Abweichung bei der Deckenhöhe

Diskutiere Abweichung bei der Deckenhöhe im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo Leute, ich habe eine Reiheneckhaus gekauft. Dieses befindet sich kurz vor Fertigstellung. Vor paar Tagen ist mir aufgefallen, dass im...

  1. #1 bokibre, 06.08.2012
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    Hallo Leute,

    ich habe eine Reiheneckhaus gekauft. Dieses befindet sich kurz vor Fertigstellung.

    Vor paar Tagen ist mir aufgefallen, dass im DG das fallende Flachdach an der niedrigsten Stelle 1,96 hoch ist.

    In den Unterlagen, die dem Kaufvertrag zu grunde liegen ist ein Gefälle von 2,50m auf 2,10m eingezeichnet als Rohbaumaß.

    Ich finde die 14cm Differenz recht extrem.

    Das Unternehmen teilt mir mit, dass die Differenz kein Grund sei etwas zu unternehmen, da sie diesen "Kampf" schon öfters geführt hätten und jedesmal mit Erfolg.

    Kann mir jemand sagen, wie es denn echt damit ist. Er spricht auch eine tolerierte 3% Abweichung an, die aber auch übertroffen wird.

    Als ich ihn darauf angesprochen hatte, ist er einfach drübergerauscht, ohne sich damit zu beschäftigen.

    Bitte um Hilfe.

    Danke schonmal.
     
  2. roro

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    Wird hier das richtige verglichen?
    Wurden Bodenaufbau, Estrich, Deckenbauten, ... schon berücksichtigt?

    Rohbauhöhe ist die Differenz zwischen Oberkante Rohfußboden und Unterkante Rohdecke.
     
  3. #3 Rusalka, 06.08.2012
    Rusalka

    Rusalka Gast

    Hallo Bokibre,

    "Rohbauhöhe" ist ohne Esstrich, und der ist locker 12 cm und mehr (bei uns mit Fussbodenheizung sogar 16 cm) Insofern hat das alles seine Richtigkeit. Formal zumindest.

    Das Problem dabei ist, dass laienhafte Bauherren (so wie wir) das erst lernen, wenn es zu spät ist. Wobei bei einem Reiheneckhaus vermutlich ja sowieso keine individuellen Deckenhöhen möglich gewesen wären. Wir haben das gleiche Lehrgeld bezahlt und haben nun einen Hobbyraum mit Fußbodenheizung und großem Tageslichtfenster - und einer effektiven Raumhöhe von 2,10cm. (lichte Rohbauhöhe von 2,26 cm) Allerdings hatten wir noch einen Architekten im Boot, der in keinster Weise darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Raumhöhe mit der geplanten Raumnutzung (Gästezimmer, ggf, sogar AuPair) nicht wirklich zusammanpasst.
     
  4. #4 floauso, 06.08.2012
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    Ihr habt 16 cm Estrich bei FBH? Wieso so viel? 4,5 cm Überdeckung hätten bei Zementestrich auch gereicht - bei Anhydrid noch weniger. Da spart man sich viele Stunden Aufheizzeit....
     
  5. #5 Gast036816, 06.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der hat dir die rohbauhöhe verkauft, den fertigen zustand hat er nicht genannt. wenn du noch deckenbekleidung und bodenaufbau abziehst, wird wahrscheinlich unter 2 m etwas rauskommen. mit einer maßangabe unter 2 m hättest du bestimmt nicht gekauft. damit wirst du jetzt leben müssen. es sei denn du kannst vorsatz nachweisen. eine tolerierbare abweichung in prozent? es sei denn, die steht so in deinem vertrag drin.
     
  6. #6 Baufuchs, 06.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    :mega_lol::mega_lol:

    Vorsatz für was bitte ???
     
  7. #7 Gast036816, 06.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ..... z. b. für den verkauf von zu niedrigen räumen oder geschönten angaben im kaufvertrag. egal, er hat 2,10 m höhe im rohbau gekauft und bekommen.

    die frage sollte eigentlich von bokibre kommen!
     
  8. #8 Baufuchs, 06.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was ist geschönt, wenn die vorhandene Rohbauhöhe den Angaben im Vertrag entspricht?

    Das Problem liegt bei dem, der etwas mit Angabe "Rohbauhöhe" kauft, ohne zu wissen, was diese Angaben bedeutet.
     
  9. #9 Thomas B, 06.08.2012
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    Irgendwie fällt es schon auf, daß z.Zt. sehr häufig Probleme mit zu tief gebauten Decken, Kniestöcken usw. kommen. Klar kalkulieren viel BT/GÜs auf Kante....da zählt jede eingesparte Steinreihe. Andererseits sind die Einsparungen nun auch nicht so hoch, daß sie jede Art von Ärger rechtfertigen würden. Ärger mit unzufriedenen Kunden (schlchte werbung,...wahrlich), Ärger mit nicht zahlenden Kuden, Ärger mit Gerichten.....finde ich mäßig klug, das Ganze.....
     
  10. #10 Gast036816, 06.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sehe ich auch so. ich schätze auf derartige argumente will TE hinaus, wie ich sie angedeutet habe. der bauträger wird ihm das wohl auch so mitgeteilt haben. hätte die planerisch reale lichte raumhöhe im vertrag gestanden, hätte er bestimmt nicht gekauft. gekauft wie gesehen.
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Das sind mit Sicherheit keine 16cm Estrich, sondern der Bodenaufbau hat eine Höhe von 16cm.
    Ob dann 45mm Überdeckung oder 35mm, das hat auf die Trägheit keinen wesentlichen Einfluss, schon gar nicht im Bereich von vielen "Stunden". Das macht pro m2 Bodenfläche etwa 7Wh/K.

    Das lässt wohl den Schluss zu, dass die ganz genau wissen was sie tun, und ihre Verträge sehr genau kennen. Nachdem die Höhe dem vereinbarten Vertrag entspricht, wüsste ich jetzt nicht wie man das hinbiegen könnte. Sei froh, dass die anderen Etagen anscheinend eine ausreichende Höhe haben. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 Gast036816, 06.08.2012
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    Thomas - in den großen städten geht im einfamilienhaussektor zur zeit der punk ab. franchiser treten als gu/gü/bauträger auf. verkäufer schwirren durch die straßen auf der suche nach bauwilligen, wenn du 50 cent unterm preis des mitbewerbers liegst, nur dann kriegt er den auftrag. ist der vertrag unterschrieben, streichen die ersten ihr geld ein, verkäufer die prämien, der franchiser die gebühren. irgendein archi macht den stempelaugust, damit das baugesuch raus kann - o-ton von einem verkäufer, den entwurf machen wir, den architekten brauchen wir nur noch zum abzeichnen des baugesuchs. architekt zahlt aber von dem mini-honorar dann noch eine franchisegebühr. beim bauen wird dann gespart, auf teufel komm raus. ich habe mauerwerk gesehen, da wurde lehm mit untergemischt, um den mörtel zu strecken. die letzten gewerke sind die ärmsten, da bleibt nichts mehr übrig. für 110 qm trockenbau mit folie und wärmedämmung im dach an den schrägen und unter den kehlbalken hatte man dem trockenbauer 1.000 € aufgezwängt. dafür konnte er noch nicht einmal das material im einkauf bezahlen. von den 1.000 € musste der arme sack auch noch eine franchisegebühr abdrücken - für den vermittelten auftrag.

    die oben am geld sitzen, die streichen ein. hätten die 2,10 m lichte raumhöhe eingetragen, wäre der auftrag nicht zustande gekommen, da der preis dann um 8,50 € zu hoch liegt. also wird beim verkauf getrickst. wenn es jemand merkt, ist es zu spät.
     
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