Flachdach zum Wintergarten umbauen - erste Idee!!!

Diskutiere Flachdach zum Wintergarten umbauen - erste Idee!!! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Fachleute! Wir wohnen und arbeiten in einem Gewerbegebiet und haben einen zweigeschossigen Blechhallenbau mit Satteldach (ca. 15°)...

  1. #1 BauCasper, 21.08.2012
    BauCasper

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    Hallo liebe Fachleute!

    Wir wohnen und arbeiten in einem Gewerbegebiet und haben einen zweigeschossigen Blechhallenbau mit Satteldach (ca. 15°) und daran anschließend einen gemauerten eingeschossigen Hausteil mit Flachdach. Wobei so ganz flach ist es nicht... (leicht zur Mitte ansteigend). Das Objekt stammt aus den 80igern!

    Zu meiner Überlegung: Ich möchte 2013 (noch ist es eine erste Idee) den Flachdachbereich komplett mit einem Wintergarten überdachen. Zum Einen um einen schönen begrünten Platz für die Übergangszeit zu schaffen, zum Anderen dem leidigen Thema Dichtigkeit auf Dauer Herr zu werden und zum Dritten die Geräuschbelastung des Nachbarbetriebes (LKW-Beladung) zu reduzieren. Die Dachfläche beträgt ca. 200qm und ist annähernd quadratisch. Die Flachdachkonstruktion gibt vermutlich nicht die notwendige Statik her, um auf dem Dach auch mal mit 50-60 Leuten zu feiern. Das Flachdach besteht aus einer U-Profil Konstruktion (mittig ein Längsträger), auf der dann vermutlich nach einer Zwischenschicht die Teerbahnen aufgebracht sind. - Bisher wurde das Dach weder von mir (Eigentümer seit Ende 2011) noch vom Voreigentümer (seit 1998) zur weitergehenden Revision geöffnet bzw. überarbeitet. In der Vergangenheit kamen - mehr oder weniger - nur neue Teerbahnen drauf......

    Meine Idee ist nun von einem Stahlbauunternehmen ein Pfeilergerüst bauen zu lassen, welches auf möglichst kleinen Fundamenten vor die Mauerklinker (später verkleidet) gesetzt wird und dann mit vier ggf. fünf Längsträgern, oberhalb der jetzigen Teerbahnen die Grundlage des Fußbodens und für das Wintergartendach bildet. Der Wintergartenboden soll dann ein offener Holzboden (z.B. Bangkirai) verlegt werden. Das Wintergartendach soll nahtlos und dicht an das Satteldach des Hallengebäudes anschließen, dabei ein Teil der unteren Wintergarten-Bahn (ca. 15qm) mit WW-Kollektoren evtl. weiteren zusätzlichen PV-Modulen ausgestattet werden, da hier eine Standhöhe ohnhin nicht gegeben ist.

    WG-Satteldach = Hallen-Satteldach mit identischen Höhenmaßen (das Hallendach wird noch dieses Jahr saniert <dann isoliertes Blechdach> Südseite komplett mit Photovoltaik)
    Nach Aussage des Bauamtes ist der Wintergarten auch bzgl. der Größe kein Problem sofern kein Wohnraum entseht, nicht beheizt, ...

    * Ich frage mich, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, auch ohne vorgesetztes Trägergerüst - also Längs- / Querträger und Dachkonstruktion aufliegend auf dem bisherigen Mauerwerk - auszukommen (endgültig nur vom Statiker zu klären, mir geht es um eine ungefähre Einschätzung).

    * wie groß müssten die Fundamente bei notwendigem zusätzlichem Aufbau des Stahlgerüsts je Pfeiler ungefähr sein? Dort verlaufendende Drainagen müssen ohnehin erneuert werden,

    * reichen 15° Dachneigung für die Selbstreinigung aus, ich möchte voraussichtlich auf Kunststoffverglasung zurückgreifen - oder ist Kunststoff nicht empfehlenswert,

    * die Teerbahnen unter der Metall-Holzkonstruktion sollen entfernt werden, aber durch geruchsneutrales wasserdichtes Material ersetzt werden - gibt es hier Empfehlungen?
    (Pflanzen giessen/berieseln, kleine Duschecke)

    * ist für das Untergeschoß etwas zu beachten? ca. 65% sind dieses Jahr mit Isover 260 und Dampfsperre versehen worden, die restlichen 35% (WCs, Duschbad, Garage, Heizungsraum, Büroraum) sind nicht isoliert.

    * vorhandener, gemauerter Kaminzug vom Heizungsraum würde dann durch den Wintergarten führen- gibt es hierfür spezielle Vorschriften, z.B. zusätzliche Prüfung, da dann innenliegend , o.ä.?

    Ich weiß, aus der Ferne sind solche Angaben vage, mir geht es dabei um erste Eischätzungen und Tipps.

    Vorab vielen Dank für Eure Rückmeldung oder auch Zwischenfragen! Bei Bedarf kann ich zwei, drei Fotos posten.

    Alex
     
  2. Baumal

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  3. #3 Gast036816, 22.08.2012
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    ich habe mir alles gar nicht durchgelesen. du benötigst eine genehmigungsplanung und eine statische berechnung. dann weisst du auch wie groß die fundamente werden müssen. deine glasdachkonstruktion musst du für wartungszwecke und zur reinigung betrebar ausbilden. danach wird sich deine eindeckung richten müssen, kunststoff wird nicht unbedingt geeignet sein.
     
  4. #4 BauCasper, 22.08.2012
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    Also Wohnen in unserem Gewerbegebiet ist nun gar kein Problem, da hier fast alle Gewerbeimmobilien gleichzeitig Wohnimmobilien sind und die Wohnnutzung explizit genehmigt ist. Schlußendlich wohnen wir auch bald ein Jahr hier.

    Aber seit wann sind Wintergärten genehmigungspflichtig? Es wird kein Wohnraum geschaffen und beheizt wird das ganze auch nicht! Nur auf Grund der Statik?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 22.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Nicht nur Wohn- und Arbeitsräume sind genehmigungs-/anzeigepflichtig!
    Jedes Gebäude(teil), dass nicht nach LBO verfahrensfrei ist, muss entsprechend beantragt/angezeigt werden!
    Gebäude heisst zumindest Dach. Wintergarten hat Dach, also Gebäude.
    Statik kommt dazu!

    Ausserdem sind auch verfahrensfreie Gebäude(teile) nicut vogelfrei, sondern müssen die Rahmenbedingungen von LBO und B-Plan einhalten.

    Da Du im I OG etwas machen willst, kommen also da in Betracht:
    GFZ
    GRZ
    Abstandsflächen/Grenzabstände
    Verhältnis Wohnen/Arbeiten (Wohnen darf nicht überwiegen)
    ....
    ....

    Ergo - Ab zum Vorlageberechtigten!
     
  6. Mapoe

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    Erstmal, Ralf Dühlmeyer hat natürlich vollkommen Recht, was die Anzeige-/Genehmigungpflicht betrifft. Die gilt je nach Größe ja teils sogar für reine Mauern, Höhenveränderungen des Geländes oder Werbe-/Infotafeln also "Bauwerke" die weit über den Begriff Gebäude oder gar Wohnraum hinaus gehen.

    Aber das wichtigste m. E. ist die Frage, was willst du erreichen? Welche Erwartungen hast du an das Vorhaben, welchem Zweck soll es primär dienen? Ich lese folgende Aspekte:
    - schönen begrünten Platz für die Übergangszeit
    - Dachabdichtung
    - Verbesserung des Schallschutzes
    - Warmwasser- und Stromerzeugung
    Gibt es weitere und wie sieht die Prioritätenabstufung dafür aus?

    Technisch machbar ist sehr, sehr viel, bis zum "Nullenergie-Bürogebäude" durch hinterlüftete Glasumhüllungen/-fasaden, ob und was im Einzelfall allerdings sinnvoll erscheint, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Beim Bau eines Glashausses um ein bestehendes Gebäude herum oder darüber ist es sehr wichtig, dass die Belichtung, Be- und Entlüftung und Beschattung, insbesondere natürlich auch für das bestehende Gebäude gewährleistet ist. Dabei auch an den Unterhaltungsaufwand / Reinigung von Innen uns Außen denken, denn eine "100%ige" Selbstreinigung bleibt in der Ralität leider nur Wunschdenken.

    Wenn geklärt ist, was baurechtlich zulässig ist, sollte auf jedenfall zuerst ein Anforderungsprofil mit sehr detailierter Definition der Nutzungswünsche und deren Prioritätensetzung erstellt werden. Die konkreten Planungen lass dann aber von einem machen lassen, der davon auch wirklich Ahnung hat. Bei einem derart komplexen und physikalisch anspruchvollen Bauwerk, wie es ein "funktionierendes" bewohntes Glashaus ist, dürfte nämlich so mancher "Vorlageberechtigte" leider hoffnungslos überfordert sein und meist auch noch ohne dass er es überhaupt merkt. Und wie jeder ja eigentlich weiß, ist eine Insvestition und sei sie noch so "günstig", rausgeworfenes Geld, wenn sie den erwarteten/-hofften Nutzen nicht oder nur teilweise erbrfüllt.

    Viel Spaß und halte uns auf dem Laufenden über die weitere Entwicklung...
     
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