Vorschrift für die Unterhaltung von Heizöltanks im Wasserschutzgebiet

Diskutiere Vorschrift für die Unterhaltung von Heizöltanks im Wasserschutzgebiet im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, wir haben ein Haus gekauft mit einer Öl Heizung. Die letzte Wartung der Brennanlage wurde vor einem Jahr gemacht. Die Heizöltanks sind...

  1. #1 4ndr3as, 10.08.2012
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    Hallo,

    wir haben ein Haus gekauft mit einer Öl Heizung. Die letzte Wartung der Brennanlage wurde vor einem Jahr gemacht. Die Heizöltanks sind draussen unter der Garage, leider liegt mir für die Tanks kein Wartzungsbericht vor...

    Nach meiner Kenntniss müsste solche Anlage alle 2,5 Jahr gewartet werden, in einer gemauerten Wanne stehen und mit einer Ölschutzfarbe gestrichen sein. Ist das so?

    Ich glaube Bilder sprechen mehr als Worte :-(

    Was sagt Ihr dazu?
    P1080440.jpg P1080441.jpg P1080442.jpg P1080446.jpg P1080448.jpg P1080451.jpg

    gruß
    Andi
     
  2. R.B.

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    Liegt Dein Grundstück tatsächlich in einem Wasserschutzgebiet?
    Wenn ja, seit wann?

    Ich vermute, dass Dein Grundstück zur Bauzeit noch nicht im WSG lag, und danach "vergessen" wurde die Tankanlage zu prüfen. Eine Meldung von oberirdischen Anlagen bei der unteren Wasserbehörde ist nicht immer erforderlich. Hier hilft ein Blick in die Anlagenverordnung oder ein Anruf bei der unteren Wasserbehörde. In Deinem Fall vermute ich, dass eine Meldung erforderlich wäre, aber dieses Detail bitte nachlesen oder bei der Wasserbehörde erfragen.

    Ohne die Einschränkungen durch das WSG wären oberirdische Tankanlagen nur dann prüfpflichtig, wenn deren Fassungsvermögen 10.000 Liter überschreitet.

    Aktuell gilt für Schleswig Holstein im WSG eine Prüfpflicht für oberirdische Tankanlagen ab einem Fassungsvermögen von 1.000 Litern, wobei die Prüfung alle 5 Jahre erfolgt. Wer die Überprüfung durchführen darf ist ebenso geregelt.

    Die von Dir genannten 2,5 Jahre gelten für unterirdische Tankanlagen.

    Die genauen Anforderungen an den Aufstellraum für die Tanks müsste ich jetzt nachlesen. Nachdem es sich bei Dir anscheinend um einwandige Tanks handelt dürfte Dein Aufstellraum den Anforderungen nicht entsprechen. Ob die Anlage in Gefährdungsstufe A,B oder D eingestuft wird, das könnte die Wasserbehörde beantworten (je nachdem in welcher Zone des Wasserschutzgebiets sich Deine Anlage befindet).

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 4ndr3as, 10.08.2012
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    Vielen Dank für die Antwort..ich dachte die Anlage gilt als Erdtank, da ja Teile (Leitungen) der Anlage in der Erde liegen, daher die 2,5 Jahre.
     
  4. R.B.

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    Mir wäre nicht bekannt, dass eine einzelne Leitung im Erdreich genügt, um aus einer oberirdischen Anlage eine unterirdische Anlage zu machen. Bei Leitungen die unterirdisch verlegt werden gibt es aber zusätzliche Anforderungen die einzuhalten sind.

    Meine obige Frage "seit wann ist das Grundstück im WSG" hast Du noch nicht beantwortet. Also vermute ich mal, dass Deine Anlage im Jahr 2006 durch einen Sachverständigen hätte überprüft werden müssen, dann wiederkehrend alle 5 Jahre. Es gibt auch Fachbetriebe die eine wiederkehrende Überprüfung durchführen dürfen.

    Egal wer das damals gemacht hat, es muss Aufzeichnungen darüber geben. Ich habe bei jeder Überprüfung meiner Tankanlage eine Bestätigung vom SV bekommen, die ich als Nachweis gegenüber der unteren Wasserbehörde archiviert habe. Gleichzeitig bekam die Behörde eine Meldung vom SV, dass alles in Ordnung ist. Bei mir handelte es sich aber um einen 20m3 Erdtank im WSG. Die Verhältnisse sind also mit Deiner Tankanlage nicht unbedingt vergleichbar.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 4ndr3as, 10.08.2012
    4ndr3as

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    Wenn ich richtig gelesen habe, ist die letzte Verfassung aus 2010, aber seit wann das Gebiet genau zum Wasserschutzgebiet (Randzone) gehört habe ich nicht gefunden. Also müsste die letzte Prüfung von einem anerkannten Sachverständigen zwischen 2007 und 2012 durchgeführt worden sein oder nicht?
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Dem würde ich zustimmen....aber ohne Gewähr. Die Situation in BaWü kenne ich halt besser als die in SH.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Schmitt, 10.08.2012
    Zuletzt bearbeitet: 10.08.2012
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    Hallo Ralf,

    aber nur, wenn sie nach § 22 VAwS zugelassen sind.

    Ansonsten kann der Fragesteller einfach bei seiner Kommune nachfragen oder auf der WEB Seite des zuständigen Amtes ein bißchen suchen.

    mfG. Schmitt
     
  8. R.B.

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    Jepp. Das hätte ich noch anhängen sollen. Wenn ich von einem Fachbetrieb spreche der solche Prüfungen anbietet, dann gehe ich davon aus, dass er alle Voraussetzungen erfüllt.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Achim Kaiser, 12.08.2012
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    Weia .... üble Bilder .....
    Da hilft keine *Wartung*.
    Die geänderten Einstufungen der Wasserschutzgebiete bzw. deren Zonen erfolgte m.W. ~ 2005.
    Hier konnte es vereinzelt zu höheren Anforderungen dann kommen, wenn vorher das Gebiet sagen wir mal undefinier war.

    Hier klemmts aber an wesentlich mehr.
    Auffangraum scheint nicht öldicht zu sein.
    Brennbare Dämmung hat in Öllagerräumen 0,00 zu suchen.
    Bei Lägern größer 5000 l muss das Öllager genehmigt worden sein ... ich vermute ... ist auch nicht der Fall.
    Abstandsmaße die in der Bauartzulassung definiert sind könnten nicht eingehalten sein.

    Nach den Bilder liegt so einiges im Argen, dass da nicht blos 1 ? an der Öllageranlage auftaucht.

    Ob das alles noch sanierbar ist mit den vorhandenen Kompnenten wage ich zu bezweifeln.
    Im schlechtesten Fall ist selbst mit neuer Tankanlage hier noch einiges fraglich ....

    Die ganze Anlage sollte sich ein Fachmann ansehen und *alle* relevante Details prüfen.
    Sachverständige für Läger für brennbare Stoffe sind da die richtigen Ansprechpartner.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. OldBo

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    .... und bei dem Zustand, der auf den Bildern zu sehen ist, wird es auch mit dem Bestandschutz nichts.

    Gruß

    Bruno Bosy
     
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