Baustrom mit Nachbarn teilen!?

Diskutiere Baustrom mit Nachbarn teilen!? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, demnächst wird mit dem Bau unserer Doppelhaushälfte begonnen. Heute hat uns unser zukünftiger Bauleiter angerufen und gefragt, ob wir...

  1. #1 agrokate, 20.08.2012
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    Hallo,

    demnächst wird mit dem Bau unserer Doppelhaushälfte begonnen.
    Heute hat uns unser zukünftiger Bauleiter angerufen und gefragt, ob wir uns die Baustromkosten mit den Nachbarn der anderen Hälfte teilen wollen.
    Wenn es aber nur einen Baustromverteiler gibt, kann man den Gesamtverbrauch logischerweise nur durch beide Parteien dividieren, oder?
    Gibt es bei dieser Konstellation etwas zu beachten?

    Viele Grüsse,agrokate!
     
  2. #2 mastehr, 20.08.2012
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    Wenn man zwei fast baugleiche DHH baut, wird man wohl für jede Hälfte ungefähr gleich viel Strom brauchen. Ich würde jedenfalls nicht, nur weil vielleicht ungerechterweise auf der einen Baustelle 10 kWh mehr verbraucht werden, mehrere hundert Euro für einen zusätzlichen Baustromanschluss verpulvern.
     
  3. LaSina

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    Haben wir für 4 Häuser genauso gemacht klappt einwandfrei...
     
  4. #4 coroner, 20.08.2012
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    Mal davon abgesehen, dass das prinzipiell garnicht zulässig ist... wie werden denn eure
    beiden Hälften in Zukunft geheizt werden? Spätestens beim Estrichprogramm via WP würde es spannend.
     
  5. #5 agrokate, 20.08.2012
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    Wie?Das ist gar nicht zulässig?
    Wir haben eine Gastherme und die Nachbarn eine Wärmepumpe!
     
  6. kike

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    Hmm, wenn der sein Estrichheizprogramm mit der WP über den Baustrom fährt, dann dreht sich euer gemeinsamer Zähler ziemlich schnell ...
     
  7. LaSina

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    Sagt wer ? Unsere Stadtwerke haben das so mit unserem GU abgesprochen. Klar bei der Wärmepumpe braucht der Nachbar Strom und ihr nicht. Dann könnt ihr bis zum Estrich teilen und dann ist aber bei uns jedenfalls schon Strom angeschlossen.
     
  8. R.B.

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    Sinnvollerweise sollte man dann auch noch Zähler für jeden Anschluss montieren, denn wenn die WP Fraktion die WP zum Aufheizen des Estrich nutzt, dann kostet das richtig viel Strom.

    Aber coroner hat Recht, laut Lieferverträgen der Versorger ist ein "Weiterverkauf" nicht gestattet. Ob das vom Versorger für diesen Sonderfall gestattet wird, könnte man in Erfahrung bringen.

    Auf jeden Fall würde ich auf eine strikte Trennung und Zählung achten, sonst ist der Ärger mit den Nachbarn vorprogrammiert, schon bevor man wirklich Nachbarn ist.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 OLger MD, 21.08.2012
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    Wenn nur ein GU/GÜ den Anschluss nutzt, wäre es ja im Prinzip kein Weiterverkauf. Maximal eine Weiter-Verteilung der Kosten auf die einzelnen Bauherren - sofern der GU/GÜ den Anschluss beim Versorger bestellt und abrechnet.
     
  10. #10 coroner, 21.08.2012
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    @Olger: Schon richtig. Und wer ist dann Anschlußnehmer und somit Vertragspartner des Versorgers? :shades
     
  11. #11 OLger MD, 21.08.2012
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    Für den Baustrom der GU/GÜ, da es sein Baustromverteiler ist und er auch der Verbraucher ist. Der Strom wird ja auch von ihm verbraucht, also nicht für die Weiternutzung durch Dritte nur durchgeleitet (außer Subunternehmer). Die Bauherren haben zu diesem Zeitpunkt meistens noch keinen eigenen Zähler / Anschluss. Gleiches gilt ja auch für das Bauwasser. Der GU/GÜ bekommt von den Stadtwerken einen Zähler, den er am Hydrantenanschluss betreibt und nach Ende der Bauarbeiten zurückgibt und abrechnet. Sonderregelungen einzelner Versorger hier mal ausgenommen. Es gibt ja auch GÜ's, die quasi auf eigene Rechnung bauen und dann das Gebaute als 1 Stück Haus verkaufen.
    Gruß Holger
     
  12. R.B.

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    Da bisher nur von einem Bauleiter die Rede war, kann ich nicht sagen, wer Vertragspartner des Versorgers ist. GU, GÜ, BT, alles ist möglich. Ich kenne genügend Fälle, da lässt der Bauherr den Baustromverteiler stellen und wird somit Vertragspartner des Versorgers.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 mastehr, 21.08.2012
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    Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Bei uns im Ort sind schon einige Häuser komplett ohne offiziellen Baustrom gebaut worden. Kabel über den Zaun, Zwischenzähler rein und fertig....

    Wenn aber eine Wärmepumpe mit im Spiel ist, würde ich darauf achten, dass diese nicht über den gemeinsamen Baustrom läuft. Bis zur Inbetriebnahme sollte also jeder schon seinen eigenen Zähler haben.
     
  14. R.B.

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    Das kann nicht das Maß der Dinge sein. Wenn hier Fragen gestellt werden, dann sollten die auch korrekt beantwortet werden, und "ein Kabel über den Zaun" ist keine korrekte Antwort.

    Nur weil man auch problemlos über eine rote Ampel fahren kann, ist das noch lange nicht erlaubt.

    Gruß
    Ralf
     
  15. #15 Gast036816, 21.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    so lange kein streit vom zaun faellt und einer sich um 5 cent benachteiligt fuehlt, wird es funktionieren. anders sieht es mit der sogenannten verlaengerungskabelei und zwischenzaehler ueberm zaun aus. wenn das der versorger raus bekommt, wird er sicher sauer reagieren. die moeglichkeit zu manipulieren und fehlergefahr ist hoch. im schadensfall haftet dann wer?
     
  16. #16 ThomasMD, 21.08.2012
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    Ganz einfach: Der GÜ/GU oder der Rohbauer für den Baustrom und der Bauherr für den späteren Festanschluss.
    Eine völlig normale Konstellation.

    PS: Sorry, etwas verspätet auf Coroners Frage geantwortet.:(

    Gesendet von meinem SPX-5_3G mit Tapatalk 2
     
  17. #17 agrokate, 21.08.2012
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    Hallo Ralf,

    genau so soll es bei uns auch geschehen, wir sollen den Vertrag unterzeichnen.
    Da sich auch nur auf unserer Grundstückhälfte ein Anschluß befindet.
    Hmm, jetzt bin ich unschlüssig...!
    Das mit dem Estrich habe ich geklärt, der Baustrom wird nur in der Rohbauphase gemeinsam genutzt und danach jeder auf eigene Rechnung.
    Aber muß ich das irgendwie schriftlich fest halten?
    Und was passiert, wenn ich des "Wiederverkaufs" überführt werde?
    Muß mich jetzt mal bei EON Bayern einlesen.

    Sorry, für die laienhafte Beschreibung, ich hoffe es ist doch einigermaßen verständlich?!

    Grüsse,agrokate!
     
  18. #18 agrokate, 21.08.2012
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    Danke für Deine Antwort!
    Hmm, wenn ich der Vertragspartner bin, werde ich dann wohl in die Haftung genommen.
    Werde morgen noch einmal mit unserem Elektriker telefonieren und ihn das fragen.
    Ich höre jetzt schon die Antwort:Wir machen das immer so und es ist noch nie etwas passiert:mauer!

    Grüsse, Katja!
     
  19. #19 Pruefhammer, 21.08.2012
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    Nur mal am Rande bemerkt: Ich hatte bei meinem eigenen Bau einen Baustromkasten, irgendwann kam der Verputzer von einem Nachbarhaus an, er braucht Drehstrom für die Putzmaschine, ob er meinen Anschluss nutzen kann, sonst müsste er extra deswegen Baustrom beantragen (den Rest haben die wohl mit einem Generator gemacht).
    Man ist hilfsbereit, willigt ein, liest den Zählrstand ab und.........siht sein Geld bis heute nicht, das waren zwar nur so etwa 30€, aber wenn ich jemandem den Gefallen tue, dann erwarte ich auch, dass ich mein Geld bekomme ohne da hinterherlaufen zu müssen. Wenn nochmal ein handwerker kommt darf er sich den Strom beim Versorger bestellen, koste es was es wolle. Muss er sich dann bei den unehrlichen Kollegen bedanken.
     
  20. #20 OLger MD, 21.08.2012
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    Wenn der Bauherr Vertragspartner des Versorgungsunternehmens wird, und dem Bauenden den Strom / Stromanschluss zur Verfügung stellt, wo ist dann die Haftungsgrenze? Wer ist für die Sicherheit, Prüfung und Kontrolle des Baustromverteilers zuständig? Wer stellt den Baustromverteiler ? Wer haftet bei Missbrauch / Diebstahl?
     
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