Mauerhöhe zum Nachbarn - wer muss sich an was halten ??

Diskutiere Mauerhöhe zum Nachbarn - wer muss sich an was halten ?? im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo liebes Bauexpertenforum, wir haben uns ein 20 Jahre altes Haus gekauft und kräftig saniert. Alles soweit kein Problem. Zwischenzeitlich...

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    Hallo liebes Bauexpertenforum,

    wir haben uns ein 20 Jahre altes Haus gekauft und kräftig saniert. Alles soweit kein Problem.
    Zwischenzeitlich sind wir im Garten angekommen und haben eine schrecklich verwachsene Hecke entfernt da wir dort eine Mauer hinbauen wollen.

    Nun zum Problem
    Welche Mauerhöhe müssen wir einhalten - die Mauer soll später direkt auf Grenze stehen, d.h. max. drei Meter zum Nachbarhaus
    Mit Bekanntwerden unseres "Projektes" hat der Nachbar sofort angefangen, vor einem Kellerfenster einen Lichthof in einen Lichtschacht zu verwandeln um nach Fertigstellung unserer Mauer sein Grundstück auffüllen zu können (um ca. 25-30 cm).
    Wo wird denn nun die Mauerhöhe gemessen - bei uns oder beim Nachbarn ? Und wird ab Mauer oder ab Fundament gemessen ?
    Sind wir tatsächlich dafür verantwortlich, die Mauer so zu befestigen, dass die Aufschüttung von der anderen Seite her hält ?

    Ist es sinnvoll, die Fundamenthöhe so anzusetzen, dass Erde und Wasser keinen Schaden bei uns verursachen ?
    Die Veränderungen am Nachbargrundstück betreffen im übrigen auch die Rückwand unserer Garage - die muss doch auch gegen Feuchtigkeit geschützt werden, oder ? Und wer muss schützen ?
    Durch die Mauer entsteht ein Gang bzw. Rasenstreifen mit 2-3 m Breite, eingefasst auf unserer Seite durch Garage und Mauer und eben auf der anderen Seite durch das Nachbarhaus - müssen wir eine Trainage legen (wir sind ja nachher min.20 cm tiefer) ?

    Ich möchte nun wirklich keinen Streit mit den Nachbarn aber habe gerade das Gefühl, dass das nun mächtig in die Hose gehen kann und wir letztendlich Kosten und Schäden an unserem Häuschen haben werden die durch die Auffüllaktion entstehen.

    Deshalb hier die Frage : Wie mach ich es richtig und kann ich mich irgendwie absichern ?

    Ich wäre mehr als dankbar für Eure Tipps !!
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  2. #2 MartyMcFly99, 10.08.2012
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    In BW gibt es auch ein Nachbarrecht, in dem zumindest Höhen, Abstände etc. geregelt werden.

    http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/show/1270926/Nachbarrecht.pdf

    Ob da eine Mauer direkt auf die Grenze gesetzt werden darf ist wohl auch von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. Die Gemeinde könnte da aber auch noch andere Regelungen erlassen haben, da lohnt sich eine Nachfrage.

    Gruss
    Marty
     
  3. #3 Gast036816, 10.08.2012
    Gast036816

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    mauern auf grenzen sind meistens in bebauungsplänen geregelt, sogar so weit dass sie ausgeschlossen werden. also erkundigen!
     
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    Nachdem das Entfernen der Hecke im Frühjahr bereits für Aufregung gesorgt hat, war ich auf dem Rathaus und dort wurde mir eine Höhe von 1,50 bestätigt - aber ich stehe immer noch vor dem geschilderten Problem, ab wo gemessen wird...
    Aufs Rathaus will ich nicht gleich wieder laufen, weil der Sachbearbeiter mich dort bereits grinsend empfangen hatte mit einem "ihr Nachbar war bereits da" :wow
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 10.08.2012
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    d.h. die Mauer ist nachher auf unserer Seite 1,50 und auf der anderen Seite eben nur 1,20 hoch, richtig ?
    muss ich dann auf der mir abgewandten Seite irgendwas gegen "absteigendes" Wasser tun oder macht das der Nachbar ?
    und an der Garagenwand, die ja auch verfüllt werden soll ?
     
  7. Julius

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    Sofern er überhaupt anfüllen darf...
     
  8. Baumal

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    @ Outlet, schau mal ins nachbarrecht BW....

    in beitrag 2 wurde schon darauf hingewiesen.
     
Thema: Mauerhöhe zum Nachbarn - wer muss sich an was halten ??
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