Baustrom mit Nachbarn teilen!?

Diskutiere Baustrom mit Nachbarn teilen!? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; @ Katja Hast Du Dich denn vertraglich verpflichtet, den Baustromanschluß zu stellen? Das kann riskant sein. Warum macht das nicht der BU selber?

  1. Julius

    Julius

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    @ Katja
    Hast Du Dich denn vertraglich verpflichtet, den Baustromanschluß zu stellen?
    Das kann riskant sein.
    Warum macht das nicht der BU selber?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Euer Grundstück? Was für ein Anschluss befindet sich dort?
    Wenn es Euer Grundstück ist, dann reden wir wohl nicht von einem BT. Also GU oder GÜ.
    Wer macht was?

    So weit die Theorie, aber wie sieht dann die Praxis aus?
    Was passiert wenn die Stromanschluss beim Nachbarn verspätet erstellt wird? ;)

    Was willst Du wie festhalten? Und willst Du dem Nachbarn später dem Strom abklemmen, nur weil dessen Elektriker noch nicht rechtzeitig fertig ist?

    Du wirst für die nächsten 100 Jahre weggesperrt. ;)

    Also noch einmal zum mitschreiben.

    Du bist als Anschlussnehmer verantwortlich für alles was mit/an Deinem Stromanschluss passiert. DU zahlst auch den kompletten Strom der über diesen Anschluss läuft. Ein Wiederverkauf ist gem. Nutzungsvertrag mit dem Versorger ausgeschlossen, auch wenn in der Praxis kein Hahn danach kräht, wenn Du dem Nachbarn für ein paar Wochen gestattest Deinen Anschluss gegen Kostenerstattung zu nutzen.
    Egal wie, ich würde darauf achten, dass für jeden Anschluss ein eigener Zähler vorhanden ist, auch wenn es "nur" ein Unterzähler ist. Es soll schon Nachbarn gegeben haben, die haben sich wegen ein paar Cent für ewig in der Wolle gehabt.

    Die einfachste Lösung wäre wohl, wenn die Baufirma den Anschluss beantragt und für die Rohbauphase stellt. Das wird die natürlich nicht kostenfrei machen, und einen Aufschlag verrechnen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. Julius

    Julius

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    Wo (auf welchem Grundstück) sich der Verknüpfungspunkt dann physikalisch befindet, ist dabei egal.
    Notfalls wird eine Leitung vom nächsten Kabelverzweigerkasten gezogen.
     
  4. PeterB

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    Hat Dein Doppelhauspartner denn dann für seinen endgültigen Hausanschluß bei Dir auf dem Grundstück ein Leitungsrecht?
    Wie soll die "Aufteilung" des einen Anschlusses später mal erfolgen?
    Kommt ein Hausanschluß in Deinen Keller, mit Vorsicherung und allem drum und dran und wird von da zum Nachbarn verzweigt?
    Oder wird der Anschluß bereits außerhalb des Gebäudes geteilt? Wo sitzt dann der Anschlußschrank? An Deiner Fassade? Dann braucht der Nachbar auch noch Wegerecht.
    Bitte das alles mal fertig denken !
     
  5. Neutal

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    Menschen neigen leider sehr schnell dazu sich ungerecht behandelt zu fühlen. Vorgeschobene Freundlichkeit weil man dem Nachbarn zeigen möchte das man gut miteinander auskommt, ist hier fehl am platz.
    Die Erfahrungen die ich bisher machen durfte haben mich gelehrt nicht den kleinen Finger zu reichen.
    Auf die Baukosten gesehen ist der Baustromverteiler noch das geringere übel. Um Streitereien schon im Keim zu ersticken würde ich auf diese nett gemeinten Geesten verzichten und jede Baustelle mit einem eigenen Stromverteiler ausstatten.
     
  6. #26 biologist, 22.08.2012
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    Bei uns lief es so, dass mit unseren Haus (EFH; kein DHH) zuerst begonnen wurde und später noch das vom Nachbar dazu kam. Ich hab ihm dann angeboten, dass er bei uns mit dran kann. Am End hatte er dann auch Bautrockner und hatte daher bestimmt gut 300-400 mehr kWh als ich. Aber ganz ehrlich: wenn man so eine Regelung trifft und sagt vorher, dass man das 1:1 teilt, dann macht man hinterher auch kein Geschiss. Ich sag das jetzt einfach mal wertungsfrei: wenn man lieber streng der deutschen Mentalität folgt, in der alles penibel geregelt und vorgeschrieben ist, dann lässt man es besser und nimmt einen eigenen Zähler. Mir hat es unterm Strich Geld gespart. Bei ner WP sieht es allerdings in der Tat anders aus.
     
  7. #27 agrokate, 23.08.2012
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    Hallo,

    nein, ich habe mich nicht vertraglich dazu verpflichtet, da aber unsere Nachbarn im Moment noch keinen Versorgungsschacht haben (das Grundstück war nur als ganzes voll erschlossen, da es aber für ein Doppelhaus verkauft wurde, habe ich im Moment nur einen Anschluß), wurde ich als Vertragspartnerin angefragt.
    Warum der GÜ das nicht selbst macht?Ich kann ihn heute mittag mal fragen...!
    Wir haben aber gestern mit dem Stromversorger telefoniert und das ist wohl gängig so, daß man sich einen Baustromverteilerkasten teilt.
    Da unsere Doppelhäuser zeitgleich gebaut werden, werde wir den Baustromverteilerkasten nur in der Rohbauphase benutzen.
    Bis dahin müssen unsere Nachbarn ihre eigene Versorgung gewährleistet haben.

    Viele Grüsse,agrokate!
     
  8. #28 agrokate, 23.08.2012
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    Hallo Ralf,

    danke für Dein ausführliche Antwort!
    Wir haben gestern mit dem Stromversorger telefoniert, bei dieser Konstellation (Doppelhaus zeitgleich gebaut) ist es üblich sich den Strom zu teilen und wird nicht als Wiederverkauf angesehen.Wir werden uns heute mit unserem Elektriker treffen und ich werde das durch Deine und auch von den anderen Tipps noch einmal genau besprechen!

    Schönen Tag,agrokate!
     
  9. #29 agrokate, 23.08.2012
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    Hallo Peter,

    nein, unser Nachbar hat kein Leitungsrecht auf unserem Grundstück.Unsere Nachbarn werden ihren eigenen Versorgungsschacht bekommen.

    Viele Grüsse,agrokate!
     
  10. #30 agrokate, 23.08.2012
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    Hallo,

    da gebe ich Dir vollkommen recht 1:1 wird die Geschichte mit dem gemeinsamen Baustrom nicht ausgehen-das stört mich auch nicht, aber wenn ich im Netz lese, daß Nachbarn (mit Wärmepumpe) 3000€ an Strom zusätzlich beim Estrichtrocknen haben, dann sind es für uns zumindest keine Peanuts mehr, die ich mir mit meinen Nachbarn teile.

    Liebe Grüsse,agrokate!
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Ich sagte ja, der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Unabhängig davon, achte darauf, dass alles gezählt wird und nichts aber auch gar nichts pauschal umgelegt wird, so nach dem Motto, "jeder die Hälfte".

    Im Prinzip spart ihr so gut wie nichts, ein paar Euro für den Baustromverteiler, ein bischen Grundgebühr, das war´s dann schon. Wir reden ja nur von ein paar Wochen. Wegen der paar Euro kann aber ein nachbarschaftliches Verhältnis auf Dauer belastet werden. Deswegen gilt, für klare Regelungen sorgen. Das ist wie eine Versicherung, die man auch hoffentlich niemals braucht, aber wenn man sie braucht, dann ist man froh, dass alles vorher geregelt wurde.

    Gruß
    Ralf
     
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