gebautes Einfamilienhaus weicht vom Vertrag zwischen Bauuntenrehmer und Bauherr ab

Diskutiere gebautes Einfamilienhaus weicht vom Vertrag zwischen Bauuntenrehmer und Bauherr ab im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Rechtsexperten, nehmen wir mal an, man kauft von einen Bauunternehmer (Generalunternehmer) ein Architektenhaus. Dieses...

  1. Gemann

    Gemann

    Dabei seit:
    04.07.2012
    Beiträge:
    30
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    Berlin
    Liebe Rechtsexperten,

    nehmen wir mal an, man kauft von einen Bauunternehmer (Generalunternehmer) ein Architektenhaus. Dieses Architektenhaus,wie auch andere, ist von einem Architekten für die Baufirma erstellt worden. Dieses Haus wird dann quasi, wie vom Architekten geplant, im Rahmen eines BGB-Kaufvertrages vom Bauherren von der Baufirma (Generalunternehmen) gekauft.

    Während der Bauphase wird festgestellt, dass ein Fenster im Hauswirtscahftsraum des erworbenen Hauses aus Brandschützgründen entfernt werden muss(weil der Abstand nur 2,5 m zum angrenzenden Haus beträgt; Brandschutzbestimmung).

    Alle Häuser des Baugebietes werden im Rahmen eines einheitlichen Bebauungsplan vom Bauunternehmen angeboten. So also auch das angrenzende Haus. Der Architekt und der Bauuntenrehmer hätte also wissen müssen, dass die randschutzordnung hier zum Tragen kommt.

    Das nebenstehende Haus ist von der Art und Bauweise dasselbe wie das erworbene und ist bisher nur prospektiert, bisher noch nicht gebaut,da noch kein Käufer vorhanden.

    Meine Frage jetzt, wer haftet dafür, dass nachträglich das Fenster im erworbenen Haus aufgrund der Brandschutzbestimmung entfernt werden muss? Der Architekt oder der Generalunternehmer? Wer hätte beachten müssen, dass das angebotene Haus aufgrund Brandschutzverordnung so tatsächlich gar nicht gebaut werden darf? Im geschlossenen Kaufvertrag, von den Bauherren unterzeichnet, ist dieses Fenster im Grundriss eingezeichnet.

    Was hat der Bauherr für Ansprüche?? Die Baufirma möchte das Fenster herausnehmen und stattdessen eine Lüftung einbauen. Allerdings ersetzt eine Lüftung nicht die Wohnqualität eines Fensters (Lüftung, Tageslicht etc.)

    Ich bin der Meinung, dass der Raum durch das Fehlen des Fensters und des Tageslichtes an Wert verliert, woraus ein Schadensersatzanspruch entstehen müsste.

    Wie hoch dieser ggfls. ist, kann ich jedoch nicht sagen. Bei dem Raum handelt es sich um einen 7 m² großen Hauswirtschaftsraum.


    Vielen Dank schon einmal im Voraus !!

    Viele Grüße :-)
     
  2. #2 Baufuchs, 04.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wozu noch mal neu einstellen?

    Hast Du doch hier schon gefragt.
     
  3. #3 Gast036816, 04.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    .... und alles was du hier zu erfahren hoffst, läuft auf eine rechtsberatung hinaus.

    wende dich an einen fachanwalt für bau- und immobilienrecht. der wird dir sagen, was zu tun ist. du kannst nur die kröte klaglos schlucken, mit dem gu und architekten über eine pro-forma minderung ohne tatsächlicher ermittlung eines wertverlusts verhandeln oder das ganze mit dem anwalt deines vertrauens korrekt angehen.
     
  4. #4 Baufuchs, 04.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @gemann

    Im Beitrag vom 28.07.2012 schreibst Du, dass der BU die Fensteröffung bereits geschlossen hat.

    Nun schreibst Du
    Demnach ist die Öffnung nicht geschlossen und die Dir bereits aufgezeigte Lösung "F90 Fenster + Lüftung" noch möglich.

    Und selbst wenn bereits geschlossen: Öffnung kann nachträglich wieder hergestellt werden.
     
  5. #5 Barnabas, 04.08.2012
    Barnabas

    Barnabas

    Dabei seit:
    25.04.2011
    Beiträge:
    27
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Bayern
    2,5m Abstand zum Nachbarn in einer Neubausiedlung?
     
  6. Gemann

    Gemann

    Dabei seit:
    04.07.2012
    Beiträge:
    30
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    Berlin
    Vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Das Fenster im Hauswirtschaftsrau mwurde bereits ohne Absprache durch den Bauunternehmer geschlossen. Dennoch besteht sicherlich die Möglichkeit nachträglich ein Brandschutzfenster einzubauen. Ich vermute aber ,dass der Bauunternehmer diesen Einbau verweigern wird, da das Fenster mehrere tausend Euro kostet.

    Es handelt sich um eine Neubausiedlung. Dadurch, dass dem Bauuntenrehmer das gesamte Areal gehört und dieses auch vermarktet, war es ihm möglich Einfamilienhäuser im Rahmen eines Bebauungsplans zu entwerfen, die teilweise lediglich 2,5 m - 3 m (Garage) auseinander stehen.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 07.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wie schon im anderen Strang geschrieben - nimm Dir einen eigenen Planer und einen Anwalt oder gib auf.
    Eine Möglichkeit 3 gibt es nicht.
    Auch nicht, wenn Du die Frage noch 20 Mal stellst!
     
Thema:

gebautes Einfamilienhaus weicht vom Vertrag zwischen Bauuntenrehmer und Bauherr ab

Die Seite wird geladen...

gebautes Einfamilienhaus weicht vom Vertrag zwischen Bauuntenrehmer und Bauherr ab - Ähnliche Themen

  1. Terrasse an Fassade gebaut

    Terrasse an Fassade gebaut: Hallo alle zusammen, Ich hoffe das ihr mir helfen könnt und mich evtl. auch gut beraten könnt. Ich bin nämlich absoluter Laie und hab von allem...
  2. Anscheind hat Nachbar seine Einfahrt über die Grenze gebaut

    Anscheind hat Nachbar seine Einfahrt über die Grenze gebaut: Hallo zusammen, ich hab keine Ahnung, wo das Thema hinkommt. Wir haben Neu gebaut. Unser Nachbar war mit den Außenanlagen letztes Jahr fertig. Er...
  3. Haus (Holzständerbauweise) zu tief/unter Geländeoberkante gebaut -> Abdichtung/Entwässerung?

    Haus (Holzständerbauweise) zu tief/unter Geländeoberkante gebaut -> Abdichtung/Entwässerung?: Hallo zusammen, wir bauen derzeit ein Haus in Holzständerbauweise. Leider wurde unser Haus "zu tief", d.h. unter Geländeoberkannte geplant und...
  4. Eigenwillig gebaute Innenwand

    Eigenwillig gebaute Innenwand: Hallo zusammen, meine Maurer haben einige Lücken in der 11,5 cm Innenwand des OG gelassen.Habe Plan T 11,5 - Ziegel. Wäre jemand fachkundiges so...
  5. Illegal Gebaut -Hilfe-

    Illegal Gebaut -Hilfe-: Hallo, mein Opa hat zwei Gartenhäuser insgesamt 40 m2 illegal ohne Baugenehmigung gebaut. Vor ein paar Jahren hab ich die Schenkung angenommen...