Sützwand für Dach neuhochziehen

Diskutiere Sützwand für Dach neuhochziehen im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, unser Scheunendach grenzt an die Giebelwand unseres Nachbarn ist aber nicht dort verankert. Unser Dach stützt sich auf eine Art...

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  1. #1 wsbrody, 06.08.2012
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    Hallo,


    unser Scheunendach grenzt an die Giebelwand unseres Nachbarn ist aber nicht dort verankert. Unser Dach stützt sich auf eine Art Fachwerk welches zwischen Nachbar Wand und einer 3,5 m Hohen Wand sitzt. Vielleicht wäre eine Zeichnung besser. Unsere Scheune Ist an den Seiten nur durch die Nachbarwände verschlossen und im EG sind mehrere Räume reingebaut voran aber das Fachwerk vorbeiläuft.
    So nun der eigentliche Grund. Die Steine aus der Nachbarwand dürfen wir nach Abriss verwenden und diese zum Hochziehen und Verschließen der offenen Seite benutzen.
    Der Platz jetzt zwischen unserer Wand und Nachbarwand in der das Fachwerk steht ist 22cm. Die alten Ziegelsteine sind 12 auf 32 cm, sind halt alte steine aus der Nachkriegszeit.
    Mein Vater wil das innen stützen mit Spiesen und das Fachwerk entferne und reine Binderschicht legen und somit bis unter den ersten Querbalken des Fachwerks, beginnender Giebel mauern.
    Somit ist es eben ein tragendes Mauerwerk mit dicke 22cm mindest Dicke von 17,5 ist eingehalten. Aber jeder Stein müsste auf 22 cm geschnitten werden.

    Muss dazu unmittelbar ein Maurer am Werk sein oder kann das jeder Laie gerne selber tun?
     
  2. #2 Inkognito, 06.08.2012
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Können Sie bitte ein paar Fotos/Pläne davon einstellen? Nach dem Krieg wurde schon öfter mal auf eine eigene Giebelwand verzichtet und sich der vom Nachbarn bedient, nur manchmal sind so Dinge wie Wände erforderlich, damit das Gebäude stehen bleibt.
     
  3. #3 wsbrody, 06.08.2012
    wsbrody

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    Kann nur eine schnelle Zeichnung bieten Pläne gibt es nicht.danke

    IMAG0648.jpg
     
  4. H.PF

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    Du solltest wissen, das du dringend einen PLANER in Form eines Statikers an deiner Seite brauchst...

    Allein schon aus Haftungsgründen! Und wie siehts mit Baugenehmigung aus?
     
  5. #5 wsbrody, 06.08.2012
    wsbrody

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    Also verstehe ich das richtig das man das nicht einfach so machen darf?

    ist ja eigentlich kein Hexenwerk?
     
  6. #6 Gast036816, 06.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ihr braucht nicht nur ein qualifiziertes unternehmen, dass auch in der lage ist, die standsicherheit jederzeit in den zwichenbauzuständen sicher zu stellen, ihr braucht für diese veränderung auch einen statischen nachweis. die standsicherheit von nachbars bauwerk darf nicht beeinträchtigt werden. somit ist der einsatz des tragwerkplaners auch in der bauzeit als überwacher ratsam. von eigenleistung muss man dringend abraten.
     
  7. H.PF

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    Als Student der Fachrichtung Bauingenieurwesen solltest du beim Hauptdiplom schon Baurecht gehabt haben. Und da solltest du wissen, das man bei solchen Umbaumaßnahmen einen archi braucht für einen Bauantrag...
     
  8. #8 wsbrody, 07.08.2012
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    Heute habe ich nochmal nachgefragt mit einer Maueranschluss Schiene Aus dem Hause Jordahl würde es gehen wenn man die Stützpfosten stehen lässt und nur das Fachwerk Kreuz herausnimmt.
    Oder eben das Fachwerk ausmauern und nur die Balken tauschen die morsch sind.
    Das war ein Tipp eines Baustatiker, das es einen Verbund gibt und nicht eben nur eine reine Scheibe ist die keinen Halt hat.
    Das Risiko wäre nur die Anzeige des Nachbars beim Amt.
     
  9. #9 Inkognito, 07.08.2012
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Das erscheint mir bei diesem Projekt nicht das einzige zu sein.

    Einfach aus einem alten Fachwerk etwas rausnehmen halte ich für keine gute Idee. Und wenn es morsch ist, dann sollte man überlegen, warum das überhaupt noch steht, anstelle die übrig gebliebene Tragwirkung mit der Kettensäge zu malträtieren, dabei kann man sich fiese Splitter ziehen - in der Größe 8/16....
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 07.08.2012
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    @ inkognito:
    Wenn Deine Kenntnisse in Sachen Standsicherheit auch nur halb so gut wären, wie die Beiträge den Eindruck vermitteln sollen, dann wäre hier die einzig richtige Antwort gekommen:
    Finger weg und Statiker ranholen. (wie von H:PF und rolf aib)

    Bevor das hier noch ausartet, benütze ich mal meinen Generalschlüssel.

    Vorher noch einen Hinweis an den TE:
    Die Maßnahme ist a) wahrscheinlich genehmigungspflichtig und fällt b) unter die EnEV.

    :closed:
     
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