Anbindung an Altbestand

Diskutiere Anbindung an Altbestand im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, erst einmal möchte ich sagen, dass dies hier ein tolles Forum ist. Viele meiner fragen konnten schon durchs erlesen geklärt...

  1. Pocoyo

    Pocoyo

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    Hallo zusammen,
    erst einmal möchte ich sagen, dass dies hier ein tolles Forum ist. Viele meiner fragen konnten schon durchs erlesen geklärt werden. Jedoch habe ich noch eine Frage die ich weder hier noch durch Google klären konnte. Es geht um folgendes, wir planen einen Altbau (Baujahr 1920) zu kaufen. Dieser müsste Kernsaniert werden, ebenfalls müsste eine Verlängerung / Verbreiterung angebaut werden. Der Anbau sollte den technischen Stand von heute Genüge tun, sprich Dämmung, Isolierung etc. Was ich noch nicht verstanden habe wie eine Anbindung an den Altbestand aussieht. Also wie wird das alte Gebäude mit dem neuem verknüpft. Speziell die Anbindung der Decke / Fußboden erster Stock würd mich als Laie technisch interessieren. Ich hoffe ich habe mich einigermaßen Verständlich ausgedrückt und jemand kann mir eine kurze Erklärung geben.
    Danke in voraus.
    Pocoyo
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 17.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich habe den Beitrag mit der Kopie eines Fachartikels rausgenommen. Aus zwei Gründen:
    1) Ist das Urheberrecht nicht endgültig geklärt. Allein das Nennen der Quelle ist bei einer Veröffentlichung nicht ausreichend!

    2) Kann der Artikel für Laien irreführend sein, da er zu postulierend ist.
    Mach dies und sei so glücklich und mach jenes und sei anders glücklich.
    So einfach funzt es aber nicht.

    Anschlüsse zwischen Altbestand und Neubauten sind zu planen! Diese Planung muss sich vor allem an zwei Dingen orientieren:
    a) den Risiken
    b) den Zielen (der Nutzung)

    Es ist also zunächst ein Bodengutachten zu erstellen, das dem Tragwerksplaner ermöglicht, eine Abschätzung der Setzungsrisiken vorzunehmen.
    Danach ist dies in mögliche Auswrkungen auf Alt-und Neubau zu untersuchen.
    Der spätere Nutzer/der Bauherr hat festzulegen, welche Anforderungen für den Übergang benötigt werden.
    Darf sich ein Höhenversatz ergeben oder nicht, welche Bewegungen im Alt- und Neubau sind hinnehmbar. Usw.

    Daraus haben Planer und Tragwerksplaner eine Lösung für das Bauvorhaben zu entwickeln und zu detailieren!

    So und nicht anders wirds richtig gemacht!
     
  3. Pocoyo

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    Selbstverständlich ist das durch durch ein Bodengutachten und durch einen Statiker nachzuweisen. Stand aber auch in dem kopierten Text. Es ging mir persönlich auch nicht um die Durchführung, sondern lediglich um einen technischen Ansatz für so eine Maßnahme. Deswegen verstehe ich nicht ganz Ihr vorgehen. Es ist nämlich nicht jeder Experte auf diesem Gebiet.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 17.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Genau! Und wer dann diesen Artikel liest und eben kein Experte ist, zieht ggf. völlig falsche Schlüsse. Daher XXXX

    Gut gemeint ist nicht unbedingt auch gut gemacht!
     
  5. Pocoyo

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    Und da er kein Experte ist hat er auch kein recht auf Information?
     
  6. R.B.

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    Doch, aber nicht auf irreführende Informationen. Das wollte mein Vornamensvetter wohl sagen.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Pocoyo, 17.08.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17.08.2012
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    Sie haben den Text schon gelesen, oder? Ein Dipl. Ing von Beruf Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Berlin für Schäden an Gebäudender verfasst einen Text zu seinen Kernkompetenzen und die sollen irreführende Information bereitstellen? Wenn nicht er wer sollte dann Informationen zu diesem Thema zu verfügung stellen? Es wird ausdrücklich erwähnt das dieses Vorhaben von einem sachkundigen Planer auszuführen ist. Aber ich lass dann mal an dieser Stelle gut sein auch wenn ich das vorgehen der Mods nicht nachvollziehen kann
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 17.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    1) Sie können die Wahrung des Urheberrechts nicht nachvollziehen? Ah ja!

    2) Es hat keiner gesagt, der Artikel sei fehlerhaft. Er erfasst nur nicht alle Aspekte. Daher ist er für Laien nicht unkommentiert sinnhaft - und das noch zu kommentieren überschreitet die Mod-Aufgaben hier!
     
  9. Pocoyo

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    Ich wollt ja eigentlich nichts mehr schreiben, aber ich kann es mir echt nicht verkneifen bei so einem Unsinn.
    1) Den § 63 UrhG mal durchlesen. Das war schon Koscher so wie ich es gemacht habe.
    2)Es geht hier um ein Informationspool! Selbstverständlich sind hier nicht alle Aspekte aufgeführt, aber die lieben Mods sind ja auch nicht dafür da für andere Leute das Denken zu übernehmen. Den Kopf muss schon jeder selbst benutzen.
    !
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 18.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Du weisst schon, was das Wörtchen SOWEIT in (2) bedeutet?

    Ich verstehe auch nicht, was es so schwer macht, die hier geltenden Regeln einfach zu akzeptieren?
     
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