Flachdach-Fragen

Diskutiere Flachdach-Fragen im Dach Forum im Bereich Neubau; Ich denke nicht, dass einer der Abläufe als Notentwässerung deklariert wird. Beide Abläufe sind auf der selben Höhe angebracht und beide werden an...

  1. #21 ManfredH, 21.08.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ja!
    Der Sinn der Notentwässerung liegt nicht darin, dass die Entwässerung funktionsfähig bleibt, wenn einer deiner Abläufe oder Fallrohre verstopft ist, sondern vielmehr darin, dass die Dachfläche auch dann noch entwässert (und ggf. Wasseraufstauen / Eindringen ins Gebäude etc. verhindert) wird, wenn das öffentliche Kanalnetz einmal wegen extremen Niederschlägen überlastet und nicht mehr aufnahmefähig ist. In diesem Fall würde dann der 2., ebenfalls an die Kanalisation angeschlossene Ablauf auch nichts helfen. Und aus diesem Grund muss die Notentwässerung auch frei auf das Grundstück auslaufen und darf nicht an den Kanal angeschlossen werden.

    Wenn du - wie du weiter oben schreibst - die Entwässerung an das Kanalnetz anschliesst, dann hast du keine Wasserspeier (aus denen, wie der Name sagt, das Wasser frei ausläuft), sondern vermutlich Attikabläufe, die dann an Fallrohre angeschlossen werden, ggf. über Wasserkästen.
    Ob das üblich ist, weiss ich nicht - ich würde es auf jeden Fall immer vorziehen, das Abwasser auf diese Weise, also über aussenliegende, frei zugängliche Fallrohre an der Fassade zu führen, wenn es Gebäudegeometrie und sonstige Randbedingungen zulassen.
     
  2. #22 Eigene4Waende, 21.08.2012
    Eigene4Waende

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    Danke für die Erklärung. Aktuell sind eben diese zwei Wasserspeier eingebaut. Werden auch als solche im Angebot benannt. Direkt darunter befinden sich in der Erde die Anschlüsse für Fallrohre. Diese sind auch so im Entwässerungsplan eingezeichnet. Ich weiß leider nicht, wie die Ausführung nun geplant ist, d.h. ob diese Speier in Wasserkästen speien sollen, die dann an die Fallrohre angeschlossen werden oder ob die Speier noch abgeflext werden und fest mit den Fallrohren verbunden werden. Bei der Variante mit den Wasserkästen wäre das vertopfte Fallrohr ja wieder unkritisch, oder? In dem Fall würde ja der Wasserkasten einfach überlaufen oder verstehe ich da was falsch?
     
  3. #23 Gast036816, 22.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    100 mm nach fla-da-rili muss es korrekt lauten. war mein denkfehler. die sind aus meiner sicht auch unterschritten geplant worden. es sei denn, der dachdecker hat von vornherein auf weniger daemmung und weniger attika gesetzt. da sollte man jetzt ernster und anders nachdenken. wenn von den jetzt 180 mm aufkantung ohne gruenaufbau 80 + 50 + 10 mm abzuziehen sind und ich beruecksichtige mal 10 - 20 mm toleranz im rohbau und durch nahtueberdeckung bei schweissbahnen bleiben 40 mm nach theorie oder 20 - 30 mm nach praxis uebrig. das waere mir etwas zu duennhaeutig.
     
  4. #24 Skeptiker, 22.08.2012
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  5. #25 Eigene4Waende, 22.08.2012
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    Vielen Dank für die weiteren Antworten - waren wirklich sehr hilfreich. Ich war gerade noch mal auf der Baustelle und habe vom oberen Rand der Atika mit Wasserwaage und Zollstock den Abstand zur Abdichtung gemessen. Bisher hatte ich ja wie beschrieben vom unteren Rand der Aufkantung gemessen und hatte die Schräge nicht berücksichtigt. Von der Oberkante ist es an den verschiedenen Stellen ein Abstand zwischen 21 und 23 cm. Das hieße mit dem nun geplanten Aufbau von 80 + 50 + 10 mm bliebe ein Abstand bis zur Atika-Oberkante zwischen 60 und 90 mm. Der ursprünglich geplante Aufbau wäre ja 30 mm niedriger und da hätte es wohl in der Toleranz gelegen. Die Frage ist nun: Was soll ich tun? Soll ich die Nacharbeit akzeptieren, auch wenn sie dann nicht mehr normgerecht wäre? Wäre es gerechtfertigt zu fordern, dass die 140 mm Dämmung rückgebaut wird und die ursprünglich geplante Dämmung von 160 mm verbaut wird? Das wäre natürlich ein enormer Schaden für den Dachdecker. Wäre eine Preisminderung gerechtfertigt? Wie würdet Ihr nun vorgehen?
     
  6. #26 Eigene4Waende, 23.08.2012
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    Meine Frage noch mal zusammengefasst: Die Flachdachrichtlinie schreibt vor: "Die Höhe der Dachrandabschlüsse soll bei Dachneigungen bis 5° ca. 10 cm, bei Dachneigungen über 5° ca. 5 cm über Oberfläche Belag oder Kiesschüttung betragen." In meinem Fall wären es aber nur ca. 6 - 9 cm. Kann man das akzeptieren oder ist das zu beanstanden?

    Beim der weiteren Recherche bin ich noch auf folgende Punkte gestossen:

    (1) Bei einem starken Regen würde das Wasser ja nur langsam durch die obere zusätzliche Dämmschicht durchsickern. Der nun geplante Aufbau wäre ja ein sog. Umkehrdach und dazu habe ich gelesen: "Bei Umkehrdächern ist zu beachten, dass die Entwässerung von jeder Ebene aus erfolgen können muss." Das hieße man bräuchte einen Gully mit einer Entwässerung auf der Abdichtungsebene und auf der darüberliegenden Dämmungsebene. Ich frage mich, ob die beiden Speier auf der Dichtungsebene dann überhaupt ausreichend sind? Das ganze Wasser muss dann ja durch die Begrünung und durch die Dämmung sickern, bevor es am Speier ankommt. Droht da nicht die Gefahr, dass das Wasser anstaut?

    (2) Mit der zusätzlichen Dämmung hätte ich ja die Kombination von Warmdach und Umkehrdach, was ja scheinbar auch als Duo-Dach bezeichnet wird, oder? Dazu habe ich gelesen, dass die äußere Dämmschicht mindestens drei Viertel der Dämmwirkung der inneren Schicht aufweisen soll. Kann das jemand bestätigen? Kennt jemand den Hintergrund? In meinem Fall wäre es ja genau umgekehrt. Die innere Dämmung hätte ja eine deutlich höhre Dämmwirkung.
     
  7. #27 ManfredH, 23.08.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Genaugenommen heisst es nicht "ca. 10 cm" bzw. "ca. 5 cm", sondern mindestens 10 / 5 cm. Die Antwort auf den letzten Satz ergibt sich damit m.E. von selbst.
     
  8. #28 Gast036816, 24.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Eigene4Waende - wegen duo-dach hatte ich bereits unter #7 geschrieben, du solltest den sonderfall von einem bauphysiker bewerten lassen.

    wegen der entwässerung lass dir vom architekten das detail dachaufbau incl. begrünung im bereich der abläufe zeigen und erklären.

    mit der unterschreitung der randaufkantungsmaße und der entwässerungsleitungen mit/ohne notentwässerung forderst du am besten deinen architekten auf, hier die planung zu ergänzen und anzupassen sowie die details vor ort nach den anerkannten regeln der technik zu verändern. mit einer preisminderung akzeptierst du u. u. die mängel und der unternehmer kauft sich vielleicht frei!
     
Thema: Flachdach-Fragen
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