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Diskutiere Letzte Rate im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, bei dem uns vorliegenden Vertrag eines GU für den Bau eines Reihenhauses steht für die letzte Rate der folgende Satz: e) 19%...

  1. #1 silentser, 08.08.2012
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    Hallo zusammen,

    bei dem uns vorliegenden Vertrag eines GU für den Bau eines Reihenhauses steht für die letzte Rate der folgende Satz:

    e) 19% 5 %, wenn das Vertragsobjekt zeitgerecht und ohne wesentliche Mängel fertiggestellt ist, und 14 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe, für die Fassadenarbeiten sowie nach vollständiger Fertigstellung.

    Wann bezahle ich die vorletzten 5% und wann bezahle ich die letzten 14%?

    Vielen Dank!
    Serge
     
  2. #2 Gast036816, 08.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die 5 % zahlst du nach erfolgreicher abnahme - wenn keine wesentlichen mängel vorliegen.

    die 14 % zahlst du danach, wenn das gebäude bezugsfertig ist und die fassadenarbeiten abgeschlossen sind. dann bekommst du die schlüssel zum einzug. du kannst auch so weit gehen - nach vollständiger fertigstellung - d. h. alle mängel beseitigt und dann zahlen.

    wobei die regelung bescheuert ist, theoretisch musst du bei der abnahme die fassade ausklammern und danach gesondert abnehmen.
     
  3. #3 Baufuchs, 08.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die bescheuerte Regelung stammt aus der Makler- und Bauträgerverordnung.
     
  4. #4 silentser, 08.08.2012
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    Danke fuer die Antworte. Ehrlich gesagt, die Regelung habe ich auch komisch gefunden. Ich habe gegoogled und normalerweise taucht die folgende Formulierung auf:

    nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe X%,
    nach Fassadenarbeiten Y% und
    nach der vollständigen Fertigstellung Z%.

    In diesem Fall ist es mir ganz klar, dass nach der Übergabe noch zwei Raten fällig sind. Soll ich in meinem Fall diese 14% gleichzeitig mit der Besitzübergabe zahlen oder nur nachdem das Haus komplett fertig ist und alle Mängel beseitigt sind?

    Das Haus wird 5 Monate später nach dem im Vertrag vereinbarten Termin fertiggestellt und, einerseits, will ich schnellmöglich einziehen. Andererseits, würde ich gerne nach der Besitzübergabe die Aufrechnung mit Schadensersatzanspruch von der letzten Rate abziehen. Wenn ich aber alle Raten schon vor der Besitzübergabe auszahle, fürchte ich, dass der Schadenersatz zu einer längen Geschichte wird.

    Was wäre die beste Strategie hier und macht es überhaupt Sinn in diesem Fall sich mit solcher Sache wie ein Schadensersatz zu beschäftigen?
     
  5. #5 silentser, 09.08.2012
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    Update: war gerade beim Notar. Die 14% sollen ausgezahlt werden nachdem das Haus fertig ist. Dann sofort bekomme ich den Schlüssel. Falls das Haus bis zum Kündigungstermin meiner Mietwohnung nicht fertig wird, in einen 300€-teureren Suite einziehen, sich den Anwalt holen und alle entstehenden Kosten dem Schadenersatz hinzufügen. Bauen mach Spaß!
     
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