Dürfen Aussenmauerwerksteine geschnitten werden???

Diskutiere Dürfen Aussenmauerwerksteine geschnitten werden??? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo! Meine Baufirma hat nicht gleich alle benötigten Steine für das Aussenmauerwerk der Reihenhauszeile bestellt. Nun ist es so, das die...

  1. #1 Tomcat1982, 19.07.2005
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    Hallo!

    Meine Baufirma hat nicht gleich alle benötigten Steine für das Aussenmauerwerk der Reihenhauszeile bestellt. Nun ist es so, das die neuen Steine zu "hoch" sind, da der Hersteller seine abgenutzen Maschinen erneuert hat und die Formen für die Steine größer sind (keine genaue Vorstellung wieso, ist aber so?!?). Da die Fassade schon mehr als halb fertig gestellt ist, soll mit den größeren Steinen weitergemauert werden. Diese werden nach der Herstellung vom Hersteller an der Unterseite "abgeschnitten" damit die Höhe der alten Charge wieder erreicht wird. Nun sagte ein Gutachter, das die Steine sich voll Wasser saugen könnten und bei Frost platzen, da die durchs Brennen entstandene Schutzschicht verletzt wird. Mir selber ist aber aufgefallen, das Steine ja auch so geschnitten werden müssen, damit man halbe hat z.B. bzw. beim "anpassen".

    Also was ist daran war?
     
  2. #2 MLiebler, 19.07.2005
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    Servus,

    wär mal interessant zu wissen, um welche Steine es sich handelt.
    Irgendwo im text hab ich was von "Brennen" gelesen???
     
  3. #3 Tomcat1982, 20.07.2005
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    glaube das es Hartbrandsteine sind...naja...also "normale Mauer Steine für draussen"? (siehe Bild) Übrigens Links die Naturgetreuen und Rechts die geschnittenen. Ist ein "Probestück" weil durch das schneiden die Krümmung verloren geht und sich das Fugenbild stark ändern könnte...
     
  4. #4 Carden. Mark, 20.07.2005
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    Was für ein Sachverständige war das?? Für welches Gewerk? Hoffentlich nicht für das Maurer- und Betonbauer Handwerk. Ich jedenfalls habe einen solchen Blödsinn noch nicht gehört. Wie Sie selber feststellen, müssen die Steine überall da geschnitten werden, wo z.B. Öffnungen oder Wandendungen sind. Der Stein (ich halte ihn für einen Wasserstrich – nicht für einen Hartbrand), muss an sich Frostbeständig sein. Was meinen Sie was der an Wasser durchschlagen lässt. Mir gefällt aber das nicht Vollfugige Fugenbild überhaupt nicht. Hier ist eher ein Ansatz für spätere Schäden zu erwarten.

    Wenn ich das nun aber Richtig verstanden habe, soll jeder Stein in der Höhe geschnitten werden. Oh Gottogott, wer macht denn so was. Die Steine gehören in einer Lieferung, aus einem Brand auf die Baustelle bestellt. Wer nicht rechnen kann, hat natürlich ein Problem. Ich lasse mir bei komplizierten Bv dann lieber ein paar Pakete auf Halde stellen (beim Hersteller oder Vorlieferanten, welche ich dann auf Abruf nachkommen lasse. Fakt ist doch, dass in dieser Ansicht gar nicht mehr gemischt werden kann. Das kann sehr unglücklich aussehen, bei einer schwar-rot-bunten Mischung.

    Technisch sehe ich also nicht das Problem – wohl aber optisch.
     
  5. #5 Tomcat1982, 21.07.2005
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    Die Architektin sagte, das sie sich nicht die Baustelle vollstellen wollte. Naja...also es sollen Hartbrandsteine sein. Der Gutachter (soll einer für Fassaden unter anderem sein) hat gesagt, das wenn mehr als 30% der Sinteroberfläche "weggeschnitten" wird, kann es zu starken Spannungsunterschieden im Mauerwerk kommen, da ja die Mauern schon teilweise mit ungeschnittenen Ziegeln fertig sind (z.B. halbhoch an der einen Kopfseite von unserem REH)
     
  6. #6 Tomcat1982, 24.07.2005
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  7. #7 Tomcat1982, 24.07.2005
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    Also Wasserstrich Klinker kann man schneiden, auch wenn mehr als 30% der sogenannten Sinterschicht verletzt wird?

    Es geht auch um unterschiedliche Spannungen im Mauerwerk (durch Feuchtigkeit), wenn die untere Hälfte mit ungeschnittenen Steinen gemauert wird und die obere Hälfte mit geschnittenen (Verhältniss ca. 50/50)
     
  8. #8 Carden. Mark, 25.07.2005
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    Alleine schon die dunklen Steine haben eine andere Härte als diese Roten. Ich kann hier kein technisches Problem erkennen.
    Frage: Hat der Fassaden Sachverständige die Dinger als „Hartbrand betitelt?

    Wenn es zu einem optischen Problem kommt „und da gehe ich von aus“ dann müssen Sie sich das nicht gefallen lassen. Auch wenn der gesamte Verblenderbestand zurückgebaut werden müsste.
     
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