Architektenhonorar nach HOAI fuer EFH

Diskutiere Architektenhonorar nach HOAI fuer EFH im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hi, mit unserem Architekten sind wir zum Vorentwurf der Planung eines EFH gekommen auf dessen Basis wir eine erste Kostenabschaetzung bekommen...

  1. #1 wvbredow, 16.08.2012
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    Hi, mit unserem Architekten sind wir zum Vorentwurf der Planung eines EFH gekommen auf dessen Basis wir eine erste Kostenabschaetzung bekommen haben. In der Kostenschaetzung ist natuerlich auch das Architektenhonorar enthalten basierend auf Honorarzone IV, Mindestsatz. Hier im Forum meine ich gelesen zu haben dass ein nicht zu komplexes EFH (ohne Erker, komplexem BUS System etc) eher in der Honorarzone III, Mitte liegt? Wie definiert sich die Einstufung in die Honorarzonen und wo sollte Eurer Meinung nach ein Standard EFH liegen bzw was fuer weitere Infos werden benoetigt, um eine Einschaetzung der Einstufung zu geben? Danke schon mal fuer Feedback
     
  2. #2 Thomas B, 16.08.2012
    Thomas B

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    Ich setze hierfür idR III/ Mitte an.

    das ist dann ein Stück weit "Verhandlungssache". III/ oben (was ja das selbe ist wie IV/unten) ist für ein normales EFH schon eher am "oberen Ende".
     
  3. #3 Gast036816, 16.08.2012
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    einmal nach hoai § 5 (1) und dann nach der punkteverteilung § 34 (2) bis (5).
     
  4. #4 ManfredH, 16.08.2012
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    wie Thomas.
    wobei der Verhandlungsspielraum i.d.R. eher in Richtung 3/unten als 3/oben geht. Ein EFH in Honorarzone 4 - ich glaube, das hatte ich in meiner gesamten Berufslaufbahn noch nicht :-(
     
  5. #5 Simon136, 16.08.2012
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    Definiere "nicht zu komplexes EFH"... zudem spricht doch nichts dagegen zu Fragen wie er denn Zone IV unten rechtfertigt...

    Wir haben uns mit unserem Architekt z.B. auf den Mittelwert zwischen III 3/4 und Höchst geeinigt + 5 % NK... Architekt wollte ursprünglich Höchstsatz und 6 % NK...
     
  6. #6 Skeptiker, 16.08.2012
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    Honorarzone IV ist nicht so extrem selten und ich habe sogar schion 'mal von jemanden gehört, der einen Vertrag für ein Wohngebäude in Zone V abgeschlossen und auch bezahlt bekommen hat. Das war allerdings ganz klar eine "Villa".

    Doch davon ab: Der angefragte Fall liest sich für mich auch eher nach Zone III.
     
  7. #7 wvbredow, 16.08.2012
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    Danke - ja, wir werden den Architekten darauf ansprechen - bis jetzt war IV/Unten plus 5% NK in der Kostenabschaetzung und da wollte ich vor der Diskussion mit ihm ein Gefuehl hier im Forum bekommen.
     
  8. Roth

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    Wie werden die Fahrtkosten normalerweise abgerechnet? - Danke!
     
  9. #9 wvbredow, 16.08.2012
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    Gute Frage und das steht auch auf meiner Liste mit Fragen an den Architekten - wir haben von ihm als Vorschlag den "Einheitsarchitektenvertrag für Gebäude" (empfohlene Fassung der Bayerischen Architektenkammer) bekommen in dem es einen Passus (zum Ankreuzen) wie folgt gibt:

    "Die Nebenkosten (§ 14 HOAI) werden berechnet:
    insgesamt mit einer Pauschale von 5 % des Nettohonorars
    In dieser Pauschale sind keine Vervielfältigungskosten für Dritte (Firmen etc.) enthalten."

    Somit unterstelle ich dass in den NK die Fahrtkosten enthalten sind - wollte das aber noch mal explizit mit ihm checken...
     
  10. #10 Simon136, 16.08.2012
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    Lt. unserem Architekten sind Fahrtkosten generell im Honorar enthalten und werden nur in Sonderfällen (große Distanz zwischen Büro und Bauvorhaben) gesondert abgerechnet... dies wird dann aber auch im Architektenvertrag festgehalten (xxx cent / km...)
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 17.08.2012
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    Bis 15 km ist enthalten.
     
  12. mls

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    planungshonorare fallen nicht nur für den architekten an - wie
    hoch sind die gesamten planungskosten in % von den für den
    architekten anrechenbaren baukosten?

    was kommt beim abgleich mit der hoai (vgl. beitrag von rolf aib) raus?
     
  13. #13 wvbredow, 17.08.2012
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    Architektenhonorar + Statiker + HLS Planer sind derzeit mit ca. 16% der anrechenbaren Kosten (KG 300/400/500/600) veranschlagt, hoert sich das im Rahmen an? Danke
     
  14. #14 Havanadiver, 17.08.2012
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    Klasse das jemand danach fragt. Uns gehts gerade genauso, unser Architekt hat eine Zahl genannt die Er für das gesamte Projekt haben möchte.
    Wie wird das Honorar eigentlich berechnet? Ich habe versucht mich zu Informieren jedoch blick ich da nicht durch. Was mich ganz stutzig macht, ist das unserer Archi den Gesamtpreis des Projektes, also inkl. Grundstückspreis als Grundlage nimmt.
    Hier im Forum wird immer geraten "lass dich von einem Profi beraten". Gibt es jemand der die Honorare nachprüfen kann?
     
  15. #15 ManfredH, 17.08.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Auch wenn es nur vergleichsweise geringere Anteile sind, so sollten trotzdem bei den Nebenkosten noch berücksichtigt werden
    - Bodengutachten
    - SiGeKo
    - EnEV-Nachweis (sofern nicht bei Arch/Statik/HLS bereits enthalten)
    - Blower-Door-Test
    - evtl. Vermessung (je nach Bundesland)
    - evtl. Brandschutznachweis (je nach Bundesland)
    und evtl. noch weitere Fachplanungs- oder Beratungsleistungen, die man sich bei einem in HZ 4 Mitte einzuordnendem Gebäude vorstellen kann (Aussenanlagen / Landschaftsarchitekt ?)

    Welche Kosten bzw. Leistungen setzt dein Planer denn aus den Kostengruppen 500 und 600 als anrechenbar an?
     
  16. #16 Thomas B, 17.08.2012
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    Das sollte Dich auch stutzig machen.

    Und nicht nur das.

    Es gibt die sog. "honorarfähigen Kosten". Das sind, jetzt mal verkürzt, die Kosten, die die Baumaßnahmen kostet. Also z.B. Rohbau, Zimmerer, Dachdekcer,...usw.

    Dazu gehören NICHT: Erschließungs-/ oder Anschlusskosten, Außenanlagen (außer die Außenanlagenplanung wird beauftragt) oder gar Grundstückskosten.

    Sollte der "Architekt" wirklich den Grundstückspreis als honorarauslösend ansehen, wäre jetzt ein Schuß IN den Bug genau das Richtige....so was von Dreistigkeit habe ich ja noch nie gehört. Ich will mal annehmen, daß Ihr Euch da irgendwie vertan habt......
     
  17. #17 ManfredH, 17.08.2012
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    ManfredH Gast

    ....
     
  18. #18 Thomas B, 17.08.2012
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    Bei EFH nicht soooo schwierig, wenngleich auch nicht soooo unkompliziert.

    Einfach mal bei www.hoia.de den Honorarrechner bemühren (oder eine HOAI kaufen und sich selber durch die Tabellen arbeiten).

    Erstmal wichtig: die honorarfähigen Kosten. Dann die vereinbarte Honorarzone. Der Rest ist dann einfach.

    Nochmals: Grundstückspreis als honorarfähige Kosten anzusetzen will ich mal als Versehen interpretieren....oder was hat der "Kollege" noch so alles an honorarfähigen Kosten angesetzt? Die Reparatur seines Autos, weil er auf der Baustelle irgendwo gegengefahren ist?
     
  19. #19 Thomas B, 17.08.2012
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    Das ist sehr zurückhaltend formuliert.....
     
  20. #20 Thomas B, 17.08.2012
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    Speziell die KG 600 ("Ausstattung + Kunstwerke) läßt erahnen, daß der Kollege ein "echter" Künstler ist.

    Speziell bei der Honorarermittlung mangelt es manchen Kollegen offensichtlich nicht an einem Höchstmaß an Phantasie......
     
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