unterschiedlicher Dachneigungswinkel

Diskutiere unterschiedlicher Dachneigungswinkel im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir bauen momentan eine DHH mit einem Bauträger. Die angrenzende DHH wird von unserem Nachbarn gebaut (er ist selbst Bauträger,...

  1. #1 Pollwasser, 14.08.2012
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    Hallo zusammen,

    wir bauen momentan eine DHH mit einem Bauträger. Die angrenzende DHH wird von unserem Nachbarn gebaut (er ist selbst Bauträger, aber nicht unserer). Im Vorfeld wurde Dachneigungswinkel und Traufhöhe festgelegt. Unser Dach ist bereits eingedeckt, bei seinem steht der Dachstuhl und es wird deutlich, dass er einen anderen Dachneigungswinkel hat (36°). Um das zu kaschieren hat er die Giebelwand, die unsere Häuser trennt, um ca 30 cm erhöht und will diese mit Zink verkleiden. Momentan bin ich mir noch nicht sicher wie ich mit dieser Situation umgehen soll. Kann mir schlecht vorstellen, dass das am Ende irgendwie gutaussieht!? Ist das baurechtlich überhaupt zulässig? Würd gerne mal Eure Meinung/Einschätzung/Ideen/Kommentare dazu hören.

    Viele Grüße
    Ralf
     
  2. #2 Baufuchs, 14.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Welche Vorschriften es für euer Grundstück hinsichtlich Dachform/Dachneigung gibt, findet sich im Bebauungsplan.

    Sind in einem Baugebiet Doppelhäuser möglich/zulässig, finden sich dort oftmals auch Vorschriften zur einheitlichen Gestaltung der Doppelhäuser.

    Lass das mal deinen Planer/Architekten prüfen.
     
  3. #3 Pollwasser, 14.08.2012
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    Werd ich machen. Wie sieht das eigentlich aus wenn die Stadt "Nein" sagt. Muss das dann zurückgebaut werden oder zahlt man dann eine Strafe?
     
  4. #4 Baufuchs, 14.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn abweichend zur Baugenehmigung gebaut wurde/wird, geht das von Bußgeld bis Rückbau.
     
  5. #5 Gast036816, 14.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wurden denn die planunterlagen der haushälften untereinander abgeglichen und koordiniert?
     
  6. #6 Pollwasser, 14.08.2012
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    Also einen Bebauungsplan gibt es nicht. §34 BauGB gilt.

    Die Planunterlagen wurden "abgeglichen" (bin mir nicht sicher was Du damit meinst), allerdings nur die groben Planungen (Firsthöhe, Traufhöhe, die Häuser wurden vom Vermesser zusammen im Lageplan erfasst, sodass die Häuserfront auf gleicher Höhe abschliesst). Eine Detailplanung gibt es beim Nachbarn glaub ich nicht. Hierbei fiel auf, dass die geplante Firsthöhe unseres Nachbarn mit den Fussbodenhöhen und Deckenstärken nicht realisierbar ist. Auf den Einwand useres Architekten hat er nicht geantwortet.

    Koordination hat nicht stattgefunden (bin mir aber auch hier nicht ganz sicher was Du meinst)
     
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