Genehmigungsplanung und Planung für KFW-Kredit versus tatsächlicher Umsetzung

Diskutiere Genehmigungsplanung und Planung für KFW-Kredit versus tatsächlicher Umsetzung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir planen ein Haus mit Keller, EG, OG und Speicher zu bauen, welches wir gleich so konzipieren werden, dass wir später wenn die Kinder...

  1. #1 Nimikon, 08.08.2012
    Nimikon

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    Hallo,

    wir planen ein Haus mit Keller, EG, OG und Speicher zu bauen, welches wir gleich so konzipieren werden, dass wir später wenn die Kinder aus dem Haus sind das OG vermieten können. D. h. wir treffen Vorkehrungen wie etwa Anschlüsse für Küche im OG, Anschlüsse für Bad in EG, welche dann später ohne große Umbauten realisiert werden können.

    Wir möchten einen KFW Kredit nach dem Programm 153 beantragen. Nach Möglichkeit möchten wir gleich zwei Anträge stellen, weil prinzipiell ja zwei Wohnungen möglich sind. Ich wollte Euch nun fragen ob wir zwei Anträge stellen können? Wie müssten dann die entsprechenden Planungen aussehen.

    Letztendlich gibt es ja die folgenden drei Planungen:
    a) Genehmigungsplanung für die Gemeinde
    b) Planung für die Bank zur Beantragung des KFW Kredits
    c) Planung für Bauunternehmen zur letztendlichen Umsetzung (Umsetzungsplanung)

    Müsste in den Planungen a und b zwei separate Wohnungen angegeben werden incl. separater Wohnungstüren oder würde es auch reichen wenn wir unsere Umsetzungsplanung einreichen, nach der wir letztendlich bauen werden, aus der aber auch ersichtlich ist, dass prinzipiell zwei Wohnungen machbar sind?

    Wäre es überhaupt möglich eine Genehmigungsplanung einzureichen die aber abweichend ist von der letztendlichen Umsetzung? Die Außenmaße des Hauses würden nicht abweichend sein sondern identisch in allen Planungen.

    Gruß Nimikon
     
  2. #2 andreas2906, 08.08.2012
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    Nach Aussage meines Finanzers, braust du 2 getrennte Wohneinheiten, sonst NIX mit 2x KfW.
    Hatten die selben Gedanken... Brauchst aber eben ne 2. Tür etc...
     
  3. #3 Schnurzel1004, 08.08.2012
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    Klar ist es verlockend, der KFW 153 wird uns mit 1,55 % angeboten. Aber das wäre meiner Meinung nach nicht anderes als Subventionsbetrug. Du musst immer damit rechnen, dass jemand kontrollieren kommt.
    Wir bauen mit ELW im KG. Das EG und OG zudem sind so geplant, dass später zwei abgetrennte Wohnungen realisiert werden können, wenn die Kinder aus dem Haus sind und ich vielleicht keine Lust mehr habe 180 qm zu putzen :shades.
     
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