Haus schlecht in Grundstück eingefügt, hohe Kosten! Ist der Architekt verantwortlich?

Diskutiere Haus schlecht in Grundstück eingefügt, hohe Kosten! Ist der Architekt verantwortlich? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Unser Haus wurde offensichtlich vom Architekten schlecht in unser Grundstück eingefügt. Landschaftsgärtner, Kellerbauer und jetzt auch Erdbauer...

  1. #1 Walli18, 10.08.2012
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    Unser Haus wurde offensichtlich vom Architekten schlecht in unser Grundstück eingefügt. Landschaftsgärtner, Kellerbauer und jetzt auch Erdbauer sind einhellig der Meinung, dass das Haus insgesamt einen halben bis ganzen Meter zu tief sitzt. Dadurch hatten wir mehr Kosten beim Aushub und nun hohe Kosten für die Anpassung des Grundstücks an die Nachbargrundstücke.

    Die Giebelhöhe des Nachbarhauses ist bestimmt zwei Meter höher!

    Kann man den Architekten, von dem ich glaube, dass der niemals an dem Grundstück war, dafür verantwortlich machen? Leider ist man denen als Laie hilflos ausgesetzt. Insbesondere dann, wenn es sich um eine Fertighausfirma handelt.



    Vielen Dank im Voraus!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 10.08.2012
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    Warum sollte der Architekt dafür verantwortlich sein?
    Ihr habt mit der Fertighausfirma einen Vertrag, die mit dem Architekten. Euer Vertrags-, Ansprech- und Haftungspartner ist die Fertighausfirma.
    Da Du nicht weisst, welche Vereinbarung der Fertighausunternehmer mit dem Architekten hat, kannst Du auch nicht wissen, ob es zu dessen Pflichten gehörte, vor Ort zu kommen!

    Ausserdem - Ihr habt doch den Bauantrag unterschrieben. In dem müssen in aller Regel bei Neubauten die vorhandenen und die geplanten Geländehöhen eingetragen sein. Immer auch unter Bezug auf irgendeinen Referenzpunkt (und wenns der Gulli in der Strasse ist.

    Warum habt Ihr das so unterschrieben, wenn es Euch doch gar nicht gefällt? Diese Frage wird Euch jeder Richter stellen!
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 10.08.2012
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    PS - einen Architekten bist Du auch nicht hilflos ausgeliefert! Der plant das, was Ihr wollt. Und macht Euch Vorschläge dazu. Die könnt Ihr annehmen oder ablehnen.
    Wenn Euch das Wissen fehlt, seine Vorschläge zu beurteilen, dann könnt Ihr Sie Euch so lange erläutern lassen, bis Ihr sie verstanden habt.

    Wenn es ein Billichwillich-GÜ ist, bei dem Erklärungen nicht im Leistungsumfang vorgesehen sind, steht es Euch frei, Euch einen Dritten hinzu zu ziehen, der Euch über Vor- und Nachteile aufklärt.

    Also nix mit "ausgeliefert".
     
  4. #4 Schwarz, 10.08.2012
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    also du hast einen fertighausbauer und bringst den keller, den erdaushub und den garten mit. richtig?

    jetzt gibts du also so leuten die pläne in die hand und sagst "mach mal preis!"?

    erdbauer: weniger erdaushub = weniger teuer ... stimmt!
    kellerbauer: weniger abdichtung, weniger anschlusshöhe leitung, weniger von diesemjenemwelchem = weniger teuer ... stimmt!
    gartenbauer: weniger hierunddarummachen = weniger teuer ... stimmt!

    nur? was willst du denn haben? weniger teuer oder ein haus, bei dem 1 bis 2 meter bis zu deiner haustür hochsteigen musst. gefällt dir die planung des geländes? dann kostet die halt mehr. hat dir die gesamtplanung nicht gefallen, dann hättest du sagen müssen: "das will ich nicht! ändern!" dem fertighausbauer ist das relativ egal wo der seine hütte draufstellt.
    DIR muss das drumherum gefallen und sinnvoll sein. vielleicht ärgern sich deine nachbarn in zehn jahren, wenn das knie vielleicht vom fußball kaputt ist, ja darüber, dass sie soviel stufen steigen müssen. ich wäre auch nicht soo scharf drauf, wenn es sich im vorfeld vermeiden lässt. wieviele leute mit hübschen halbgeschossen aus den 70ern ärgern sich jetzt über so etwas.

    gab es vielleicht baurechtliche einschränkungen? kleineres grundstück, eng mit der abstandsfläche, ...

    viele offene punkte bei so etwas. akzeptieren muss du aber die planung nicht, die man dir vorlegt. dafür bist du bauherr und bestellst die musik die gemacht. kollege dühlmeyer hat da völlig recht.

    schwarz
     
  5. #5 Rosmarin, 10.08.2012
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    Das bedeutet ja, dass Du selbst niemals zusammen mit ihm dort warst. Und da frage ich mich schon, mit welchem Engagement Du Dich um Dein eigenes Projekt gekümmert und Deine eigenen Vorstellungen und Ziele dort eingebracht hast? Das ist imho Deine Verantwortung, klar zu sagen was Du willst!
     
  6. #6 ManfredH, 10.08.2012
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    Kann man die Beamten, die durch unsachgemässe Entscheidungen oder Auflagen unnötige Kosten verursachen, dafür verantwortlich machen? Leider ist man denen als Laie (und Fachmann) hilflos ausgesetzt.
     
  7. #7 Walli18, 11.08.2012
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    Hallole,

    ich glaube, ich muss mich erstmal für meine pauschale Formulierung "denen" entschuldigen. Hiermit waren nicht alle Architekten und Bauträger gemeint! Tut mir wirklich leid, wenn ich da jemandem zu nahe getreten bin, das war so nicht gewollt! Ich meinte damit einzig und allein meinen Architekten und den dortigen Verkäufer. Trotzdem vielen Dank für Eure ehrlichen Antworten.

    Da wir auf unserem Grundstück nur ein minimales Gefälle zum Grundstück darüber haben (ca. 1,5 Meter Höhenunterschied auf 20 Meter) haben wir nie gedacht, dass es da zu einem Problem kommen könnte. Es war klar, dass wir zum Nachbargrundstück hinter dem Haus bezüglich des leichten Höhenunterschiedes was machen müssen, jedoch zum unmittelbaren Grundstück neben uns haben wir nun einen Höhenversatz zwischen den Einfahrten zwischen einem halben und einem Meter. Zur Straße hin hätten wir problemlos mit leichter Steigung zum Hauseingang hin pflastern können, ohne Stufen, auch wenn wir einen halben Meter draußen geblieben wären!!! Es wäre eben alles viel einfacher gewesen. Ihr habt da auch vollkommen recht, dass man da nicht auf alles vertrauen darf und auch mal selber nachmessen oder sich an dritter Stelle rückversichern muss. Da haben wir es uns vermutlich zu leicht gemacht und waren zu vertrauensselig!

    @Ralf Dühlmeyer: wir haben mit einem Bauträger im oberen Preissegment gebaut und die haben auch einen sehr guten Ruf. Also kein Billichwillich! Aber auch im oberen Preissegment gibt es Teuerbereuer, gerade bei einem Freund erlebt! Ich kann nur so viel sagen, der Architekt ist auf unsere Bitte hin, bei der Baubesprechung mit allen Beteiligten beizuwohnen nicht vor Ort gekommen. Zwingen kann ich ihn nun mal nicht. Und bezüglich dem "ausgeliefert sein" kann ich nur sagen, dass der Architekt der Spezialist ist und hierfür ein nicht allzu leichtes Studium hinter sich gebracht hat. Wenn ich als Laie da alles überprüfen müsste (insbesondere Statik usw.) bzw. könnte, bräuchte ich keinen Architekten und die Architektenzunft würde aussterben. Aber genau richtig ist, das was "Schwarz" schreibt. Man muss da tatsächlich energischer sein, da man das ganze ja bezahlt.

    @ManfredH: da habe ich wohl tatsächlich jemanden in seiner Architektenehre gekränkt! Ich kann nur nochmal sagen, dass das nicht pauschal gemeint war und mir leid tut. Zu Deinem Schrieb kann ich jedoch nur sagen, dass es korrekt ist, dass da auch Fehlentscheidungen getroffen werden (wie überall), denen man ausgesetzt ist, aber das macht das Ganze nicht besser! Sehr wohl kann man Beamte verantwortlich machen, die unsachgemäße Entscheidungen treffen. Da gibt es dienstrechtliche Beschwerdemöglichkeiten (bspw. Dienstaufsichtsbeschwerde) und den formellen Rechtsweg. Diesen Weg nicht zu gehen, wenn einen was stört oder was schief gelaufen ist, hat was mit Bequemlichkeit oder Zeitnot zu tun, so wie wir vermutlich zu bequem oder beruflich und familiär zu eingespannt waren, alles nochmal im Detail zu überprüfen! Hinterher ist man eben immer schlauer.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 11.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Sie unterliegen einem gewaltigen Irrtum!!

    Es ist NICHT Ihr Architekt, sondern der des GÜ! Das ist ein riesiger Unterschied - für SIE!

    Bei einem GÜ-Architekten (auch wenn es vielleicht ein freier ist) bekommen Sie nur die Leistungen, die zwischen dem GÜ und dem Architekten vereinbart sind!
    Wenn da also keine Ortstermine vorgesehen sind, dann muss der auch nicht rauskommen. Warum auch? Er würde dann ja ohne Entgeld arbeiten!
    Ebenso bekommen Sie nur den Planungsumfang, der zwischen GÜ und Architekt vereinbart ist.
    Wenn da nur die Hausplanung ohne Denken über die Ausbildung von Zuwegungen vereinbart ist, dann gibts auch nur das!

    Wenn Sie den Leistungsumfang eines freien Architekten in IHREM Auftrag hätten haben wollen, hätte Sie diesen direkt beauftragen und dann mit einem GU bauen müssen!

    Ganz simples Beispiel: Ich plane ab und an auch für einen kleinen GÜ. Da mache ich keine Kostenermittlungen (wie für meine anderen Bauherren), denn der kennt seine Preise viel besser als ich! (Dafür ist mein Honorar auch entsprechend geringer).
    Da kann aber kein Kunde des GÜ kommen und von mir für die Bank von mir für seine Eigenleistungen eine Kostenermittlung erwarten - jedenfalls nicht ohne zusätzlichen Auftrag.

    Das eine, was ich will, das andere, was ich muss. Lassen Sie also den Architekten ganz einfach aus dem Spiel, so lange Sie nicht sicher wissen, was zwischen dem und dem GÜ abgesprochen und beauftragt war!
    Ihr Partner - auch fürs Motzen - ist der GÜ!!! Niemand anderer!
     
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