Abnahme bei Vereinshütte ?

Diskutiere Abnahme bei Vereinshütte ? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Ich bin in einem Verein mit ca. 100 Mitgliedern und wir planen eine neue Vereinshütte. Da wir nicht ans Stromnetz angeschlossen werden können -...

  1. #1 Exwalser, 11.08.2012
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    Ich bin in einem Verein mit ca. 100 Mitgliedern und wir planen eine neue Vereinshütte.
    Da wir nicht ans Stromnetz angeschlossen werden können - Entfernung - Plänen wir einen Stromversorgung mit Generator und Solarunterstützung mit Wandler.
    Müssen wir die Anlage , welche von Elektrikern installiert wird abnehmen lassen und wenn ja von ?
    Es geht bei uns im Vorstand die Meinung um, daß alles nach BGV A3 zertifiziert werden muß ( jedes Kabel und jeder Verbraucher).
    Ist das wirklich so. ?

    Dankeschön mal für die Antworten
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Ein Verein mit 100 Mitglieder, da wird die "Hütte" wohl eher etwas größer ausfallen. Lädt der Verein dann noch zu Versammlungen oder Veranstaltungen ein, ist auch mit Besuchern zu rechnen. Da können schon mehrere hundert Personen zusammenkommen.

    Da kann ich nur dazu raten, einen Planer mit in´s Boot zu holen, denn das Ganze wird komplexer als gedacht.

    Hier ein paar Stichpunkte:

    - Vereinsheim ist ein Sonderbau gem. LBO
    - Versammlungsstättenverordnung
    - Verordnung über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen *
    - Statik, Brandschutz, Rettungswege, Unfallverhütungsvorschriften
    - Genehmigungsverfahren
    * in manchen Bundesländern auch "Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten" genannt.

    Hinzu kommen noch Anforderungen des Versicherers (Feuerversicherung) usw.

    Wenn hier wirklich alle Anforderungen greifen, dann wird nicht nur eine Abnahme der Technik fällig, sondern es könnten auch wiederkehrende Prüfungen auf dem Programm stehen. Durchzuführen sind solche Prüfungen durch "Sachverständige Personen". Was unter dem Begriff "Sachverständige Person" zu verstehen ist, ist in den jeweiligen Verordnungen definiert.

    Was nun von all den o.g. Dingen für Euren Fall zutrifft, ist so einfach nicht zu beantworten, dazu fehlen noch einige Infos. Deswegen meine obige Empfehlung einen Planer mit einzuschalten, der die Lage beurteilen und entscheiden kann, was notwendig ist und was nicht.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Exwalser, 13.08.2012
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    Danke Ralf,
    das hat mir schon etwas weiter geholfen und wir werden dann das von Dir angeführte mit in die Planung nehmen.
    Gruß
    Franz
     
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