Mal eben 2 wichtige Stützen vergessen...

Diskutiere Mal eben 2 wichtige Stützen vergessen... im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Erst einmal ein Hallo an alle! Wir haben im November 2010 unser Eigenheim erworben, Lage des Hauses 1+! Allerdings war das Haus Anfang der 70er...

  1. #1 dannibanni, 09.08.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 09.08.2012
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    Erst einmal ein Hallo an alle! Wir haben im November 2010 unser Eigenheim erworben, Lage des Hauses 1+! Allerdings war das Haus Anfang der 70er erbaut und eins der ersten O... Fertighäuser... für diese Zeit sicherlich ein "Hingucker" aber es entsprach natürlich absolut nicht mehr dem heutigen Stand. Nach langem Überlegen entschieden wir uns gegen eine Sanierung und für einen Teilabriss und Neubau. Der Keller, der massiv erbaut war blieb stehen, der Rest wurde abgerissen und neu ab Oberkannte Kellerdecke gebaut. Wir hatten zwischendurch immer wieder Probleme mit unserem Bauunternehmer, Gott sei Dank konnten wir sie immer lösen,auch weil wir uns selber viel Wissen angeeignet hatten und immer alles kontrollierten. Wir haben nämlich einen riesen Großen Fehler gemacht der uns bis heute verfolgt: wir haben lediglich einen Planer, einen Statiker und einen Bauunternehmer, aber keinen Architekten. Der Statiker ist als Bauleiter eingetragen, kümmerte sich aber überhaupt nicht. So und nach vielen mehr oder weniger schlimmen Kleinigkeiten die wir schon selbst erkannt hatten (auch mit Hilfe des Bauherrenvereins ABC in den wir Gott sei Dank eingetreten sind) kam jetzt der Supergau! Wir sind bereits Ende Februar 2012 dort eingezogen und jetzt, kurz vor der Bauabnahme haben wir noch einmal in die Statik geschaut und überprüft ob alles i.O. ist. Leider mussten wir feststellen, dass unser Bauunternehmer 2 statisch äußerst wichtige Stützen vergessen hat einzubauen! Ob es Schusseligkeit oder vorsätzlich war, kann natürlich niemand nachweisen. Zum einen betraf es den alten Balkon, den wir in der neuen Variante mit unserem Schlafzimmer überbaut haben. Heißt: Außenwand und Dachlast werden aktuell von einem alten Balkon (!!!) getragen. Der Bauunternehmer musste dann nachträglich noch Stützen und Träger drunter bauen, sieht natürlich optisch nicht so schön aus, aber Gott sei Dank leben wir noch! Des Weiteren hat er einen Träger zum Abfangen der Dachlast in der Wand zwischen Schlafzimmer und Wohnzimmer nicht eingebaut, was jetzt das größte Problem darstellt, denn die Wand muss nochmal aufgemacht und der Träger eingebaut werden! Ganz abgesehen von dem Dreck der entsteht: wie kann man so etwas verantworten??? Der Statiker sagte wenn jetzt Schnee auf dem Dach läge, hätten wir wegen Einsturzgefahr das Haus verlassen müssen! Hätten wir also nicht zufällig noch einmal in die Statik geschaut, dann wären diese gravierenden Baumängel nicht aufgefallen und wir wären möglicher Weise irgenwann nicht mehr. Damit kann doch aber der Bauunternehmer nicht durch kommen... dem müsste die Lizenz entzogen werden um weitere Bauherren vor so etwas zu schützen! Hat einer so etwas schon erlebt? Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Bin für alle Anregungen sehr dankbar...
     
  2. #2 Headhunter2, 09.08.2012
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    1. Blocktext ist katatrophal zu lesen.

    2. selber schuld, für so ein heikles Bauunterfangen (und Alt- Neubau mischen _ist_ heikel) sucht man sich Leute die sich damit auskennen und dann auch in der Pflicht sind (selbst der Statiker hat das ja eher nebenher bzw. gar nicht begleitet.

    3. würde ich mir an eurer Stelle erstmal einen Sachverständigen holen, der nachschaut was sonst noch gepfuscht wurde (wenn so elementare Sachen vergessen werden möchte ich nicht wissen wie der Rest aussieht), und zusätzlich zum Sachverständigen würde ich mir einen Anwalt für Baurecht suchen, mit dem erstmal die rechtlichen Grundlagen (Vertragsverhältnisse usw.) untersuchen und dann die weiteren Optionen prüfen.

    Den Bauunternehmer jetzt als den Bösen hinzustellen, nur weil ihr ihm alle Freiheiten der Welt gelassen habt, ist nicht der Königsweg, und Mitleid empfinde ich irgendwie auch nicht für eure Situation, sorry....
     
  3. #3 ralph12345, 09.08.2012
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    Für sowas gibt es eine Bauleitung. Habt ihr den Statiker mit der Bauleitung beauftragt, gibts da einen Vertrag? Oder steht der nur pro forma in irgend einem Papier, weil man ja einen angeben muss? Dann gibts hier zumindest sowas wie eine Rohbauabnahme durch den Statiker...
    Was nennest Du denn einen Bauunternehmer? Ein Bauunternehmen hat in der Regel einen eigenen Bauleiter...?
    Hier wär mal ein Gang zum Anwalt sinnvoll, der Dich aufklärt, wer was für Pflichten gehabt hätte hat beim Bau, was davon auf Dein Konto geht und wer da eventuell hafbar wäre. Dazu muß man die Veträge sehen.

    €.. Da war einer schneller.. :-)
     
  4. #4 Thomas B, 09.08.2012
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    Du schreibst: Stützen wurden vergessen/ verschusselt. Gut.

    Watren die se Stützen, deren Art und Ausführung (Stahl, Dicke, Profiltyp, Kopfplatte/ Fußplatte, Anschluß ans Mauerwerk,...) im Plan beschrieben bzw. für den Rohbauunternehmer ersichtlich????

    Wenn hier abweichend vom Wrk- u. Detailplan gebaut wurde, dann ist es sicher ein Versäumnis der BU aber natürlich auch ein Versäumnis der verantwortlichen Bauleiters, denn genau um auf solche Dinge zu achten, ist er da!

    Thomas
     
  5. #5 Gast036816, 09.08.2012
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    was heisst hier lizenz entziehen, so einfach geht das auch nicht. wenn ich so etwas schon lese, wir haben dann noch einmal in die statik geschaut. heisst das auch, eine ausführungsplanung hat es nicht gegeben?

    was hast du alles nach hoai beauftragt: architekt phasen 1 bis 8 - tragwerksplanung phasen 1 bis ?

    was wurde alles an planunterlagen erstellt und an dem bauunternehmer nachweislich übergeben?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2012
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    Soll vermutlich bedeuten, er hat als Bauleiter nach LBO unterschrieben.

    Welchen Auftrag hat er denn gehabt, damit er diese Unterschrift leistet?
    HOAI 2009 § 33 Leistungsphase 8 vollumfänglich beauftragt?
     
  7. #7 Thomas B, 09.08.2012
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    Na....war er nur als solcher "eingetragen" um eben eine Formallie zu erfüllen oder war er auch mit der Bauleitung beauftragt, hat also Kohle dafür bekommen.

    Wenn zweiteres, dann sehe ich den Statiker natürlich schon sehr in der Verantwortng. Denn wer, wenn nicht er, hätte um die Notwendikeit dieser Bauteile wissen müssen, hat er sie doch berechnet und vorgegeben.

    Ob der BU hier in der Mit-Schuld ist, kann erst erahnt werden, wenn es klarere Aussagen bzgl. der dem BU zur Ausführung zur Verfügung gestellten Werkpläne gibt, nach denen er hätte bauen sollen (müssen).

    Thomas
     
  8. #8 dannibanni, 09.08.2012
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    Für alles was KONSTRUKTIV war vielen Dank! Für alles was einfach nur unsachlich war: auch vielen Dank, denn das hat mir mal wieder gezeigt, dass es in jedem Forum gleich ab geht und das dieses Forum für mich definitiv nicht das richtige ist! Nicht jeder Mensch wächst mit einem Statiker und Architekten in sich auf, und auch nicht jeder Mensch hat von Anfang an Erfahrung mit dem Thema "Hausbau".
     
  9. #9 Thomas B, 09.08.2012
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    Na hoffentlich!

    Es ging aber in den Nachfragen darum zu klären wer (Statiker) denn die Bauleitung gemacht hatte. Niemand unterstellte, daß Du das selber machen können sollst und mußt. Du selber schriebst von einem involvierten Statiker! Daß man nun nachfragt um es genauer zu beleuchten ist doch selbstverständlich und normal. Warum jetzt beleidigt???? Versteh' ich nicht.
     
  10. #10 Baufuchs, 09.08.2012
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    @dannibanni

    In den Beiträgen '3 - #6 wurden Nachfragen gestellt um die Situation beurteilen zu können, keine davon wurde von Dir beantwortet.

    Zur Beantwortung deiner Frage "was würdet ihr nun tun" wären die Antworten aber hilfreich gewesen.

    Stattdessen reagierst Du nun eingeschnappt.

    Ich versteh´s auch nicht.
     
  11. #11 dannibanni, 09.08.2012
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    Nicht persönlich nehmen ;-) Nur, wenn gleich die erste Reaktion die man liest in dem Jargon ist wie die von Headhunter... ich will kein Mitleid und ich weiß auch, dass wir viele Dinge falsch gemacht haben. Aber woher soll man vorher alles wissen? Wir haben uns gut beraten gefühlt, leider war dem nicht so. Der Statiker war nur "formal" der Bauleiter, er hat dafür kein Geld bekommen. Selbstverständlich lag bei Baubeginn und bei Einreichen der BG die komplette Statik vor, auch dem BU! Montag kommt unser Gutachter vom Bauherrenvereins ABC der uns die ganze Bauphase über betreut hat, der wird uns sicherlich auch noch ein paar Tips geben können.
     
  12. #12 Manfred Abt, 09.08.2012
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    wie kann man diesem Gutachter noch vertrauen?
     
  13. #13 Thomas B, 09.08.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 09.08.2012
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    Ahhh...der Nebel beginnt sich langsam zu lichten.....

    Dann hat er den Bau auch nicht geleitet/ überwacht und konnte nicht wissen, daß da was im Argen liegt. Somit ist der schon mal draußen.

    Ein BU baut nach Plänen. Nach Bauantragsplänen (hierfür nicht geeignet!) oder nach Werk- u. Detailplänen. Weren ihm keine zur Verfügung gestellt, so kann er (gegen Bezahlung!) diese auch selber machen. Wonach ein BU NICHT baut ist ein Konvolut aus hunderten Seiten Statikberechnungen. Die Berechnungen dienen der Ermittlung, der Benennung benötigter Materialien usw. Nach den statischen Unterlagen wir dnicht vor Ort gewerkelt! Stell' Dir vor, da sitzt ein Maurer und soll aus Dutzenden Seiten das Richtige herausfinden (wenn er es denn findet). Das ist schlichtweg nicht sein Job! Vielfach KANN er das auch gar nicht.

    Also war externe Beratung die ganze Zeit da???? Warum hat der denn nicht das fehlen statisch relevanter Bauteile gerügt?????????

    Letztendlich sehe ich eine Teilschuld beim BU, der auf das Nicht vorhandensein geegneter Planunterlagen hätte hinweisen müssen. Du, las "dummer Bauherr" mußt nicht explizit wissen, was benötigt wird. Der BU schon. Er hätte nicht einfach drauflosbasteln dürfen.

    Grüße

    Thomas

    Btw: Mutig vom Statiker sich hier "formal" als Bauleiter herzugeben...wäre was passiert, wäre er aber so was von dran.....man sollte niemals (!!!!) für etas unterschreiben, was man nicht wirklich überblickt, worauf man keinen Einfluss hat. Das ist -mit Verlaub- hochgradig dämlich!
     
  14. #14 Gast036816, 09.08.2012
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    Gast036816 Gast

    der stempelaugust war da. aua.

    wenn der bauunternehmer nach 101 seiten statik baut und einen baugesuchsplan als vorlage hat, dann brauchst du dich nicht zu wundern, dass traeger und stuetzen den weg in deinen bau nicht gefunden haben. du kannst dem unternehmer einen teil anlasten, aber einen nicht unerheblichen teil musst du dir als bauherr anrechnen lassen. eine gewisse absicht ist beim bauherrn erkennbar, am geld und am geist zu sparen.
     
  15. #15 dannibanni, 09.08.2012
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    Moment! Was rede ich... ich habe grade noch einmal in die BBS geschaut.
    Hier steht:
    1. Bauplanung/ Bauüberwachung
    Die gesamte Planung ist mit folgenden Leistungen im Festpreis enthalten:
     Bauantrag (ggf. Bauanzeige)
     Bauzeichnungen
     Berechnungen von Wohnfläche und umbauten Raum
     Lageplan
     Statik
     Energieeinsparnachweis
    Die Bauüberwachung und Bauleitung für alle vertraglich vereinbarten Leistungen ist ebenfalls im Festpreis enthalten.

    Der Statiker ist wie gesagt als "Bauleiter" eingetragen gewesen, er ist aber während der gesamten Bauzeit nur 3 mal vor Ort gewesen und dies auch nicht freiwillig sondern immer dann, wenn wir wieder was aufgedeckt hatten!
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2012
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    Was bitte soll BBS sein? Ich kenne das nur als Abkürzung für Berufsbildende Schule :wow
     
  17. #17 dannibanni, 09.08.2012
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    :-) Baubeschreibung :-) Hier drin sind alle Leistungen aufgeführt die inklusive sind im Festpreis...
     
  18. #18 Thomas B, 09.08.2012
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    Baubeschreibung????

    Also nochmals: Einmal schreibst Du: Statiker nur formal eingetragen gewesen. Kein Geld dafür, ergo auch keine Bauleitung.

    Nun schreibst Du ".....ist aber während der gesamten Bauzeit nur 3 mal vor Ort gewesen und dies auch nicht freiwillig...."
    Ja......warum sollte er denn auch????????? Ist ja offenkundig nicht sein Job gewesen.

    Aber was ist wohl damit gemeint?????

    Die Zeichnungen zum Bauantrag (keine Zeichnungen für das Bauen vor Ort!) oder die Werkpläne ????????

    Zumindest scheint der BU eher ein GU zu sein, der sehr wohl gewußt hben könnte was er da tut.......alles noch etwas verworren.
     
  19. #19 dannibanni, 09.08.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 09.08.2012
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    unser Gutachter vom Bauherrenvereins ABC (heißt übrigens Allgemeiner Bauherren Club) - ein Architekt - hat gesagt, dass die "Bauzeichnungen" für den "Bau" da sind, d.h. dort steht drauf welche Rohre und Leitungen woher laufen etc. Unser Bauunternehmer hat im Übrigen der Statik anhängende "Zeichnungen" bekommen, dort waren alle wichtigen Träger, Stützen, Verstärkungen etc. eingezeichnet. Vielleicht meinst du das mit "Werkplänen" ???
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2012
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    Moment mal - Baubeschreibung und dann so ein Text? Das kenne ich nur aus GÜ-Werkvertragen!!
    Also vom Entwurf bis zum definierten Fertigstellungsgrad alles aus einer Hand!
    @ danni? War das SO???

    Wenn ja - alles zurück auf NULL!

    Dann hast Du weder mit dem Statiker noch mit dem BU etwas zu tun, wenn nicht einer der beiden der GÜ ist!

    Sag mal bitte GENAU mit wem (keine Namen!) Du über welche Leistungen einen/mehrere Vertrag/Verträge hast!
     
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