Streit

Diskutiere Streit im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, es wurde mit meinem Rohbauer auf Basis eines LVs ein Werksvertrag geschlossen. Gewisse Leistungen wurden nicht erbracht, so dass mein...

  1. #1 D3esperator, 17.08.2012
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    Hallo,

    es wurde mit meinem Rohbauer auf Basis eines LVs ein Werksvertrag geschlossen.
    Gewisse Leistungen wurden nicht erbracht,
    so dass mein Architekt (leider mit enormer Zeitverzögerungen) die Schlussrechnung mit Abzügen freigegeben hat.
    Nun gab es wohl ein Telefonat, wo unter anderem mein Architekt verbal beschimpft wurde.
    Es sieht so aus, als würde das Thema eskalieren und der Rohbauer wird dies unter umständen nicht akzeptieren.
    Wie würde es hier nun weiter gehen, was wären nun die nächsten logischen Schritte seitens Rohbauer?
    Oder ist hier das Schlusswort vom Architekt erstmal gesetzt und die Chancen vom Rohbauer dagegen vorzugehen sind gering.

    Nur als Info: Die Kürzungen waren absolut objektiv. Z.b. sollte die Toilette 52 Wochen stehen bleiben, wurde nach ca. 12 Wochen bereits abtransportiert. Entsprechend wurde auch die Summe für die Position anteilmäßig abgezogen.

    Ich frage, weil ich ein komisches Gefühl habe und die Sache noch nicht abgeschlossen ist.
     
  2. Baumal

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    ich frage mich gerade, wo sind die handwerker
    nach den 12 wochen auf die toilette gegangen?

    sind 52 wochen vereinbart müssen 52 wochen
    drin sein, ansonsten wird gekürzt...
     
  3. #3 D3esperator, 17.08.2012
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    jo, wir haben dann eine auf unsere kosten bestellt ... bleibt ja nichts anderes übrig.
     
  4. #4 Gast036816, 17.08.2012
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    Gast036816 Gast

    ein paar informationen mehr müssen es schon sein, was hier im argen liegt.

    - prüfzeit von schlussrechnungen beträgt 8 wochen, wurde der zeitrahmen überschritten? wenn ja, wieviele tage, wochen, monate?
    - formal muss der rohbauer einspruch gegen die schlussrechnung einlegen.
    - gibt es ein gemeinsames aufmaß oder wurde eingereicht und einseitig in der prüfung gekürzt?
    - wie groß ist differenzsumme zwischen eingereichter rechnung und frei gegebener rechnung - bitte nur die differenzsumme bennen?
    - gibt es sonstige einbehalte und abzüge, die vertraglich vereinbart wurden?
     
  5. Baumal

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    löblich.:D
    aber das kann nicht sein, dass ihr auf
    den kosten sitzt....

    es wird doch eine auschreibung gegeben
    haben, vom rohbauer unterschrieben?
     
  6. Baumal

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    ...öhm ein gemeinsames aufmaß für ein baustellenklo?:D
     
  7. #7 D3esperator, 17.08.2012
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    es gibt ein LV und den vertrag zum lv.


    die schlussrechnung wurde seitens rohbauer am 14.05.2012 gestellt. eine rohbauabnahme ist da noch nicht erfolgt. am 25.05. ist die abnahme erfolgt.
    die nachbesserungen der offenen punkte hat bis mitte juli gedauert. nun hat der architekt etwas gebummelt. freigabe der schlussrechnung ist heute erfolgt.

    wir haben ein paar positionen nach aufmaß drin (stahl). das wurde aber schon über abschlagszahlungen beglichen.
    es wurden vereinbarte positionen gekürzt, die gänzlich nicht erbracht worden sind:

    - kantenwinkel (macht nun der verputzer)
    - falscher einbau vom mehrspartenanschluss (im plan richtig) -> wurde über eine spezialfirma verlängert.
    - baustraße
    - toi toi toilette (wie oben angesprochen)
    - wandaussparungen wieder schließen
    - deckenaussparungen schließen
    - freilegen / wiederverfüllen Kanal / HA

    für diese leistungen wurden im LV pauschalpreise angesetzt.

    es hat noch einiges weiteres nicht gepasst, dies haben wir aber (wegen kulanz) nicht weiter berechnet ... da hier der spruch kam -> wir wären zu kleinlich ;)

    ca. 2000 euro

    nicht das ich wüsste.
     
  8. #8 Gast036816, 17.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    2.000 € ist nicht der betrag, bei dem ein riesen streit ausbricht.

    die rechnung hätte mitte juli angwiesen werden müssen. mindestens ein unbestrittener betrag, wenn gravierende mängel noch zum einbehalt berechtigen.

    dein letzter satz - ich weiss nicht was ich davon halten soll - du weisst nicht, was vertraglich vereinbart wurde?
     
  9. #9 ManfredH, 17.08.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Das kommt mir etwas widersprüchlich vor.
    War das ganze denn ein Einheitspreis- oder Pauschalvertrag? Oder eine Mischung, also im Prinzip Einheitspreisvertrag, aber mit einzelnen pauschalierten Positionen? (sieht ganz danach aus)
    Bei den EP-Positionen sollte die Abrechung eindeutig sein, auch dann, wenn der Leistungsumfang reduziert wurde, denn die Positions-Endpreise ergeben sich aus dem Aufmass.
    Bei Pauschalpositionen im nachhinein zu kürzen ist jedoch problematisch, da bedarf es schon genauer Vereinbarungen, wann und wie das gehandhabt werden soll. Wenn da im Vorfeld bei der Positionsbeschreibung und einer evtl. Regelung zur Abrechnung von Teilleistungen geschludert wurde, ist der spätere Ärger vorhersehbar. Pauschal sollte man nur solche Leistungen ausschreiben, die hinsichtlich Ausführung und Umfang eindeutig zu beschreiben und zu kalkulieren sind, und deren Umfang sich später auch nicht nennenswert ändern wird.
     
  10. #10 D3esperator, 17.08.2012
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    es war/ist ein pauschalvertrag, stahl wurde dort rausgenommen und nach aufmaß abgerechnet
    einheitspreis pro tonne stahl.
     
  11. #11 D3esperator, 17.08.2012
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    zur ergänzung / korrektur des vorherigen postings:

    es ist definitiv ein werksvertrag in mischform (die zu erbringenden positionen im lv sind entweder als pauschalpreis angegeben oder eben nach aufmaß zu einem ep)

    es gibt sowohl pauschale positionen -> toilette, baustromzähler x monate vorhalten (nicht der strom selbst), dichtigkeitsprüfung, spülung rohrsystem
    und es gibt positionen nach aufmaß zum ep -> betonsauberkeitsschicht, wärmedämmung, fundamenterder etc....

    spielt es eine rolle ob eine bestimmte leistungsposition zum einheitspreis nach aufmaß oder als pauschalpreis?
    wenn eine angeforderte leistung nicht erbracht wurde (gesamtheitlich) kann sie doch auch nicht in rechnung gestellt werden?
     
  12. #12 D3esperator, 17.08.2012
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    jaja, wenn der laie versucht einen komplexen sachverhalt korrekt wiederzugeben :hammer:

    ich hab das mit den pauschalpreisen falsch wieder gegeben .... mein fehler.
    in der tat wurde das meiste (auch oben genannte) nach aufmaß abgerechnet.

    wenn man es so will wäre sogar die toilette - 52 wochen - nach aufmaß :) -> statt x meter / kg ist es hier halt der zeitfaktor

    was im vertrag nach aufmaß lief, wurde vom architekten entsprechend geschätzt und mit einem ep vom rohbauer versehen.
    bei den wenigsten positionen wurde ein "pauschal" vermerkt.

    sorry für die verwirrung!
     
  13. #13 Gast036816, 18.08.2012
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    da scheint ein teil der unsicherheit schon begründet worden zu sein. ich hoffe, dass vor der ausschreibung geschätzt wurde und nicht die schätzung in der schlussrechnung eingeschleust wurde.
     
  14. #14 D3esperator, 18.08.2012
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    klar, die schätzung war ein teil des lvs auf basis die angebote abgegeben worden sind.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 18.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Hast Du ne Ahnung. Es gibt BU, die für Bruchteile dessen zu Verbalhyänen werden.
    Insbesondere die Lokalgrössen auf dem flachen Land sind es nicht gewöhnt, dass Ihnen ein Architekt auf die Finger guckt. Vor allem keiner, der nicht aus "Ihrem Revier" ist.


    @ Desperado

    Der Unternehmer muss seinen Anspruch beweisen. Wenn die Kürzungen des Architekten also nachweisbar sind (Masse = 0, geringer als im LV), dann kann er sich bis zum Herzinfarkt aufregen.
    Wenn er klagt,muss ER seinen Anspruch nachweisen!
     
  16. #16 Gast036816, 18.08.2012
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    kenne ich von den landesweit großen. wenn so ein kleiner bauleiter es wagt, sich mit einem über-die-bundesrepublikanischen-grenzen hinaus agierenden unternehmen anzulegen. da gibt es schon mal einen brief vom hausanwalt mit allen möglichen blödsinnigen anspruchsdarstellungen und reichlich hohlen drohgebärden.
     
  17. Baumal

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    hört sich nach viel arbeit an....:o
    aber wenn mir einer ein baustellenklo
    nach 12 wochen abtransportiert, obwohl
    52 wochen unterschrieben waren, dann
    muß man aufdrösseln, wass das klo in
    der woche gekostet hat, rechnung kürzen,
    zusatzkosten in rechnung stellen.

    es kann ja nicht angehen wenn z.b.
    ein baustromkasten auf der baustelle steht,
    der baustromkasten aber schon vor vertraglich
    festgelegter standzeit demontiert wird und
    die baustelle hat keinen strom....
     
  18. #18 D3esperator, 18.08.2012
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    ganz ehrlich - deswegen bin ich froh einen archi an der seite zu haben, der sehr objektiv die sachen klärt (versucht, es zu klären).
    das der rohbauer da austickt ... naja zumindest gewöhnungsbedürftig, aber wohl nicht so "aussergewöhnlich".
    wir bauherren lassen uns dann ohne hilfe (sachverständiger, archi) meistens durch drohungen etc... weich kochen.
     
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