Grenzstein

Diskutiere Grenzstein im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Guten Tag, wir möchten einen Zaun setzen. Nun läßt sich einer unserer Grenzsteine nicht mehr auffinden bzw. er ist evtl. überbaut (von Nachbar...

  1. Mudy

    Mudy

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    Guten Tag,

    wir möchten einen Zaun setzen. Nun läßt sich einer unserer Grenzsteine nicht mehr auffinden bzw. er ist evtl. überbaut (von Nachbar in Zaunfundament integriert). Nachdem der Nachbar zwischenzeitlich ein Grenzsteinfragment präsentiert hat (es läßt sich nicht erkennen, ob es ein Teil der "verschwundenen" Grenzmarke ist) und sich weigert, bezüglich des Standortes des Grenzsteines weiter tätig zu werden, habe ich beim Amt für Bodenmanagement nachgefragt und dort die überraschende Auskunft erhalten, dass ein Grenzstein nicht nötig wäre. Außerdem teilte man mir mit, dass ein Entfernen sowie Beschädigen des Grenzsteines wohl nicht dramatisch sei (Stichwort Ordnungswidrigkeit). Gibt es hier Erfahrungen mit diesem Thema?

    Natürlich könnte man hingehen und die Grenzen abmessen und dann seine Pfosten setzen. Das scheitert allerdings schon daran, dass im weiteren Grenzverlauf mit diesem Nachbarn der Nachbar einen weiteren Zaunpfosten bereits auf unsere Seite gesetzt hat sowie großzügig auch mit seiner Bepflanzung über seine Grenze "hinausgeschossen" ist. Maßbandmessung enfällt somit (geht nur über Kurve) und mit Laser scheitert an den Zweigen der Hecke .....

    Die Zaunanlage sowie Hecke des Nachbarn wurden innerhalb der letzten neun Monaten erstellt/gepflanzt.

    Die Situation ist recht vertrackt und die Anwaltschiene möchte ich wirklich nur als allerletze Möglichkeit fahren.

    Habt Ihr Ideen, wie man das lösen kann? Den Rat der Dame vom Amt, einfach 20 cm auf 20 m herzuschenken möchten wir aus nachvollziehbaren Gründen ungern befolgen.

    mudy
     
  2. #2 Geodesy, 16.08.2012
    Geodesy

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    Hallo Mudy,

    ein Grenzstein ist in der Tat nicht notwendig. Das entfernen von Grenzsteinen ist zwar eine Ordnungswidrigkeit die mit Geldstrafe geahndet wird, ich kenne aber keinen Fall in der Praxis.

    Grenzabmarkungen verschwinden dauernd, durch Baumaßnahmen, durch den Pflug v. Bauern etc.

    Wer hat denn die Grenze ermittelt, sodaß der Nachbar seinen Zaun setzen konnte? Er selbst? Woher hat er die Richtigkeit des Grenzverlaufs?

    Entweder lässt Du eine Grenzanzeige machen und der Kollege vor Ort zeigt Dir Deinen Grenzverlauf oder Du lässt Dir auf dem Amt erklären wie Du es selber machen könntest. Wenn es denn geht.

    Sollte jemand Dir die Grenze anzeigen und der Nachbar ist drüber hinausgeschossen, dann würde ich dem Nachbar schon mal Hammer und Meißel für sein Fundament geben.
     
  3. Mudy

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    Hallo Geodesy,

    lt. Nachbar hat sein Bauunternehmer den Zaun gesetzt (und wohl auch die Grenze ermittelt).

    Grenzanzeige macht ein Vermessungsbüro? Wer trägt die Kosten üblicherweise in dem Fall, dass der Pfosten falsch sitzt?

    Fundament sitzt jetzt schon ca. 15 cm auf unserem Grundstück ....
     
  4. #4 Geodesy, 16.08.2012
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    jau, machen Büros und evtl. das Amt. In Hessen kenne ich mich nicht aus. Einfach mal nachfragen.

    Die Kosten trägst erstmal Du. Bei flaschem Verlauf des Zaunes v. Nachbar, kannst Du versuchen Dir das Geld zurückzuholen. Aber wohl nur Anwalts Liebling :shades
     
  5. #5 Inkognito, 16.08.2012
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    "Die modernen Kriege der Zivilisation"
     
  6. Mudy

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    @ Geodesy

    Es vermutlich sinnvoll, wenn an dem Termin der Grenzanzeige der Nachbar auch zugegen ist, richtig?!
    Hat der Nachbar in diesem Fall eine gewisse Mitwirkungspflicht?

    Wie verbindlich ist so eine Grenzanzeige? Kann der Nachbar beispielsweise deren Richtigkeit bezweifeln und ignorieren? Wie kann man das verhindern?
     
  7. #7 Geodesy, 17.08.2012
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    amtliche Grenzanzeige
    (NRW) Mit der amtlichen Grenzanzeige wird eine verbindliche Aussage zur Lage
    der Grenzen eines Grundstücks getroffen, dokumentiert und mit öffentlichem
    Glauben beurkundet, z. B. bei Grenzstreitigkeiten. Die amtliche Grenzanzeige ist
    keine Grenzvermessung und gehört damit nicht zu den Fortführungsvermessungen.
    Gesetzliche Grundlage dazu bildet das VermKatG 2005 NRW [60] § 20(1) Satz 2 und 3
    Nicht festgestellte Grenzen können durch eine Grenzanzeige nicht festgestellt werden.
    Eine Grenzfeststellung bedarf einer Grenzvermessung.

    Der Nachbar hat keine Mitwirkungspflicht

    Grenzvermessung
    (NRW) Vermessungen zur Feststellung, Abmarkung oder amtlichen Bestätigung
    bestehender Grundstücksgrenzen. Die Grenzvermessung beinhaltet die Aufnahme einer Grenzniederschrift.

    Der Nachbar wird zum Grenztermin geladen und muss dies anerkennen. Erscheint er nicht hat er einen Monat Zeit, sonst ist die Grenze anerkannt.
     
  8. H.PF

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    Und ich würde definitiv NICHT dulden, das er auf MEINEM Grundstück seine Blumen oder Zäune einpflanzt. DAS könnt er sofort entfernen, da würd ich überhaupt nicht diskutieren...
     
  9. #9 Rosmarin, 17.08.2012
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    Und sei hier bloss nicht zimperlich. Ich nehme an, dass der Nachbar Dich auch nicht gebeten hat, beim Überbauen Deiner Grenze dabei zu sein. Ich beobachte selber einen Fall, wo sich einer der Nachbarn scheibchenweise immer mehr herausnimmt. Wenn da nicht sofort und deutlich reagiert wird, geht das immer weiter.
     
  10. Baumal

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    neu vermessen lassen vom vermesser,
    das kostet nicht die welt.

    hier in BW darf man bei entfernung
    eines grenzsteines mit empfindlicher
    geldstrafe rechnen...
     
  11. #11 Inkognito, 17.08.2012
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    Nicht dass es am Ende heißt, sie müssten die Überbauung jetzt auf dauer Dulden. Ich würde ganz klar einen Riegel vorschieben, möglichst höflich und einvernehmlich, soweit es eben geht. Zur Wahrung des nachbarschaftlichen Friedens (und der ist nicht zu unterschätzen!) wäre ich gerne bereit z.B. möglichst lange Fristen zu gewähren, würde beim Abbruch mit Hand anlegen oder anbieten, den neuen Grenzzaun auf meinem Grundstück auf meine Kosten zu errichten.

    Andererseits kann es sich durchaus bei dem beschriebenen Grenzsteinfragment auch um den korrekten Grenzstein handeln, auch diese Möglichkeit würde ich weiterhin in betracht ziehen. Höflichkeit kann nie schaden.
     
  12. Mudy

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    Wir haben es auf dieser Seite unseres Grundstückes mit zwei Nachbarn zu tun, die das Baufenster bis zum äußersten Rand ausgenutzt haben und nun offensichtlich versuchen, soviel "Garten" zu retten wie es geht.

    Natürlich versuchen wir, die Sache sachlich und höflich zu klären; haben höflich angefragt, gebeten etc. .... leider nur mit mäßigem Erfolg. Wir werden den einen Grenzstein wohl defintiv nochmal offziell vermessen lassen (diesen Grenzstein teilen wir uns noch mit einem dritten Grundstückseigentümer, der entsprechend von den ihn betreffenden Kosten begeistert ist, aber volles Verständnis für unser Vorgehen hat und die Sache auch gerne geklärt sieht).

    Dass das präsentierte Fragment Teil des nicht sichtbaren/vorhandenen Grenzsteines sein kann - klar, aber in das Fundament (ca. 35 cm Durchmesser) des betreffenden Zaunpfosten kann man eben nicht reinschauen und es kann auch gut ein Teil eines anderen Grenzsteines sein, der ca. 1 m entfernt sitzen sollte.

    Unter dem anderen Zaunpfosten ist der Grenzstein klar erkennbar (deswegen sieht man auch schön, dass er vollumfänglich auf unserer Seite sitzt). Da kann man dann schön erkennen, dass der andere Nachbar seinen gesetzen Kantstein auf unsere Seite platziert hat. Auch hier das gleiche Spiel: zur Entfernung aufgefordert, nix passiert. Hier wird z.B. argumentiert (im Bezug auf die Heckenpflanzung (teilweise ca. 2 m hoch im weiteren Grenzverlauf auf bzw. hinter der Grenze: "ich kann die Pflanzen nicht zurücksetzen, weil da bereits meine Terrasse ist (diese fängt ca. 30 cm nach dem Grenzstein an)". Der Wunsch nach Sichtschutz ist menschlich verständlich, aber es kann irgendwie nicht zulasten des Nachbarn gehen, wenn man mit seiner Grundstücksgröße nicht klarkommt.
    Alles recht schwierig ....
     
  13. #13 Rosmarin, 18.08.2012
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    Nicht umsonst sagt man ja "Höflichkeit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr". Insofern vielleicht schwierig für Dich, weil es Dir gegen den moralische Strich geht. Ich wette, dass es für den Nachbarn gar nicht schwierig ist, weil er offenbar das Spiel kapiert hat: Sich solange scheibchenweise was herausnehmen, bis jemand was sagt. Dann verzögern, jammern, um Verständnis bitten und evtl. ein kleines Krümelchen wieder hergeben. Wenn Du hier weiter so zauderst, dann hat der Nachbar bald gewonnen.
    In BY gibt's meines Wissens recht klare Regeln in der Art, dass alle Pflanzen näher als 2m zur Grenze kleiner als 2 m sein müssen, Mindestabstand > 0.5m, und drüber darf sowieso nix gehen. Allerdings gibt's auch eine Verjährung der Ansprüche, also nicht zu lange warten ...
     
  14. Markul

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    Einfach nochmal offiziell neu vermessen lassen. Und bis dahin immer möglichst freundlich bleiben. Glaub mir, ein paar Zentimeter sind nichts im Vergleich zum einem zerstrittenen Nachbarschaftsverhältnis.
     
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