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Diskutiere Was bedeutet im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; ... "jegliche Bürgschaften sind nach aktueller Rechtssprechung nicht auf erste Anforderung auszustellen." Mario

  1. noi76

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    ... "jegliche Bürgschaften sind nach aktueller Rechtssprechung nicht auf erste Anforderung auszustellen."

    Mario
     
  2. Bruno

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    Die obige Aussage ist für den Fall des ersten Lnks schlicht falsch, weil sich die Entscheidung nur auf AGB bezieht. Individuell kann hier anderes durchaus vereinbart werden (zuginstendes Bauherrn).

    Im Fall des zweiten Link (Bürgschaft des AG - kommt das vor? Finanzierungsnachweis sollte hier allemal genügen, jedenfalls bei privaten Bauherren) wurde nur allzu findigen Unternehmern, die Prüfungsmöglichkeiten und Abnahmeverweigerungen/Zrückbehaltungsrechte aushebeln wollten, ein Bremsklotz untergeschoben.
     
  4. noi76

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    Hmm, also wenn ich das richtig verstehe, ist es eine Absicherung, dass eine Bürgschaft nicht vorschnell in Anspruch genommen wird. Sprich, wenn ich bei einer Gewährleistungsbürgschaft einen Mangel habe, muss ich erst versuchen, bei AN meine Leistung hereinzuholen bevor ich die Bürgschaft nutzen darf. Ist das nicht eigentlich normal?

    Mario
     
  5. Bruno

    Bruno

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    Für den normal Denkenden ist es normal, sich das Geld erst zu holen, wenn klar ist dass es ihm zusteht (Titel). Die Bürgschaft soll nämlich nur die Insolvenz absichern. Es gab aber Zeitgenossen, die sich das Geld "einfach so" abgeholt haben. In meiner baugewerblichen Zeit wurde einmal eine solche Bürgschaft über 60.000 DM gezogen, nur weil das Ing.-Büro des Bauherrn der Meinung war, die Firma hätte einen Gewährleistungsmangel zu vertreten und weil auf ein diesbezügliches Schreiben nicht nach Gusto des Büros reagiert wurde. Der anschließende Prozess ergab das Gegenteil, die Bürgschaft war zu Unrecht gezogen worden. Der Gerichtsvollzieher hat das Geld zurückgeholt. Für das Ing.-Büro wurde das ein teurer Spass.

    Beliebtes Spielchen war auch mal, 100% vorauszuzahlen und sich von der Firma eine Bürgschaft auf erstes Anfordern über die gesamte Bausumme geben zu lassen. Bei Fertigstellung wurde dann pro forma ein Streit initiiert und das gesamte Geld zurückgeholt.
     
  6. noi76

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    OK, jetzt habe ich es verstanden.

    Danke, Mario
     
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