Neubauvorhaben nahe eines Grabens

Diskutiere Neubauvorhaben nahe eines Grabens im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Wir interessieren uns derzeit für ein Grundstück, welches mit 14 Metern recht schmal ausfällt. An einer der langen Seiten (Norden) verläuft ein...

  1. pantau

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    Wir interessieren uns derzeit für ein Grundstück, welches mit 14 Metern recht schmal ausfällt. An einer der langen Seiten (Norden) verläuft ein Graben, welcher zur Entwässerung der umliegenden Grundstück dient. Der Grenzverlauf ist mittig im Graben.

    Laut Aussage eines netten Herren bei der Unterwasserbehörde darf dieser Graben nicht zugeschüttet werden. Zwar sei der Graben nicht als offizieller Entwässerungsgraben eingetragen, doch mündet der Graben laut Unterlagen in einem anderen Wasserlauf. Dies ist zwar in der Praxis derzeit nicht gegeben, da der Graben ab einem bestimmten Punkt fast vollständig geschlossen ist - das ändert aber natürlich nichts an der gesetzlichen Vorschrift. Dazu darf das Ufer des Grabens auch nicht künstlich befestigt werden (z.B. mit Steinen) sondern muss seinen natürlichen Charakter behalten. Eine Verrohrung des Grabens sei ebenfalls nicht gestattet. Laut seiner Aussage muss beim Bau lediglich der Abstand zur Grenze von 3 Metern eingehalten werden. Weitere Vorgaben gäbe es nicht. Da würde ich mich aber noch einmal rückversichern wollen.

    Meine Frage ist, ob ein Bau so nahe des Grabens bautechnisch bedenklich ist. Müssen hier aus dieser Sicht bestimmte Abstände eingehalten werden? Ist ein Zusätzlicher finanzieller Aufwand beim Bau z.B. durch ein stärkeres Fundament etc. zu erwarten? Es ist zwar kein Bau eines Kellers geplant - aber kann die Nähe zum Wasser hier zu Schäden am Gebäude durch Feuchtigkeit führen? Mir macht zudem der Gedanke Sorgen, dass bei Starkregen der Graben überlaufen und das Wasser am Haus stehen könnte. Gäbe es hier die Möglichkeit Vorkehrungen zu treffen um das Wasser z.B. in die Kanalisation abzuleiten?
     
  2. Julius

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    Da setzt man das Haus (OFF) einfach etwas über die Erdgleiche (was man nach Möglichkeit sowieso immer tun sollte).
     
  3. OlliL

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    Gabs hier nicht schonmal so einen Fall mit Graben? Wie siehts denn mit der Unterhaltung des Grabens aus? Wer ist dazu verpflichtet?
     
  4. pantau

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    Darüber habe ich aktuell noch keine Informationen.
     
  5. pantau

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    So, die Unterhaltung des Grabens ist vom Eigentümer zu verrichten.

    Ich war heute noch mal auf dem Grundstück und habe den Grenzverlauf angesehen. Leider gehört etwas mehr als die Hälfte des Grabens zum Grundstück. Somit wäre der Abstand Haus zu Böschungskante ca. 1,2 bis 1,3 Meter. Von Seiten der Unteren Wasserbehörde kein Problem. Aber ist das bautechnisch unbedenklich sein Fundament so nah an den Graben zu platzieren?
     
  6. OlliL

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    Dem Eigentümer des Grabens oder dem Eigentümer des Grundstücks?
     
  7. #7 ars vivendi, 21.08.2012
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    Das wäre in diesem Fall wohl egal. Denn die Hälfte des Grabens gehört dem Grunstücksbesitzer, somit muß dieser wohl die Hälfte des Grabens warten.
    Bei uns im Grundstück verläuft auch ein Bach, die Gemeinde ist für die Wartung und Instanthaltung verantwortlich, ABER, wenn der Bachlauf befestigt wurde, sind sie nicht mehr für die Instanthaltung zuständig, sondern der Grundstückseigentümer.
     
  8. OlliL

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    Es gab hier mal einen Fall von jmd. der sich ein Grundstueck gekauft hatte mit dem auch die Graben-Unterhaltung (nettes Wortspiel) gekoppelt war - es wurde sich alles schön geredet und auf die ganzen Probleme die mit der Wartung des Grabens einhergehen (angefangen von der Wertminderung des Grundstückes) gar nicht eingegangen. Leider finde ich den Beitrag nicht mehr.... muss Ende 2011 gewesen sein.
     
  9. H.PF

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    ooh, ich kann mich erinnern...

    Aber ich komme auch net mehr auf den Namen des Users...
     
  10. #10 OLger MD, 21.08.2012
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  11. OlliL

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    Genau! Es war von einer Mulde die Rede - kann ich ja lange nach "Graben" suchen ;)
     
  12. #12 OLger MD, 21.08.2012
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    Die Mulder war nur ver-graben.
     
  13. PeterB

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    So schön kann das Grundstück gar nicht sein, daß ich auf meine Kosten den zukünftigen Unterhalt einer öffentlichen Entwässerung übernehmen würde.
    Ganz abgesehen davon, daß der Graben scheinbar am ablaufenden Ende( so habe ich das verstanden) bereits verschlossen ist und somit Rückstausituationen sehr sehr wahrscheinlich sind.
     
  14. #14 Manfred Abt, 22.08.2012
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    siehste, so unterschiedlich sind die Einschätzungen, weil das aus der Ferne kaum zu beurteilen ist.

    Mein Gefühl: für euer Bauvorhaben ziemlich irrelevant, wenn die Situation den Planern bekannt ist.
     
  15. pantau

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    Naja, nach meinem jetzigen Kenntnisstand und Rücksprache mit einem Bau-Ing. ist die Nähe zum Graben für den Bau des Hauses zunächst (genaue Bodensituation) kein Problem. Der "nicht ganz freie" Teil des Grabens liegt im Landschaftsschutzgebiet und ist somit von der zuständigen Stelle zu unterhalten. Heute Nacht hat es schwere Regenfälle bei uns gegeben und ich bin heute ganz früh zum Grundstück gefahren und habe die Wassersituation überprüft. Der Graben hat nur noch ganz wenig Wasser gehalten. Das Grundstück selbst war nicht nass. Nachteile entstehen aber sicher durch die nicht nutzbare Fläche an der Längsseite des Grundstücks (allerdings Norden) und der wahrscheinliche Nähe des Hauses zur Einfriedung dieser Seite zum Graben hin und der daraus entstehenden schwierigen Situation was die Fenster an dieser Seite im EG angeht. Da noch kein Bodengutachten existiert, besteht natürlich auch noch die Möglichkeit, dass dieser Graben aufgrund schwieriger Bodenverhältnisse errichtet wurde und noch ein Mehraufwand für das Auskoffern hinzkommen können.
     
Thema: Neubauvorhaben nahe eines Grabens
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