Hebeschiebeterassentür 3 cm zu niedrig - Reklamationsgrund?

Diskutiere Hebeschiebeterassentür 3 cm zu niedrig - Reklamationsgrund? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; dann sag doch einmal was ist das für ein architekt - ein freier und als solcher in der architektenkammer eingetragen? oder ist das mehr ein...

  1. #41 Gast036816, 03.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann sag doch einmal was ist das für ein architekt - ein freier und als solcher in der architektenkammer eingetragen?

    oder ist das mehr ein schwieriger mischvertrag in richtung gü und mitspracherecht des bauherrn bei der vergabe der gewerke?

    grundstückskauf mit einem freien architekten dazu - das wäre schon mal eine dolle nummer.
     
  2. #42 Ralf Dühlmeyer, 03.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Estrich im Bereich der Nische wegnehmen - und nach Neueinbau wieder anarbeiten - zu Lasten des Fb oder der Bauleitung -je nach dem

    Wenn das jetzt nicht vereinfacht dargestellt ist, ist das aber zumindest am Rande der Legalität. Warum? Dqrum:
    1) Es gibt ein Kopplungsverbot. Das heisst, es dürfen keine Grundstücke mit Architektenbindung verkauft werden!
    2) Als Architekten dürfen wir ausser bei den baugewerblichen, die dann GÜ sind, meines Wissens nach keine Festpreise machen.

    Solche Büros gehören nach meiner persönlichen Meinung vom Markt - jedenfalls als Architekten!

    Doch, das ist sehr unüblich!


    Ich fürchte auch, dass der Architekt alleine schon auf Grund der Festpreisgarantie und der häufigen Zusammenarbeit eben nicht Eure Interessen, sondern seine eigenen vertritt!
     
  3. #43 Rusalka, 03.08.2012
    Rusalka

    Rusalka Gast

    Ralf, dass der Architekt nicht in dem Maße unsere Interessen vertritt, wie wir das bräuchten, sowie die Bauleitung sehr nett und bemüht, aber ohne das nötige "Standing" ist fürchten wir auch sehr, allerdings läßt sich daran zum jetzigen Zeitpunkt kaum noch etwas ändern.

    Hast du zu dem fachgerechten Vorgehen des nachträglichen Fenstereinbaus insb. zur Luftdichte eventuelleinen detaillierten Link, wo solche Dinge wie das wegnehmen des Estrichs aufgeführt werden? Irgendwie müssen wir an mehr "Futter" kommen, um uns vor langfristigen Schäden zu schützen.

    In einem Telefonat vorhin meinte die Bauleitung zusammengefasst zu den einzelnen Kritikpunkten:

    wenn der Putz nachgebessert wird, wird man von der oberen Fuge vermutlich nichts mehr sehen, so dass nur noch eine zu sehen bleibt. Die Silikonreste könne man entfernen und auch da würde der Anschluss vom Putzer voraussichtlich noch optisch einwandfrei. Die Luftdichtigkeit im unteren Anschluss sei jedoch bei einem nachträglichen Einbau nie so recht zu gewährleisten, dies hätte aber keine negativen Folgen (!). Sie wolle sich vom FB aber noch die schriftliche Bestätigung einholen (Dieser hat jetzt erst einmal zwei Wochen Betriebsurlaub), dass der Schaum zwischen den beiden Silikonfugen speziell für den nachträglichen Einbau zugelassen sei.

    Was den Architekten angeht, kommt das vielleicht etwas zu negativ rüber. Er ist immerhin ö.b.u.v.Sachverständiger. Und "eingekauft" ist vielleicht etwas übertrieben. Man könnte eher sagen, wir haben uns vom Grundstücksmakler überrumpeln lassen. Der arbeitet mit dem Architekten zusammen und hat letztendlich zum Werkvertrag gedrängt, bevor der Grundstückskauf notariell unter Dach und Fach ist. Da wir vom Architekten allerdings auch einen guten Eindruck hatten, hat uns das nicht wirklich gestört.

    Aber spätestens nachdem wir in die Kommunikation mit den Ausbaugewerken nicht wirklich eingebunden wurden, insgesamt das Projektmanagement zu wünschen übrig ließ (vermutlich weil er anderweitig in zuviele Projekte eingebunden war) wurden wir zunehmen unzufrieden, bzw. merkten wir, das wir uns viel zu sehr auf ihn verlassen haben. Zudem sind viele Dinge anders ausgeführt wurden, als ausdrücklich in den zahlreichen Werkplanungen besprochen, - wobei wir uns den Schuh anziehen müssen, die letztendlichen Baupläne nur oberflächlich geprüft zu haben.

    Abr an vielen Stellen haben wir derzeit das Gefühl, dass unsere einzelnen Bedenken abgewiegelt und schöngeredet werden.

    So zeigte sich zum Beispiel im Wohnzimmer nach Anbringen des Rauhputzes, dass eine Ecke sehr lange zum Austrocknen brauchte, und unseres subjektiven Empfindens nach, sich auch je nach Schlechtwetterlage zwischendurch mal wieder verschlechterte. Nachdem sie jetzt lange unauffällig war, gab es gestern Abend und Nacht heftigen Regenfall - und prompt fällt mir heute, als ich die Fotos zur Tür gemacht habe auf, dass die Ecke wieder dunkeler erscheint. Bei meiner laienhaften Fingerprobe hatte ich das Gefühl, dass die Ecke wieder feucht ist und hatte auch Putzstaub an den Fingern.
    Die Bauleitung meinte, nachdem sie daraufhin heute noch auf der Baustelle war, dass es schon wieder weg sei und vermutlich Kondensfeuchte gewesen sei. (?) Ja was denn nun? Und woher kommt ausgerechnet bei Schlechtwetter, mit laufenden Trocknungsgeräten im Keller (noch so eine Baustelle) geschlossenen Fenstern und mittlerweile auch eingebauter Haustür gerade dann Kondensfeuchte??

    Ich kann es als Laie kaum beurteilen, aber ich bekomme zunehmend Bauchschmerzen.
     
  4. #44 Gast036816, 03.08.2012
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    Gast036816 Gast

    eine vertrauensbasis ist das nicht, wenn der architekt mit dem grundstueck vermakelt wird.

    in welchem fachgebiet ist der archi denn oebuv?
     
  5. #45 kyndall, 03.08.2012
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    Hi Rusalka,

    ich bin KEIN bauexperte, aber gerade deswegen rate ich Dir folgendes aus eigener leidvoller Erfahrung :

    Such Dir ein gutes ÖBV Sachverständigenbüro vor Ort und lass' das untersuchen. Kostet je nachTarif ca. 90 -120 Taler pro Stunde plus Nebenkosten, aber das wäre es mir wert. wenn es jetzt schon feucht ist, wer weiß, wie groß Euer Problem wirklich ist und was da noch alles im Argen liegt. Die Sachverständigen, wenn sie denn gut sind, sehen Zusammenhänge, die Du als Laie im Leben nicht sehen wirst, geschweige denn erklären kannst geschweige denn der Baufirma erläutern kannst UND etwas entgegenzusetzen hast, wenn abgewiegelt wird. Und als Laie kannst Du Baupläne vorwärts seitwärts und rückwärts prüfen ,das Wesentliche wirst Du im Zweifel doch übersehen. Es ist nicht ohne Grund, dass Architekten und Ingenieure ein mehrjähriges Studium hinter sich haben...und das gilt auch und obwohl es da halt auch solche und solche gibt (hier habt wohl pech gehabt mit Eurem)
     
  6. #46 kyndall, 03.08.2012
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    Das kommt aber ganz darauf an. Hier der link, der dazu was hergibt:

    http://www.bauexpertenforum.de/show...h%F6rdlich-genehmigtem-Bauplan-was-gilt/page2
     
  7. #47 Rusalka, 03.08.2012
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    ok, nachdem ich mich mit seinem Berufsbild dann mal näher befasst habe, scheint er gar kein Architekt zu sein, sondern Ingenieur für Bauwesen, wobei ich jetzt nicht davon ausgehe, dass das schlechter ist.
     
  8. #48 schriebs71, 03.08.2012
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    Bitte, was hat es damit zu tun, was dein Planer/Bauleiter ist!!

    Dein Fensterbauer hat als erstes mal versagt!! Warum, ob es dafür einen Grund gibt, weil irgend etwas nicht richtig geplant war, oder er falsch geplant hat!!

    Soll er dir doch sagen!!!

    Gruss Schriebs 71

    PS: Nebenbei bemerkt, den Pfusch würde ich auch nicht machen, und schon gar nicht akzeptieren!!!
    Ob jetzt neu oder nochmal nachbessern, wenn der Kunde schon mit etwas so ein Problem hat!! Gehe ich nicht so von der Baustelle!!!!
     
  9. #49 Rusalka, 06.08.2012
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    Rusalka Gast

    Ich glaube inzwischen gar nicht mal, dass es der Fensterbauer war. Allerdings weiß ich nicht, wie genau die Bestellung der Fenster und die Maßübermittlung an den Fensterbauer abgelaufen ist. Bei dem Gewerk waren wir erst bei der Rechnung direkt involviert. Vorher haben wir die Einzelheiten mit dem Planer festgelegt, eben unter anderem das Kriterium "schwellenlose Hebeschiebetür"

    Ich habe mir heute mal die Rechnung vorgenommen, nachdem ich noch immer keine Stellungnahme zur Ursache vom Planer erhalten habe. Die Bauleitung (wie gesagt, bezahlt vom Planer und daher nicht wirklich "unsere" Bauleitung) konnte mir auch nur zustimmen, dass man eine Tür mit Rolladenkasten direkt unter der nächsten Geschossdecke kaum zu hoch einbauen kann, sofern man oben nicht was wegstemmt.

    Und siehe da, irgendwo im Kleingedruckten steht unter den Position zu dieser Schiebetür:
    "Achtung: die neue Bodenschiene der Premidoor Hebeschiebetür ist 48mm hoch. Bitte unbedingt bei der Bestellung beachten"
    Mir scheint da wurde an ganz anderer Stelle nicht aufgepasst. Jetzt warten wir erst einmal ab, was da von dieser Seite kommt.
     
  10. #50 schriebs71, 06.08.2012
    schriebs71

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    Das sind aber nur 20mm differenz zur 68er Schwelle

    Gruss Schriebs 71
     
  11. #51 Rusalka, 09.08.2012
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    So, wir haben heute schriftlich von Bauleitung und Planer Antwort zu unserer Kritik bekommen.

    Darin heißt es, dass "der jetzige Zustand nicht der Endzustand sei; es würde noch seitlich und oben mit einem Fensteranschlussprofil luftdicht angeputzt.
    Hier wäre es ohne Probleme möglich die beiden Leisten oben zu überdecken, damit die Fugen nicht mehr optisch stören.

    Bezüglich der Anteren Abdichtung heißt es, dass für einen fachgerechten luftdichten Einbau auf der Innenseite unten ein Dichtband oder Quellband nötig ist; in wie weit dieses beim Herabsetzen der Türe beschädigt wurde, könne man nicht beurteilen.
    Hierfür werde man eine Bestätigung einholen oder die Nachbesserung in die Wege leiten.

    Werden diese Bestätigungen geliefert oder eine kurzfristige Nachbesserung durchgeführt, sehe man den [nachträglichen] Einbau der Elemente als fachgerecht nach RAL an.
    Die Luftdichtigkeit würde nach Fertigstellung des Bauvorhabens mit einem Blower-Door-Messgerät geprüft; hier werde man selbstverständlich einen großen Augenmerk auf die kritischen Punkte legen.


    Einen kompletten Ausbau der Küchentüre und Neueinbau einer um 2 cm höheren Türe [Anm.: die eingesetzten Leisten sind mehr als 2 cm, ich höffe der Rest des Hauses ist genauer gemessen] halte man auf Grund der sehr hohen Kosten an Drittgewerken (komplett neu Verputzen der Außen Fassade der Küchenwand) des massiven Bauzeitverzuges und der Kosten hierfür sowie der sehr geringen Chance, dies rechtlich durchsetzen zu können nicht für Zielführend.
    Man gehe davon aus, dass die Firma es dann auf einen Rechtsstreit ankommen lasse.
    Hierfür würden zusätzliche Kosten [fürs Planungsbüro] ebenfalls entstehen."


    Und nun?

    Vom Zeitplan her sieht es so aus, dass eigentlich in vier Wochen Einzug sein soll. Die Abstimmung der Gewerke stimmt auch soweit. In den nächsten Tagen schließt der Maler die Innenarbeiten ab und ab nächster Woche kämen aus einer Hand Innentüren und Böden. Dazu gehört u.a. das Parkett in der Küche. Kann das aufgrund der Terassentür nicht in der Küche verlegt werden, kann Ende August die Küche nicht kommen und wir ziehen auf eine küchenlose Baustelle. (Der nächste mögliche Kücheninstallationstermin wäre erst im Oktober).
    Die Terassentür wirft den schönen Plan allerdings durcheinander. Die Putzarbeiten könnten vom bisherigen Putzer erst Anfang September vorgenommen werden.

    Aus dem Antwortschreiben schließe ich mal, dass der Planer den Fehler bei der Fensterfirma sieht. Klar formulieren tut er dies jedoch bisher nicht. Ich werde dies nochmal explizit einfordern, ebenso, wie im Einzelnen der Bestellvorgeng der Fenster abgelaufen ist.
    Denn eigentlich müßte doch der Verursacher die auftretenden Mehrkosten (z.B. teurere Verputzkosten, weil andere Firma kurzfristig einspringen muss) übernehmen.
    Wir werden natürlich die Kostenplanung und erfolgten Rechnungen sehr genau prüfen, denn nachträglche Mehrkosten durch die Nacharbeiten wollen wir selbstverstänlich nicht planen.
    Noch steht eine Restzahlung von rund 800 € fürdie Haustür (gleiche Firma) aus. Die werden wir selbstverständlich zurückhalten. Inwieweit haften denn eigentlich Planer und Bauleitung für Mehrkosten? Die ja möglicherweise auch höher als nötig ausfallen, weil der Fehler erst so spät registriert wurde?
     
  12. #52 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2012
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    Und nun? Nun nimmst Du den Architekten in gesamtschuldnerische Haftung wg. mangelhafter Planung und Bauleitung, listest ihm die möglichen Folgekosten auf (Möbeleinlagerung, Ersatzwohnraum) usw. und forderst ihn auf, Dir unverzüglich seine Haftpflichtversicherung zu benennen. Die MUSS er haben, sonst schmeisst ihn die Kammer raus!

    Ob Du damit durchkommst, hängt zwar von den genauen Umständen ab, aber als "Hallo wach" für den Kollegen sollte es reichen. Dann weisst Du auch, wie er Euch gegenüber steht!

    Zur Küche:
    1) Nimms mir nicht übel, aber entweder hast Du ein "Händchen" oder bist sehr leicht zu beeindrucken.
    Wenn meine Küchenmonteure mir erzählen würden, dass sie erst 6 Wochen später wieder einen Termin für mich hätten, dann hätten die ein Problem - und zwar ein grosses!

    2) Sollte Dein Parketti erstmal messen, ob er überhaupt schon legen kann. NUR eine CM-Messung bringt da Gewissheit!
    Nicht dass Du Dinge in Kauf nimmst wegen der Termine und dann darf der Parkettleger noch gar nicht legen, weil der Estrich noch zu feucht ist!

    3) Wenn er legen könnte, kommts drauf an, was Ihr an Oberflächenbehandlung gewählt habt. Evtl. könnte der Parkettleger nämlich den Bereich der Tür aussparen und nach gelungenem Austausch ergänzen.

    4) Was denken sich die Herrschaften den so, falls der BDT in dem Bereich in die Hose geht?
     
  13. LaSina

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    Wenn du keinen billigen Sub willst ist das so bei Küchen. Sind halt gut ausgelastet.
     
  14. #54 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2012
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    Quatsch - jede GUTE Firma kann das innerhalb von 14 Tagen irgendwo reinschieben. Es erwartet ja keiner, dass die auf Zuruf am nächsten Tag auf der Matte stehen - aber 6 Wochen - never ever!
     
Thema: Hebeschiebeterassentür 3 cm zu niedrig - Reklamationsgrund?
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