Wer haftet für Schäden bei Dritten

Diskutiere Wer haftet für Schäden bei Dritten im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Ich bin nicht sicher ob ich hier in der richtigen Unterkategorie bin. Falls es die falsche ist: Sorry! Bei Erdarbeiten die im Rahmen unserer...

  1. Julkus

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    Ich bin nicht sicher ob ich hier in der richtigen Unterkategorie bin. Falls es die falsche ist: Sorry!

    Bei Erdarbeiten die im Rahmen unserer Sanierung anfallen hat der Tiefbauer beim wegfahren der Erde die Scheune eines Bekannten beschädigt.

    Dieser Bekannte wollte unsere Aushuberde zur Verfüllung eines alten Scheunenkellers verwenden. Da für uns egal war ob die Erde dorthin gefahren wird oder anderweitig entsorgt (das eine kostete uns Fahrtkosten zur Scheune, das andere hätte die Entsorgungskosten gekostet. Es kam aufs gleiche raus.) wird haben wir den Tiefbauer und den Bekannten vor Ort abklären lassen ob das praktikabel ist und die beiden haben sich auf eine Vorgehensweise geeinigt.

    Beim Entladen hat unser Tiefbauer dann (wie er sagt hat er ein bisschen zu schnell machen wollen) einen tragenden Binder der Dachkonstruktion beschädigt.

    Wer ist für diesen Schaden in der Haftung? Ich als Bauherrin, der Tiefbauer oder der Bekannte selber?

    Danke schonmal fürs zulesen.
     
  2. H.PF

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    Tiefbauer... Ist ein Autounfall, sollte über die KFZ-Haftpflicht laufen. Du als Bauherr bist nicht dafür verantwortlich
     
  3. #3 ars vivendi, 11.08.2012
    ars vivendi

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    Evtl kann der Tiefbauer es auch über seine Betriebshaftplicht laufen lassen. Du bist jedenfalls nicht in der Haftung.Nur der Tiefbauer.
     
  4. #4 wasweissich, 11.08.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    .........
     
  5. Julkus

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    Ein Autounfall obwohl es beim Abladen passiert ist?

    Spontan hätte ich auch gesagt der Tiefbauer haftet mit seiner Haftpflicht oder eben privat. Er sagt halt, dass er ja nur uns zuliebe dorthin gefahren ist. Allerdings haben wir vorher klar gesagt: Wir können nicht abschätzen ob das abladen in/an die Scheune für ihn möglich ist, er soll sich ein Bild machen und es mit dem Nachbarn klären. Hätte er es für zu Risikoreich eingestuft hätte ich gerne die Entsorgungskosten getragen (wie gesagt, wir haben nichts gespart dadurch).

    Mist ist das. Ich wusst schon warum ich so ein "Geschwurbel" eigentlich nicht möchte.
     
  6. H.PF

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    das ist nicht dein Problem, soll der Frächter gucken wie er das hinbekommt...
     
  7. #7 Gast036816, 11.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    erst einmal ist der verursacher - tiefbauer - haftbar. du bist ledilich veranlasser des anfallenden aushubmaterials. auf örtliche bedingungen hat der tiefbauer immer beim entladen eigenverantwortlich zu achten, das gilt auch bei entsorgung auf einer deponie.
     
  8. #8 Inkognito, 11.08.2012
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Stellen Sie sich vor, ein Taxifahrer fährt Sie irgendwohin und rammt beim anhalten das Auto deines Freundes, zu dem Sie wollen.

    Ich würde dem Tiefbauunternehmer gedanklich einen Vogel zeigen und ihn höflich aber bestimmt auf seine Versicherung hinweisen. Ihr Bekannter sollte möglichst zeitnah und per einschreiben was abfordern, nicht dass man da plötzlich keinen mehr erreicht - alles schon erlebt, trotz Versicherungsnachweisen.
     
  9. Julkus

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    Danke für eure Einschätzungen. Das bestätigt mein "Rechtsgefühl". Um einen Verkehrsunfall denke ich handelt es sich nicht, da es ja auf einem Privatgrundstück war beim Abladen.

    Ein Telefonat mit dem Tiefbauer ergab grade, dass er wohl doch eine Versicherung hat (heut früh klang das etwas anders) aber wohl 500 Euro Selbstbeteiligung. Ich nehme an, er hat dann nach Abzug seiner Auslagen zu wenig (oder u. U. auch garnix) verdient wenn er die 500 Euro latzen muss. Da der Schaden nach ersten Einschätzungen eines Zimmermeisters (tragender Balken beschädigt, muss getauscht werden) höher liegt muss denk ich eh die Versicherung ran.

    Mal sehen wie er sich jetzt weiter verhält. U. U. wäre ich bereit (und auch unser Bekannter hat das signalisiert) die Selbstbeteiligung zu dritteln. Wir werden sehen.

    edit: Fotos des Schadens wurden gemacht und bereits an den Tiefbauer übermittelt. Zeugin des Schadens war die Mutter unseres Bekannten.
     
  10. #10 wasweissich, 11.08.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    doch , auch ein auf einem privatgrundstück durch ein Kfz verursachte schaden ist ein aus dem sachgemässen/bestimmungsgemässen betrieb eines kfz entstandene schaden , und daher ein kfz-haftpflichtschaden . (so kenne ich es -eigene erfahrung - nein , ich bin nicht gefahren :D )
     
  11. bernix

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    ...und, zumindest war vor Jahren so, wurden Unfälle, die beim Be-und Entladen entstanden sind, der Kfz-Haftpflicht zugerechnet.
    Einem Bekannten ist mal eine Last vom Schubkarren gerutscht...Unwissenderweise hat er angegeben, dass er die Ladung zu seinem Anhänger fahren wollte...
     
  12. #12 wasweissich, 11.08.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und erde abkippen ist eine der hauptbeschäftigigungen eines baustellenLkw ...
     
  13. Julkus

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    Interessant. Ich behalte mir das mal im Hinterkopf. Danke. Eigentlich isses aber ja nicht mein Problem die richtige Versicherung zu "ermitteln".
     
  14. Julkus

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    Kurze Rückmeldung nach einigen Tagen:

    Der gutste will tatsächlich nicht seine Versicherung einschalten. Angeblich bekäme er da Probleme weil er noch mehr Schäden am laufen hat.

    Nun gut, unsere Bekannten werden sich nun wohl über eine zentrale Versicherungsstelle selbst an seine Versicherung wenden.
     
  15. #15 Inkognito, 15.08.2012
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    Inkognito Gast

    Und am Ende hat er gar keine...
     
  16. H.PF

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    Garantiert ist der LKW versichert...

    Da werden die Behörden ganz schön schnell, wenn die Versicherung den zwangsabmeldet...
     
  17. Julkus

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    Jep, ich denke auch. Inzwischen steht fest, dass die Kfz-Versicherung zuständig ist (danke nochmal für die Info diesbezüglich hier). Ob er das weiß kann ich nicht sagen.

    Wir werden sehen. Sein Gebaren ist in jedem Fall richtig ätzend.
     
  18. #18 Inkognito, 15.08.2012
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    Inkognito Gast

    Mit der KFZ Haftpflicht hat H.PF recht, da gibt's im Zweifel was zu holen.

    Aber lassen Sie sich in jedem Falle eine aktuelle (!) Versicherungsbestätigung seiner Berufshaftpflicht zeigen, bevor Sie den Typen nochmals bei sich auf die Baustelle lassen, dazu sind die Geschäftsgebaren dann doch zu merkwürdig.
     
  19. Julkus

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    Da wir zunächst nur die Aushubarbeiten durch ihn haben durchführen lassen und über das Wiederverfüllen keine weiteren Absprachen bzw. gar Verträge existieren wird er wohl nicht nochmals bei uns arbeiten.

    Was mich halt besonders ärgert: Er stellt das jetzt dar, als habe er uns ja nur einen Gefallen tun wollen. Ähem, wir hatten ein ganz normales Geschäftsverhältnis, haben sein Angebot ohne ihn in irgendeiner Form im Preis zu drücken oder sonstwie groß rumzuverhandeln angenommen. Er tut jetzt grade so als hätte er bei uns eine "Wohlfahrtsbaustelle" betrieben....
     
  20. Julkus

    Julkus

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    Falls es interessiert: Unser Bekannter wird wohl Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten sollte der Schaden nicht bis einschließlich Dienstag der Versicherung gemeldet sein. Der Tiefbauer weigert sich nach wie vor. Nun gut, er will es scheinbar so.

    Unsere Grube wird nun ein Trupp des örtlichen Basaltwerks (mit angeschlossenem großen Tiefbaubetrieb) verfüllen und verdichten und fertig. Preislich nimmt sich das nicht viel aber die Sache ist sauber vom Tisch. Praktischerweise hat der Aushubtiefbauer eh keine Zeit so dass uns hier auch weitere Diskussionen erspart bleiben.
     
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