Baustellendokumentation

Diskutiere Baustellendokumentation im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an alle, ich bin im moment etwas verzweifelt und weiß auch nicht so recht ob dies der richtige Thread für meine frage ist. :( Ich mache...

  1. Bau700

    Bau700

    Dabei seit:
    17.08.2012
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Student
    Ort:
    FFM
    Hallo an alle,

    ich bin im moment etwas verzweifelt und weiß auch nicht so recht ob dies der richtige Thread für meine frage ist. :(
    Ich mache im moment mein Pflichtpraktikum auf einer großen Baustelle.Wir sind für den Rohbau zuständig.
    Mir wurde die Aufgabe gegeben mich um die Baustellendokumentation zu kümmern.Ich kümmere mich im Moment darum die Zertifikate und Datenblätter von den Firmen anzufordern.
    Jetzt ist es so, dass ich aus dieser Aufgabe meine Projektarbeit für die FH erstellen muß.Nur weiß ich nicht genau was alles in eine Baustellendokumentation gehört und wie so etwas genau funktioniert.Mein Betreuer hat es mir versucht in wenigen Minuten zu erklären und er ist zeitlich sehr eingespannt.
    Im Internet habe ich recherchiert, aber so gut wie nichts gefunden.
    Kann mir vielleicht jemand Internetseiten oder Bücher empfehlen die mir weiterhelfen.
    Vielen Dank im voraus.
     
  2. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Zur Dokumentation gehört alles was für die Qualitätssicherung notwendig ist. Lieferscheine, Kontrolle der Ü zeichen der Baustoffe, Protokoll über Wareneingang, bei Holzlieferungen kontrolle der Holzfeuchte und Schnittklasse, Wetter, Betonbeschaffenheit, Fahrzeit Betonlaster....Anwesende Gewerke/ Mitarbeiter, Wareneingang, Sonderlieferungen, Technisches Gerät, Abnahmeprotokolle, Z.B. für Grüst und Bausicherung usw
     
  3. #3 Gast036816, 17.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das kann eine lange liste werden:

    - bautagesberichte firmen,
    - bautagesberichte bauleitung + fachbauleitung,
    - planeingang architekt + fachplaner, änderungsindizes,
    - leistungsbeschreibungen (vom bauleiter geprüft???)
    - planausgang an firmen
    - planeingang werkstatt- und montageplanung firmen,
    - anordnungen des bauherrn,
    - behinderungen und ursachen,
    - terminplanung mit soll-ist-abgleich, fortschreibung terminplanung,
    - feststellung von vertraglich vereinbarten zwischenterminen auf einhaltung und/oder abweichung,
    - vertragsrelevanter schriftverkehr zwischen auftraggeber und auftragnehmer,
    - datenblätter der verarbeiteten produkte, prüfzeugnisse,
    - prüfprotokolle externer einrichtungen - baustofflabor,
    - prüfberichte von prüfingenieuren,
    - baugenehmigungen, zustimmungen im einzelfall, zie,
    - einmessprotokolle, vermessungsprüfungen,
    - messprotokolle,
    - aufmaße,
    - qualitätskontrolle,
    - kontrolle auf maßhaltigkeit/abweichung von bauteilen und bauwerksteilen,
    - bemusterungen und festlegungen,
    - dichtigkeitsprüfungen,

    kann noch fortgesetzt werden.
     
  4. #4 RMartin, 17.08.2012
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Wie lang die Liste wirklich werden muss, sollte der Vertrag klären.

    Gibt natürlich bestimmte Dinge, die der Unternehmer vorzeigen muss; einfach schon um seine Qualität zu beweisen.

    Aber auf Vieles hat der Bauherr/ Auftraggeber keinen Anspruch wenn nicht vertraglich vereinbart; angefangen bei Tagesberichten über Zusammenstellung von Schriftverkehr und vieles weiteres.

    Nächste Frage ist dann wie das Ganze zusammengestellt werden soll/ muss. Auch das muss der Vertrag regeln; ansonsten habt Ihr da mehr oder weniger Formfreiheit.
     
  5. #5 Gast036816, 17.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    tagesberichte und vertragsrelevanter schriftverkehr sehe ich anders. das wird zu den aufgaben der bauleitung gehören, dies für den auftraggeber zusammenzustellen. wer soll denn sonst die bautagesberichte am ende erhalten?
     
  6. #6 RMartin, 17.08.2012
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Hat der Auftraggeber/ Bauherr da generell in D ein Recht drauf diese zu erhalten?

    Und wieso soll ich als Auftragnehmer am Ende nochmal allen Schriftverkehr zusammen in die Doku packen? Bin ich gem. welchem Gesetz zu verpflichtet?
     
  7. #7 Gast036816, 17.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nach welchem recht soll er sie nicht bekommen? es ist sein bauwerk. was soll der bauleiter mit den tagesberichten machen, wenn seine aufgabe nach phase 8 erledigt ist? nach welchem recht soll der bauleiter das zeug alles behalten?

    ich schreibe vom vertragsrelevanten schriftverkehr, nicht vom allgemeinen schriftverkehr.
     
  8. #8 RMartin, 17.08.2012
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Also es muss nicht der Unternehmer beweisen warum er es dem Bauherrn nicht geben muss; sondern der, der was haben will, muss seinen Anspruch beweisen in diesem Fall.

    Und auch der vetragsrelevante Schriftverkehr muss doch am Ende des Projekts vom Ausführenden nicht nochmal zusammengestellt werden und in die Doku beigepackt werden - wenn nicht im Vertrag entspr. gefordert.

    Und so verhält sich das sehr vielen Dokumenten wenn nicht vertraglich geregelt.

    Und das "wie" ist sowieso dann nochmal ne andere Sache. Wenn der Unternehmer alle entspr. Datenblätter, Prüfzeugnisse und alles weitere notwendige während der Bauzeit sukzessive eingereicht hat, dann ist er nicht verpflichtet am Ende eine 'saubere' Doku zu machen wo er alles fein nochmal aufbereitet!? Wäre mir neu und bin ich dann sehr interessiert dran wo dies steht.
     
  9. #9 Gast036816, 17.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die doku stellt die bauleitung zusammen. der bauunternehmer trägt seinen teil dazu bei. vertragsrelevanten schriftverkehr übergibt die bauleitung an den bauherrn, ebenso die bautagesberichte der unternehmer sowie die eigenen.

    ich schreibe es bei den doku-relevanten leistungsbeschreibungen aus. dafür wird ein preis vereinbart, der zu vergüten ist, wenn die doku des unternehmers vollständig vorliegt.

    das zusammenstellen der baustellendoku ist bauleitergeschäft.
     
  10. #10 RMartin, 20.08.2012
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Ah, okay rolf. Dann ist die Doku ja Vertragsbestandteil wenn sogar separat eine Position dafür in der Leistungsbeschreibung erstellt wird.

    Dem stimme ich voll zu.... hatten wir wohl in vorigen Beiträgen 'aneinander vorbei geschrieben'.
     
Thema: Baustellendokumentation
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. planausgang dokumentieren

Die Seite wird geladen...

Baustellendokumentation - Ähnliche Themen

  1. Bau-Kamera zur Baustellendokumentation

    Bau-Kamera zur Baustellendokumentation: Hallo zusammen, gibt es da inzwischen einfache kostengünstige Lösungen die in einstellbaren Intervallen immer mal ein Foto schiessen und am...