Nicht bestätigter Hausbauvertrag

Diskutiere Nicht bestätigter Hausbauvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Angenommen, Frau F und Herr H haben beschlossen ein Haus zu bauen. Die beiden haben ein Grundstück in Aussicht, nach langer Entscheidungsfindung...

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  1. #1 steppenwulf, 15.08.2012
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    Angenommen, Frau F und Herr H haben beschlossen ein Haus zu bauen. Die beiden haben ein Grundstück in Aussicht, nach langer Entscheidungsfindung und Prüfung der finaniellen Lage eine Hausbaufirma gefunden und bei dieser ein Vertragswerk bei einem Vermittler der Firma unterschrieben. Eingetragene Sonderkündigungsrechte sind für eine evtl. nicht zu Stande kommende Finanzierung und einem nicht zu Stande kommenden Grundstückskauf im Hausbauvertrag vermerkt.
    Das Vertragswerk wurde am 16.09. des Vorjahres unterzeichnet und an den Vermittler der Hausbaufirma übergeben. Ca. zwei Wochen nach der Unterzeichnung erhalten Frau F und Herr H ein Schreiben der Hausbaufirma, in dem hervorgeht, dass der Vertrag eingegangen ist und innerhalb der nächsten drei Wochen bearbeitet und bestätigt zurückgesandt wird. Nun ist es August des aktuellen Jahres und Frau F und Herr H haben bisher keinerlei Bestätigung der Hausbaufirma vom Vertrag erhalten. Das in Aussicht stehende Grundstück haben die beiden auch noch nicht erworben.

    Ist dieser Vertrag in seiner Form so noch gültig? Kann man sich im aktuellen Jahr noch in irgend einer Form auf diesen bisher nicht bestätigten Vertrag noch beziehen oder ihn irgendwie wieder aktivieren?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.08.2012
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    Das ist ein Frage, die nur ein RA in Kenntnis des gesamten (Vor)Vertragswerks beantworten kann.
     
  3. R.B.

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    Was steht im Vertrag?
    Wie komme ich aus der Nummer raus?

    Das sind Fragen die Du Deinem Anwalt stellen solltest. Er kann Dir dann genau erklären in welcher Situation Du Dich befindest.

    Nebenbei bemerkt, gibt es die Firma überhaupt noch? Vielleicht hat sich dann das Thema bereits erledigt.

    Gruß
    Ralf
     
  4. Bautz

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    Noch kein Grundstück gekauft.
    Planung nicht vorhanden.
    Finanzierung steht ebenfalls in den Sternen.
    Aber der Hausbauvertrag ist schon unterschrieben.

    Es gibt Sachen, die werde ich nie verstehen.

    Der Anwalt Eures Vertrauens wird Euch erklären, wie Ihr aus der Situation vermutlich mit einem blauen Auge wieder herauskommt.
     
  5. #5 kappradl, 15.08.2012
    kappradl

    kappradl Gast

    Siehe BGB §147 -> Kein Vertrag
     
  6. #6 steppenwulf, 15.08.2012
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    Vielen Dank für die Antworten!

    Die Hausbaufirma exisitiert noch und ist auch keine schlechte. Jedenfalls wurde sie seitens des Finanzierers und auch des Bauherrenschutzbundes nicht bemängelt.

    @Bautz: Auch Dir vielen Dank. Eine Planung für das Grundstück und das Haus war vor der Vertragsunterzeichnung vorhanden und ist immernoch exisitent. Seiner Zeit hat es bei Frau F und Herrn H an der Finanzierung gehapert, welche nun aber steht und ok ist. Das Grundstück hat aber mit Absicht noch nicht den Besitzer gewechselt, weil es explizit im Hausbauvertrag genannt ist und es eine entsprechende Sonderkündigungsklausel gibt, die gezogen werden kann, sollte irgend etwas anderes schief gehen.
    Meine Frage zielte eher darauf, ob ein seit gut 10 Monaten unbestätigter Vertrag seitens der Hausbaufirma überhaupt noch Rechtens ist und sich die Firma darauf beziehen kann?!
     
  7. Bautz

    Bautz

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    Grundsätzlich ist ein Vertrag erst nach entsprechenden Willenserklärungen aller Vertragsparteien zustandegekommen. Fehlt die Willenserklärung eines Partners, dann gibt es auch keinen gültigen Vertrag.

    Andererseits kennt niemand hier den genauen Wortlaut der Schriftstücke, die zwischen Euch und der Firma oder sonstigen Beteiligten ausgetauscht wurde. Somit kann Dir hier ohne Kenntnis dieser Schriftstücke auch niemand etwas zu Deiner Frage sagen. Daher waren die u.a. auch von mir gegebenen Ratschläge durchaus ernst gemeint: such Dir einen Anwalt, der den Papierkram auseinanderpflückt und Dir im Zweifelsfall eine für Dich günstige Exit-Strategie erarbeitet.
     
  8. Julius

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    Da der Vertragspartner ja wohl mindestens ein von Euch bereits unterzeichnetes Vertragsexemplar in Händen hält, kann er jederzeit seinen "Kaiser Wilhelm" druntersetzen und Euch das Ganze um die Ohren hauen!

    Ihr aber habt umgekehrt nichts in der Hand.
    Oder?

    Wie kann man sich freiwillig in eine derartige Situation begeben...?


    Was möchtet Ihr denn jetzt erreichen?
    Aus dem Vertrag rauskommen oder an ihm festhalten?
     
  9. #9 Inkognito, 15.08.2012
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Vielleicht ist der Vertrag einfach nur auf dem Postweg verloren gegangen? Schon mal beim Unternehmen nachgefragt?
     
  10. H.PF

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    Julius, das ist ein völlig normaler Vorgang. SO geht das bei so ziemlich ALLEN Handelsvertretern zu...

    Die Verträge müssen von der Firma bestätigt werden sonst sind sie nicht gültig.

    Bei SO einem langen Zeitraum bin ich mir sicher, das der Vertrag nicht mehr gültig ist. Normalerweise steht das aber im Kleingedruckten, was sich der Kunde mal durchlesen sollte...

    Wobei ich mir bei meinen Kunden sicher war, das sie es kannten. Ich habe alles genau mit ihnen besprochen...
     
  11. #11 kappradl, 16.08.2012
    kappradl

    kappradl Gast

    Rein juristisch wie schon geschrieben:
    BGB § 147 (2)
    Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

    "regelmäßige Umstände" sind sicher kein Jahr. Der Nachweis ist möglicherweise ein Problem.
    Wieso gab es in der langen Zeit eigentlich keine Nachfragen?
     
  12. #12 Baufuchs, 16.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Klappradl das ist nicht zielführend.

    Derartige Verträge, wie der Fragesteller unterschrieben hat, enthalten i.d.R. eine Klausel, welche eine Frist bestimmt, innerhalb der Vertrag vom Unternehmen angenommen werden muss. Mit "sofort" oder "regelmäßig" ist da nix.

    Was im Vertrag steht, vor allem ob eine bestimmte Form der Vertragsannahme vereinbart ist, wissen wir nicht.

    Dem Fragesteller zu suggerieren "Kein Vertrag" wie Du es in #5 gemacht hast, ist fahrlässig.

    Was, wenn das Unternehmen plötzlich eine Auftragsbestätigung (mit Datum gem. Vertrag) aus dem Hut zaubert?

    Einzig richtiger Tipp:

    Mit dem Vertrag zum Anwalt.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 16.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Mit des Fuchses Schlußwort schliesse ich dann hier mal, da einige anscheinend meinen Hinweis aus #2 nicht wirklich verstanden haben.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 24.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Der TE hat diesen Text erstellt, den ich hier einstelle, da der TE hier selber nicht mehr schreiben kann:
    Wobei man klar sagen sollte, dass die schriftliche Bestätigung der mündlichen Zusage das Optimum wäre.
     
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