Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken Regelkonstruktion (0,05 W/m²K)

Diskutiere Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken Regelkonstruktion (0,05 W/m²K) im Spezialthema: Wärmebrücken Forum im Bereich Bauphysik; Guten Tag liebe Bauexperten, wie führt man einen "Gleichwertigkeitsnachweis" für Wärmebrücken: 1. fachlich korrekt? 2. mit minimalem...

  1. TommyG

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    Guten Tag liebe Bauexperten,

    wie führt man einen "Gleichwertigkeitsnachweis" für Wärmebrücken:

    1. fachlich korrekt?

    2. mit minimalem Aufwand?

    3. welche Lösungsmöglichkeiten gibt es?

    4. wie wünscht ihn sich die KFW?

    Hintergrund:

    Verzichte ich auf diesen Nachweis, bin ich gezwungen einen Pauschalwert von 0,10 W/m²K für mein Gebäude ansetzten. Diese Maßnahme für zu einem theoret. Primärenergieverbrauch, der fast 15% über dem des Qp des Referenzgebäudes liegt.

    Setzte ich 0,05 W/m²K an für Wärmebrücken ist der Primärenergiebedarf stimmig, aber die KFW-Bank will einen "Gleichwertigkeitsnachweis".

    Das Darlehn nach Effiezienzhaus 100 (151) wäre ansonsten bewilligt. Liefere ich keinen Nachweis würde mir Effizienzhaus Programm nichts nutzen und ein alternatives Darlehn für Einzelmaßnahmen (152) macht pro Wohnenheit einen Unterschied von 25.000 EUR weniger.
     
  2. #2 Schwarz, 10.08.2012
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    wer ist "ich"? versucht du deinen nachweis selbst zu erstellen? gab es da bei der kfw nicht mal vorgaben, wer derartige nachweis zu erstellen hat bzw. dieses darf? (schelmisch gefragt)

    nun, den gleichwertigkeitsnachweis kann dein aufsteller anhand der din 4108 beiblatt 2 führen.

    wärembrücke identifizieren - standardausführungsdetail im beiblatt 2 wählen - in ansichten und schnitten vermerken und durchpositionieren - zusammenstellen - stempel und unterschrift drauf - fertig (das sollte/muss der geeignete aufsteller aber wissen)

    gleichzeitig kann natürlich durch die exakte berechnung der jeweiligen wärmebrücke ein nachweis geführt, der in der regel bessere ergebnisse liefert. stichwort: http://www.psi-therm.de/

    schwarz
     
  3. raaner

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    Sofern die Wärmebrücken alle nach Bbl. 2 ausgeführt wurden. Gibt es davon abweichende Konstruktionen, muss entweder ein genauer Nachweis aller Wärmebrücken geführt werden, oder halt die Pauschale von 0,1 angesetzt werden.

    Ansonsten wie der Vorschreibende sagte, einfach beim Ersteller des EnEV-Nachweises nachfragen.
     
  4. #4 Schwarz, 10.08.2012
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    so hatte ich das gemeint. also
    durch alternativ ersetzen.
     
  5. #5 Alfons Fischer, 11.08.2012
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    Oftmals wird, vor allem bei Wohngebäuden, im Wärmeschutznachweis nach EnEV der Ansatz des Wärmebrückenzuschlags mit ΔUWB=0,05W/m2K gewählt.
    In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass die verwendeten Konstruktionen den Ausführungs- und Planungsbeispiel der DIN 4108 Beiblatt 2, wärmetechnisch gleichwertigen oder besseren Konstruktionen entspricht.

    Bei der Führung des Gleichwertigkeitsnachweises sollte folgendermaßen verfahren werden:
    a) Bei der Möglichkeit einer eindeutigen Zuordnung des konstruktiven Grundprinzips und bei Vorliegen der Übereinstimmung der beschriebenen Bauteilabmessungen und Baustoffeigenschaften ist eine Gleichwertigkeit gegeben;
    b) Bei Materialien mit abweichender Wärmeleitfähigkeit erfolgt der Nachweis der Gleichwertigkeit über den Wärmedurchlasswiderstand der jeweiligen Schicht;
    c) Ist auf diesem Wege keine Übereinstimmung zu erzielen, so sollte die Gleichwertigkeit des entsprechenden Anschlussdetails mit einer Wärmebrückenberechnung nach den in DIN EN ISO 10211-1 beschriebenen Verfahren unter Verwendung der in Kapitel 7 angegebenen Randbedingungen vorgenommen werden;
    d) Ebenso können ψ-Werte Veröffentlichungen oder Herstellernachweisen entnommen werden, die auf den in diesem Beiblatt festgelegten Randbedingungen basieren.


    Dies ist allerdings bei Bestandsgebäuden mit Vorsicht zu genießen, weil dieser Nachweis nicht häufig gelingt. Besser geeignet ist vermutlich ein detaillierter Wärmebrückennachweis über alle (!!!) Wärmebrücken (also nicht nur die, die einem "in den Kragen passen", wie ich es auch schon gesehen habe)
     
  6. TommyG

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    Vielen Dank für Ihre Hinweise.

    Ja, es handelt sich tatsächlich um eine Umbaumaßnahme beim Bestandswohngebäude.

    Wenn ich Sie richtig verstanden habe, darf ich einzelne Wärmebrücken einfach mit Verweis auf Din 4108 Beiblatt 2 mit 0,05 W/m²K ansetzten, diejenigen die davon abweichen dann trotzdem mit 0,10 W/m²K ohne Nachweis wählen (falls ich zu Faul zum detaillierten Aufstellen und Ausrechnen wäre) ?

    Je nach Häufigkeit und Bezugslängen der Wärmebrücken könnte ich den theoret. Primärenergieverbrauch so auch schon etwas minimieren.

    P.S. Danke für den Hinweis zur Software, aber mir geht es ertmal nur ums Verständis.
     
  7. #7 Alfons Fischer, 11.08.2012
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    Nein, das dürfen Sie nicht! Geht, ganz davon abgesehen, auch gar nicht!

    Der Wärmebrückenzuschlag und der psi-Wert sind zwei paar Stiefel!

    Entweder Sie können für alle Wärmebrücken die Gleichwertigkeit nach Beiblatt 2 nachweisen oder nicht.
    Wenn nicht, dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
    - entweder Wärmebrückenzuschlag deltaU=0,10W/m²K
    - oder detaillierter Nachweis für alle Wärmebrücken.

    Sind Sie vom Fach oder wollen Sie als Bauherr selbst ein bisschen rumrechnen?
     
  8. TommyG

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    Vielen Dank für den Hinweis!

    Ich bin leider nicht eher zum Antworten gekommen:
    Nein, ich bin nicht der Bauherr, ich unterstütze diesen aber im Rahmen meiner Möglichkeiten.
    Ich bin in einer anderen Branche zu Hause aber schaue gern über den Tellerrand.
    Ich finde es hervoragend über das Bauexpertenforum mit Fachleuten und Experten in Kontakt zu treten oder mich in interesannte Threads einlesen zu können. Großes Lob!

    Zum eigentlichen Thema: Der Status KfW-Effizienzhausstatus 100 wurde letzlich trotz Pauschalwert von 0,10 W/m²K erreicht und auf den Gleichewertigkeitsnachweis verzichtet. (Die Spezifikation der Heizungsanlage bzw. der Warmwasseraufbereitung hat den Jahresprimärenergiebedarf wesentlich verbessert.)
     
Thema: Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken Regelkonstruktion (0,05 W/m²K)
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