Weg anlegen, kein Bauland

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  1. bauneu

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    Hallo,

    ich möchte neben meinen Haus einen (Pflaster-)Weg anlegen, um mit dem Auto
    auch hinters Haus fahren zu können.
    Allerdings ist ein Teilbereich des neuen Wegs kein Bauland mehr.
    Ist so ein Weg dann zulässig (in NRW) bzw. brauche ich dafür eine Genehmigung?

    Vielen Dank für alle Antworten.
     
  2. Julius

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    Mit dem richtigen Auto geht das...!
     
  3. #3 Sveni Lee, 16.08.2012
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    Es muß auch nicht zwangsläufig Bauland sein. Gilt der Bereich schon als Außenbereich? Ausschlaggebend ist in erster Linie der Bebauungsplan. Gibt es keinen kann der Bereich evenzuell auch nach $34 bebaut werden. Sollte der Bereich Außenbereich sein solltest du erst einmal mit der unteren Bauaufsichtsbehörde sprechen. Sollten die sich völlig quer stellen kommt es ein wenig auf das Grundstück an. Es gibt wegweisende Gerichtsurteile, die sich auf sogenannte „bauakzessorisch“ genutzte Grundstücksteile beziehen. Aber das kommt auf die Größe des grundstücks und auf die Lage der Innenbereichsgrenze an.
    Ich hatte den Fall das bei uns die Innenbereichsgrenze direkt hinter dem Haus verläuft und das Bauam uns den Bau eines Carports / befestigte Gartenwege / Geräteschuppen verweigern wollte, da es im Außenbereich nicht zulässig wäre. Erst nachdem ich, mit hilfe eines Anwalts, schriftlich auf zwei gerichtsurteile hingewiesen habe, war es auf einmal kein Problem mehr...
    Vereinfacht ausgedrückt, jedem EFH muß ein ortsüblicher "Garten" (bei uns 1000m²) zugestanden werden, der nach §34 bebaut werden kann... Aber wie gesagt, das ist sehr Ortsabhöngig. Als erstes würde ich das Bauamt mal fragen...
     
Thema: Weg anlegen, kein Bauland
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