Wie würdet Ihr am ehesten vorgehen?
     
  2. #2 schriebs71, 02.08.2012
    schriebs71

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    Denkfehler Jein!!

    Eine Hebe-Schiebe Tür hat einen anderen Schwellenaufbau als eine Standard-Tür!!!

    Poste ein Foto!! Sind es wirklich 3cm, oder kommt auf den Estrich noch was drauf?? War ein Meterriss vorhanden???

    Abnahme ist erteilt, damit mußt du nachweißen, dass die Tür falsch ist!!

    Gruss Schriebs 71
     
  3. #3 Rusalka, 02.08.2012
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    Rusalka Gast

    Klar ist der Schwellenaufbau anders. Fotos habe ich gerade noch nicht , aber ich drösel es mal von hinten auf.

    Alle Gartenausgänge (wir haben derer drei) haben unterschiedliche Fenster: Schwellenlose Hebeschiebetür, Hebeschiebetür mit Schwelle und klassische Dreh/kipptür. Alle jeweils mit aufgesetztem elektrischen Rolladenkasten, der bündig unter der Decke sitzt. Im fensterlosen Rohbau gab es also keine Fensterstürze. Geplant ist als Bodenbelag an allen drei Türen innen Parkett auf dem Esstrich, was auch dem Architekten bekannt war / ist. Ganz abgesehen davon, geht es uns ja gar nicht darum, wie hoch nun die restliche Schwelle an den jeweiligen Türen ist. Denn dass auch eine schwellenlose HST nie ganz schwellenlos sein kann, weil ja ein wenig Führungsprofil sein muss, wissen wir natürlich. Aber bei einer Tür ist doch das obere und untere Rahmenende definiert, und bei drei Türen im gleichen Haus doch eigentlich insgesamt identisch. oder seh ich das falsch? Sprich oben ist es deckenbündig und unten, je nach Tür mit der entsprechenden Schwelle auch. Nur das bei der einen eben 5 - 10 cm normale Rahmenhöhe überhalb des Fußbodens ist, und bei der "schwellenlosen" eben nur 0,5 - 1 cm. dass dann bei der einen Tür entsprechend mehr Fensterglas ist, als bei der anderen ist damit logisch. aber die Außenmaße des Kunststoffrahmens müssen doch identisch sein.

    Einen Meterriß gab es natürlich. Und dem Architekten ist es ja auch erst jetzt nach dem Esstrich aufgefallen. Und spätestens mit der Nachbesserung ist doch eigentlich kalr, dass etas falsch gelaufen sein muss....

    Und davon unabhängig, kann ich doch bitte rwarten, dass das Zwischenstück aus EINEM Kunsstoffstück besteht und nicht aus zusammengesetzten Streifen, oder?
     
  4. #4 Rusalka, 02.08.2012
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    Rusalka Gast

    Nochmal ne konkrete Frage an dich als Fensterbauer.

    Unsere Fenster wurden jeweils in zwei Teilen geliefert: Das eigentliche Fenster und der Rolladenkasten. Und mein Eindruck war, dass dann vor Ort nichts mehr nenenswert in der Höhe justiert werden muss / kann. Sprich der Rolladenkasten kommt nach ganz oben und darunter wird das fertige Fenster montiert, oder? Das heißt, beim Einbau ist damit die Höhe der Schwelle bereits definiert, wenn ich mal von Millimeterabweichungen je nach Fußbodenbelag absehe. Wie kann dann eine korrekt bemaßte schwellenlose Terassentür nach Ausage des Architekten überhaupt "zu hoch eingebaut" werden?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 02.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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  6. #6 Rusalka, 02.08.2012
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    Rusalka Gast

    Ralf, dass man Fehler machen kann, und das die diverstesten Ursachen haben kann, versteh ich schon.

    Aber die fallen mir nur bei der Bemaßung, sei es durch Fensterbauer, bzw. Bauzeichnung ein. Wenn das fertige Fenster ersteinmal da ist, wird ganz oben der Rolladenkasten gesetzt und bündig darunter das fertig gelieferte Fenster.

    Wo kommt da ein Speilraum von drei Zentimetern her, wohlgemerkt auf der Baustelle? Da wird doch nicht der Fensterrahmen mit der Kreissäge auf Maß zugeschnitten. :D
     
  7. #7 schriebs71, 02.08.2012
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    Also, ich kann Ralf nur beipflichten, alles schon erlebt!!!

    Das ist nicht ganz so einfach, wie du dir es vorstellst!! Bei drei unterschiedlichen Bauarten, können die Höhenmasse differieren!! Das ist normal!! Deshalb gibt es diese
    Suuuuuper Festlegung mit dem Meterriss!!! Und dann sollte es passen!!!

    Die 3 Zentimeter kommen von unten!! Die haben keine Rahmenverbreiterungen zum überbrücken des Estriches bis zur Bodenplatte gemacht!!
    Du hast einen Fussbodenaufbau von schätze 10-15cm!! und dort holen die es her!!

    Definiere bitte
    Gruss Schriebs 71
     
  8. #8 Rusalka, 02.08.2012
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    Rusalka Gast

    Ok, da hab ich mich falsch ausgedrückt. Die Schiebetür im WZ ist eine "normale" Schiebetür, keine Hebeschiebetür.

    Aber nochmal für mich als Laien , das muss doch auch für mich zu verstehen sein. :)

    Der Architekt plant einen Raum mit Terassentür. Der Raum hat eine definierte Rohbauhöhe, dazu kommt Esstrich mit Fußbodenheizung. Bis dahin dürfte das doch alles (hoffentlich) eine definierte Höhe haben. Ansonsten wäre auf dem Bau ja alles Pi mal Daumen.

    Und auch der Fußbodenbelag dürfte nach Wahl von Fliesen oder Parkett nicht um 3-4 cm Höhe differieren. Dann hab ich doch damit eine vermutlich bis auf < 1 cm Abweichung definierte Höhe der Türöffnung oberhalb Endboden. Die ist identisch bei allen drei Türen, meinethalben bei z.B. 2,50 m. Davon abgezogen wird die Höhe des Rolladenkastens von z.B. 30 cm, ebenfalls identisch bei allen drei Türen. Bleibt ein mit Fenster egal welcher Art zu füllender Durchlass von 2,20m.

    Je nach Türkonstruktion hat der Rahmen oben und unten eine gewisse, wenn auch individuelle Höhe. Und alles dazwischen wird letzendlich Türhöhe.

    Wo kommt da ein Spielraum von 3-4 cm her, wenn die Türmaße vom Architekten korrekt angegeben und vom Fensterbauer korrekt umgesetzt werden?
     
  9. #9 Rusalka, 02.08.2012
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    Wieso von unten? *verständnislosguck*, die haben die Tür ja nachträglich rausgeschnitten und OBEN zwei 1-2 cm breite Streifen Kunststoff eingesetzt. Sprich der Abstand untere Führungsschiene bis Unterkante Rolladenkasten war zu kurz. was die dann entsprechend unten rausgemacht haben, damit das Fenster überhaupt weiter runter kann, weiß ich nicht.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 02.08.2012
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    Woher sollen wir das denn wissen?

    Es können sich einfach Toleranzen unglücklich addieren
    Es kann sich der FB schlicht vermessen haben
    Es kann ein Planungsfehler vorliegen
    Es kann der Maurer Mist gemacht haben (Sturzhöhe)
    Es kann...
    Es kann...
    Es kann....

    Örtlich untersuchen, Schuldigen finden, Abhilfe besprechen und schaffen!
     
  11. #11 Rusalka, 02.08.2012
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    genau das mein ich ja. :) einen Fenstersturz gibt es ja gar nicht, der Rolladenkasten sitzt bündig unter der Decke. addierte Toleranzen mag ich nicht so ganz glauben. nicht bei 3-4 cm. Zumal man das ja, sollte sowas wirklich vorkommen, dann auch noch beim Einbau zusätzlich übersehen haben müßte.

    Bleibt der Fehler von Architekt, Bauzeichner oder Fensterbauer. Letztlich egal wessen, jeweils irgendeines Gewerkes.

    Die Frage ist nur, welche Rechte habe ich als Bauherr. Kann man aufgrund einer falschen und unschön nachgebesserten Türhöhe überhaupt irgendwelche nenneswerten Ansprüche stellen? Muss man mit den Schulter zucken, ist das ein geringer Schaden, der beispielsweise mit kostenlosem Tausch eines dann jetzt abschliesbaren Griffes an einem anderen Fenster abgegolten wäre, oder hätte ich gar das Recht auf einen Austausch des Fensters? Denn die Nachbesserung sieht man nicht nur anhand der Nähte von Innen sondern natürlich auch von außen, weil jetzt der obere Fensterrahmen auffallend breit geworden ist. (Wobei ich den Austausch nur bedingt favorisieren würde, schließlich will ich eigentlich demnächst mal einziehen. Aber für die Verhandlungsbasis ist das natürlich entscheidend.
     
  12. #12 schriebs71, 02.08.2012
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    Wenn dein Fussboden = 0 ist,

    Geht eine Hebe-Schiebetür 60mm in den Bodenaufbau
    eine PSK geht da garnicht rein, da ist Uk Blendrahmen = Oberkannte Fußboden(also = 0)
    eine B.-Tür geht 30mm in den Bodenaufbau!!

    Gesetzt dem Fall, der Fensterbauer hat die Unterschiedlichen Bodeneinstände nicht beachtet, (es hört sich so an) und alle Fenster gleich hoch gemacht,
    bekommst die Differenz von 30-40mm!! Lieferschein/Rechnung prüfen!!

    Gruss Schriebs 71
     
  13. #13 schriebs71, 02.08.2012
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    Ist denn der Rest gerade, oder wenigstens gerade innerhalb der Toleranz???

    Hat mal jemand einen Laser gestellt und gemessen?? Architekt, Fensterbauer oder Bauleiter?? Oder gehst du bloss von gerade aus??

    Gruss Schriebs 71
     
  14. #14 Rusalka, 03.08.2012
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    Rusalka Gast

    Und wenn das nicht beachtet wurde, wie soll ich mich als Bauherr verhalten?
    Zum messen kann ich nichts sagen, werde ich aber beim Architekten und der Bauleitung nachfragen. Aber so oder so ist das doch nicht meine Aufgabe. Ich als Bauherr muss doch als Ergebnis eine korrekte Tür erwarten können.

    Ich setz im Laufe des Tages noch ein Foto von der Nachbesserung rein. Wir finden die nicht akkzeptabel. Gibt es als bei diesen weißen Kunsstofffenstern nicht diese Möglichkeit Schäden überzuspachteln und zu polieren? Zumindest wurde uns das als ein Vorteil gegenüber den farblich beschichteten genannt. Geht das auch großflächiger mit zwei Ansatzfugen über 2m Länge?

    Und ich stell nachher auch noch ein Foto der gesetren eingebaueten Haustür mit Seitenteil ein. Die hat, für mich völlig befremdlich, so schön sie sonst ist, zwischen Tür und Seitenteil eine nach außen etwa 8 cm vorstehende Nase! Sowas war weder auf dem Foto ersichtlich, noch ist mir derartiges jemals bei Haustüren bewußt aufgefallen.
     
  15. #15 Gast036816, 03.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn du deine toleranzen erklärt haben möchtest, dann müssen für alle gewerke per maßaufnahme die möglichen abweichungen festgestellt werden für rohbauer, fensterbauer, estrichleger und bodenleger. es kann dabei herauskommen, dass jedes gewerk innerhalb zulässiger toleranzen gearbeitet hat.

    rohbauer toleranz höhe + 15 mm, öffnung zu groß,
    fensterbauer toleranz höhe - 5 mm, zu tief eingebaut,
    estrich aufbau - 8 mm, zu tief hergestellt
    bodenleger aufbau - 5 mm, zu tief hergestellt.

    in der summe bist du dann bei einer abweichung von 33 mm. du kannst keinem der gewerke einen fehler nachweisen.

    solche nachweise sind in der jetzigen situation sehr aufwändig und teuer. es kann sein, dass du mit gutem geld nach schlechtem geld wirfst.
     
  16. #16 Rusalka, 03.08.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 03.08.2012
    Rusalka

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  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 03.08.2012
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    Was sehe ich:
    Eine unscharfe Aufnahme von einer Holz(?)rahmenecke mit zwei Leisten drauf, irgendwas undefinierbar braunrotorangenem (Schaum) und irgendwas weisses geschmiertes ("Silikon?)

    Das sagt mal gar nichts - ausser der Tatsache, dass da irgendwo eine Rahmenaufdopplung sitzt.

    PS - ich wette, wenn es vernünftige Fotos gibt, stellen sich die Leisten als allerkleinstes Problem heraus!
     
  18. Neutal

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    Das Foto topt sogar noch die von Aliens und angeblichen Yeti Sichtungen. Man sieht nichts. Vielleicht noch mal ein schärferes Bild einstellen.
     
  19. #19 Rusalka, 03.08.2012
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    Rusalka Gast

    Okay, der erste Versuch war nichts, aber ich habe keinen Button zum Editieren gefunden... (Gibts den? Und wenn ja wo?)

    Ich hoffe, der zweite Versuch klappt. :

    628neu.jpg


    Leider habe ich gerade festgestellt, dass die Kamera wohl falsch eingestellt war und das Bild etwas unscharf ist. Wenn man editieren kann, ersetzte ich es nachher nochmal durch ein neues.
    Zu den Toleranzen:

    Der Bodenbelag ist noch nicht drin, also fällt die Toleranz schon mal weg. Zum Rohbau kann ich nichts sagen, letztlich wird die Tür mit Rolladenkasten ja zwischen die beiden Geschossdecken gesetzt. Esstrich war beim Einbau ja noch gar nicht drin, und zumindest von dem weiß ich, dass der wohl extrem gut gelungen sein soll, was Toleranzen angeht. Jedenfalls arbeiten Architekt und Esstrichleger wohl häufiger zusammen und im Gespräch zwischen den Beiden hieß es, dass der Architekt trotz aller Bemühungen keinerlei nennenswerte Abweichungen gefunden hat, und dass er den ausführenden Arbeiter demnächst immer haben wolle, der würde ja wirklich keinerlei Toleranzen benötigen.
    Ich weiß natürlich, das muss nichts heißen, aber ich war in das Gespräch in dem Moment gar nicht eingebunden, es handelte sich also nicht um ein Beschwichtigen des Bauherren.


    PS. Ich hab noch ein anderes Thema zu unserer neuen Haustür eingestellt, da ich den Titel eben auch nicht anpassen kann. Könt Ihr euch die mal ansehen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe übrigens.
     
  20. #20 Rusalka, 03.08.2012
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    Fotos mache ich nacher gleich neue. Aber was bitte meinst du mit Aufdoppelung ist das geringste Problem????
     
Thema: Hebeschiebeterassentür 3 cm zu niedrig - Reklamationsgrund?
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