Nutzungsänderung Garage

Diskutiere Nutzungsänderung Garage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen! Vorab schonmal, ja ich hab die Suche benutzt und leider nichts richtiges gefunden, da es sich um einen eher speziellen Fall...

  1. #1 Dom1984, 17.08.2012
    Dom1984

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    Hallo Zusammen!

    Vorab schonmal, ja ich hab die Suche benutzt und leider nichts richtiges gefunden, da es sich um einen eher speziellen Fall handelt.

    Die Idee sieht wie folgt aus:

    Über der Garage (Im Dachgeschoss) steht ca 69 qm Nutzfläche frei, die wir gerne zur Wohnung ausbauen wollen. Die Garage wurde 1980 beidseitig grenzbebaut.

    Rechts neben der Garage steht eine Gemeindescheune die unter Denkmalschutz steht und ein Gemeindeparkplatz. Links steht das Haus frei, da der ältere Mann letztes Jahr verstobern ist und das Ganze dem Neffe vererbt hat,
    der dieses im Moment und auch laut seiner Aussage in nächster Zeit nicht nutzen will.

    Nun waren wir beim Bauamt der Gemeinde, welches den Innenausbau inkl. Dachfenster aus Ihrer Sicht genehmigt, wenn ein Nutzungsänderungsantrag erstellt wird, der dann dem LRA vorgelegt wird.

    Ein Bebauungsplan existiert nicht, lt. Aussage vom Bauamt.

    Nun brauchen wir neue Zeichnungen vom Architekten um den Antrag zu stellen. Desweiteren muss das Ganze nochmals vermessen werden.

    Jetzt ist es ja so, dass man bei Wohnraum 3m von der Grenze wegbleiben muss, was mich bei der Planung der Wohnung ziemlich einschränkt, da das ungefähr fast das ganze Schlafzimmer wäre.

    Die rechte Grenze ist egal, da sich hier ja der Parkplatz der Gemeinde befindet.

    Die linke Grenze der Garage grenzt ja an den Garten des Nachbars an, gelten da die gleichen Bestimmungen ?

    Das Bauamt meinte, der Antrag würde mit den notwendigen Auflagen durchgehen.

    Gibt es eine Möglichkeit ( Baulast heisst das glaub ich ), sich mit dem Nachbarn zu einigen, oder muss ich die 3m auf jeden Fall einhalten ?

    Könnte mein Ass im Ärmel sein, dass es noch keinen Bebauungsplan gibt ?

    Zur besseren Verdeutlichung hab ich eine Skizze hinzugefügt.

    Danke schonmal im Voraus
     
  2. #2 Dom1984, 17.08.2012
    Dom1984

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    Lageskizze1.jpg
     
  3. #3 Gast036816, 17.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du benoetigst von allen nachbarn die baulastvereinbarung. wenn denen bewusst ist, welche nachteile fuer deren eigentum damit verbunden sind, wird es schwierig.

    mein rat - es lohnt nicht.
     
  4. #4 Inkognito, 17.08.2012
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Ich würde mich total freuen, wenn ich im Garten grille und mich dauernd jemand beobachten könnte. Manchmal will man einfach seine Ruhe, ich für meinen Teil würde, als Nachbar, das unter gar keinen Umständen mitmachen.
     
  5. #5 ArgProp, 17.08.2012
    ArgProp

    ArgProp Gast


    Im Web findet man für dichter besiedelten Regionen scheinbar Ausnahmen:

    "Grundsätzlich ist die Errichtung einer baulichen Anlage nur unter Einhaltung einer Abstandsfläche möglich, was der Bauherr einhaltern und nachweisen muss. Lediglich bei den privilegierten Gebäuden ist eine Grenzbebauung zulässig, da hier der Gesetzgeber bereits eine Interessenabwägung vorgenommen hat. Bei (vorhandenen) Grenzbebauungen gilt dieses seit einigen Jahren in NRW aber nicht mehr." mehr hier
     
  6. #6 Baufuchs, 18.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ArgProp

    Du zitierst da unvollständig. In dem in Link beschriebenen Fall ging es um ein Grundstück mit beiderseitiger Grenzbebauung (wie z.B. dann, wenn B.-Plan Doppelhäuser vorschreibt).

    Es ist auch in NRW so, dass auf eine vorhandene Grenzgarage (Verhältnisse wie in #4 angenommen) keine Dachterrasse errrichtet werden darf. (Ausnahme: Baulastübernahme Nachbar).
     
Thema: Nutzungsänderung Garage
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