Absenkungen im Unterbau (Rechtslage!!)

Diskutiere Absenkungen im Unterbau (Rechtslage!!) im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; hallo erstmal. folgendes problem: ein bu erstellte für einen wendeplatz eine verdichtete planie (unterbau) für spätere pflasterarbeiten. der...

  1. O-B-W

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    hallo erstmal.
    folgendes problem:
    ein bu erstellte für einen wendeplatz eine verdichtete planie (unterbau) für spätere pflasterarbeiten.
    der gala-bauer verlegte anschließend auf dieser seine pflastersteine.
    jetzt nach ca. 2 jahren sind kleinere absenkungen zu sehen.
    wer muß den schaden beheben, bzw. ausbessern?
    ist der unterbau durch das nachfolgende gewerk (pflasterarbeiten) abgenommen worden?
    hätte der galabauer bedenken anmelden müssen?
    was sagt die regru?

    wer kennt sich da aus?

    grüsse vom bau
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 19.07.2005
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    Gegenfrage...

    für was ist der Unterbau (lt. vertrag) ausgelegt, wie wurde er belastet???
    Was sind kleinere Absenkungen? Fahrspuren, Senken? Wo sind die Absenkungen? Im Bereich der Verfüllung, von Leitungen, von Fahrwegen, oder einfach so?
    MfG
     
  3. O-B-W

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    ...was im vertrag steht, weiß ich nicht, denke aber das es als unterbau mit verdichtung für pflasterarbeiten ausgeschrieben war.
    es sind kleinere fahrspuren (im bereich der verfüllungen, rohrgräben, zum teil auch dort wo gar nichts gebaggert wurde) zu sehen.
    belastet wird das ganze industriell (gabelstapler, lkw bis 10 to, zugmaschinen).
    der bauherr meinte, das eine schlechte verdichtung vor dem verlegen des pflasters nicht erkennbar war!!!
    ob es an der verdichtung liegt, weiß aber keiner.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 19.07.2005
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    Staplerverkehr.....

    ohoh.
    Ich würde an eine mangelhafte Planung + Ausführung (wenn der BU + Pflasterer von den Staplern wussten) denken.
    Aber dazu müssten Vorgaben der Planung bekannt sein.
    Oder besser gefragt: Gabs überhaupt ne Planung????? Oder war das vom Stamme "Machmawat"
    MfG
     
  5. #5 puschel1st, 19.07.2005
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    Immer wieder ....

    .... ein Streitfall, wobei schon alleine das Schulden einer einwandfreien Leistung des Vorunternehmers sowie die Übernahme durch das Folgegewerk schwierig genug ist.
    Grundsätzlich aber immer zuerst die Frage nach Planung und Verfahren: Stimmt z.B. die Planungsvorgabe mit den tatsächlichen Belastungen überein? Entspricht z.B. die Bodenart des Unterbaus bzw. das gelieferte Füllmaterial diesen Anforderungen? Wer hat die Vorgaben erstellt, wer hat die Arbeiten abgenommen? (oder ohne Abnahme den Pflasterer losgelassen?)

    Was sind kleinere Absackungen? Wie "tief" ist denn "klein"? Auch der Pflasterer kann seine Tragschicht unzureichend verdichtet oder eine zu dicke Sand-/Splittbettung für die Verlegung verwendet haben - führt auch zu "kleinen" Absackungen, auch wenn der Unterbau standfest ist.

    AN 2 hat vor Ausführung Bedenken anzumelden, wenn die Leistung von AN 1 mangelhaft ist. Und das ist - auch soweit ich da Beispiele aus der Rechtsprechung im Kopf habe - die Grauzone. Denn die Mängel müssen erkennbar sein (was man z.B. etlichen Baugrubenverfüllungen bei der ersten Befahrung mit einem Radlader anmerkt, wenn sie nicht verdichtet sind). Allerdings kann von AN 2 nicht verlangt werden, alle ihm möglichen Prüfverfahren auf seine Kosten anzuwenden, nur um sicher zu gehen, das AN 1 nicht gepfuscht hat. Damit könnte sonst ja jeder Vorunternehmer die Eigenüberwachung seiner Leistungen auf den Nachunternehmer abwälzen.

    Solange nicht tatsächlich eine mangelhafte Leistung offensichtlich ist (z.B. Absackungen genau über einer vom AN 1 erstellten Rohrleitungstrasse), wird das ein Fall für die Gutachter. Aber vorher wirklich genau ALLE anderen Parameter prüfen, mit einbeziehen und letztlich weitere Schritte abwägen.
     
  6. O-B-W

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    ...es war bekannt, damit das pflaster mit schwerem gerät befahren wird,
    die absenkungen sind ca. 0,5 bis 1,0 cm.

    mitte nächster woche soll großes treffen sein.
    werd mich dann mal schlau machen wer nun verliert.
    ich würde dem bu die schuld zukommen lassen, aber erstmal abwarten.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 20.07.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    So einfach...

    wird´s wohl nicht
    1) Der Bauherr hat die Leistung zu planen. Tut er das nicht, muss sich zumindest teilweise ein Versäumniss anrechnen lassen.
    2) Gerade bei Staplern müsste eine genau Klassifizierung (to + Bereifung + Grösse) vorliegen, um Vorgaben machen zu können. Schwere Fahrzeuge reicht nicht!
    3) Bleibt die Frage -sollte es keine Planung gegeben haben - wer wovon ausgehen konnte oder musste. Oder mit Planung warum keine bedenken angemeldet wurden?
    MfG
     
  8. O-B-W

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    ...geht doch.
    der bu nimmt das pflaster raus und verdichtet nach, bzw. erstellt eine neue planie. der gala bauer verlegt dann die steinen neu.

    so ist das hald, wenn man unternehmer vor ort wählt,
    da wird dann alles getan um den guten ruf beizubehalten.

    mfg
     
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