Mal eben 2 wichtige Stützen vergessen...

Diskutiere Mal eben 2 wichtige Stützen vergessen... im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; unser Gutachter vom VPB (heißt übrigens Verband Privater Bauherren) - ein Architekt - hat gesagt, dass die "Bauzeichnungen" für den "Bau" da sind,...

  1. #21 ManfredH, 09.08.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Dann hat sich der Herr Gutachter aber ungenau ausgedrückt.
    "Bauzeichnungen" ist m.E. ein Überbegriff, der alle Arten von Zeichnungen umfasst, die einen Bau (oder Teile davon) zum Inhalt haben, und sich keineswegs nur auf solche Zeichnungen beschränkt, die unmittelbar zur Bauausführung benötigt werden. Also z.B. Entwurfszeichnungen, Bauantragszeichnungen, Werkpläne, Detalpläne, Statikpläne usw.

    Zeichungen, die der Definition des Gutachters entsprechen - also mit Leitungsverläufen und allen sonstigen Angaben, die man für die Bauausführung benötigt - sind (Architekten-)Werkpläne. (von Rohrleitungsplänen des Projektanten mal abgesehen, um es nicht unnötig zu verkomplizieren)
    Es gibt auch Statiker-Werkpläne; diese heissen Schalplan und Bewehrungsplan. Die Architekten- und Statik-Werkpläne ersetzen einander nicht, sondern ergänzen sich.

    Bei "der Statik anhängende Zeichnungen" kann es sich um solche Schal- und Bewehrungspläne gehandelt haben; wahrscheinlicher ist aber m.E., dass es nur Positionspläne und Erläuterungszeichnungen zur Berechnung sind, somit also auch keine Zeichnungen, die dazu geeignet sind, dass nach Ihnen auf der Baustelle gearbeitet wird.
     
  2. #22 dannibanni, 09.08.2012
    dannibanni

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    Schwere Geburt mit mir, was? ;-)

    Also: wir haben mit Herrn XY zuerst einen Vertrag über die Planung geschlossen. Dieser beinhaltete Projektierung, Aufmaß, Bauantrag, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, Lageplan, Statik und Energiesparnachweis.
    Danach haben wir die Baubeschreibung mit Herrn XY besprochen und unterschrieben. Darin sind alle im Festpreis enthaltenenen Leistungen aufgeführt und darin steht auch: "die Überwachung und Bauleitung für alle vertraglich vereinbarten Leistungen ist ebenfalls im Festpreis enthalten!". So dann habe ich soeben noch eine E-Mail des Herrn XY gefunden in der er sagt: "Die Bauüberwachung wird von uns durchgeführt und diese sichere ich Ihnen hiermit schriftlich zu, auch in unserem Interesse!" Danach erlitt er einen Schlaganfall und hat den Statiker mit der Aufsicht betraut! Den eigentlichen Bauvertrag schlossen wir dann mit dem von Herrn XY vorgeschlagenen Bauunternehmer Herr YY.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Gut. Ihr habt also zwei Verträge. Einen mit Planer XY, der als Subunternehmer den Statiker als Bauleiter beschäftigt hat und einen mit dem BU YY, der die Arbeiten als GU ausführen sollte.

    OK - wenn das alles so ist und sich auch so beweisen lässt, dann muss Planer XY haften. Jetzt hofft nur mal, dass er auch eine Berufshaftpflicht wie ein Architekt abgeschlossen hat.
    Denn nur Architekten sind qua Kammerrecht zurm Abschluß selbiger verpflichtet. Alle anderen, die da planen, nicht.
    Es sei denn, er wäre BauIng in der Kammer - da könnte die Haftpflicht auch Planungen abdecken. Aber das möchte ich nicht beschwören. ISA!!!!! - sag mal was ;)

    Wenn es denn eine Haftpflicht gäbe, könnte die im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung aus der miesen Bauleitung eintreten müssen!
    Also fragt den Planer XY mal nach seiner Haftpflicht!
    An eine evtl bestehende Haftpflicht des Statikus ZZ kommt Ihr zumindest direkt nicht dran. Ob die Ansprüche, die XY gegenüber ZZ haben könnte (im Rahmen der Haftungskette) an Euch abgetreten werden können: Keine Ahnung, Frag den RA!
    Denn den, einen Baurechts-RA solltet Ihr jetzt auf jeden Fall einschalten.

    Für mich noch ungeklärt ist weiterhin die Frage, wieso der Überwacher des Dreibuchstabenclubs solch eklatante Mängel hat übersehen können.
    Das doofe ist, dass bei denen die Haftung meist auf die Höhe des Honorars begrenzt ist.
     
  4. #24 dannibanni, 09.08.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 09.08.2012
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    Vielen Dank, das hilft mir schonmal sehr! Also dem BU kann man also nix? Ich bezweifel, dass der Planer XY so eine Versicherung hat... Wir haben aber Gott sei Dank eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, die lt. Aussage von unserem Versicherungsfachmann dafür auf kommen wird! Der "Überwacher des Dreibuchstabenclubs" war ja nicht jede Woche da, den haben wir jeweils nach wichtigen Bauabschnitten angefordert... Trotzdem hast du sicher recht damit, dass er so etwas sicher hätte sehen müssen, denn grade weil wir keine Ahnung haben, haben wir ihn ja geholt... :-(
     
  5. #25 Baufuchs, 09.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich habe berechtigte Zweifel, ob die Gesellschaft, für die der Versicherungsfachmann arbeitet auch der Auffassung sein wird, dass Baupfusch durch eine Bauleistungsversicherung abdeckt ist.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2012
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    Doch, auch der ist verpflichtet, seinen Murks wegzumachen. Aber da er wohl schon bezahlt ist, habt Ihr wenig Druckmittel gegen ihn in der Hand.
    Daher ist es sinnvoll, sich einen zweiten Weg offen zu halten!

    Bauwesenversicherung - eher nein, denke ich auch!
     
  7. #27 dannibanni, 09.08.2012
    dannibanni

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    Nein wir haben noch nicht alles gezahlt... er ist uns immer noch einen Balkon schuldig. Davon könnte ich noch was abziehen...
     
  8. #28 Manfred Abt, 09.08.2012
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    dann habt ihr ja doch schon alles bezahlt (was er bisher erbracht hat oder erbracht haben sollte)
     
  9. gonso

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    Nur so aus Interesse hier wird oft geschrieben aufm Bau wird die Abnahme durch den Bezug (Nutzung) erteilt?
     
  10. Baumal

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    ...sachmängel.
    wenn das teil nicht standsicher errrichet wurde, schauts anders aus...
     
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