Wer kann eine Wertminderung festlegen

Diskutiere Wer kann eine Wertminderung festlegen im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen. Das hier ist irgendwie der passendste Bereich für die Frage, auch wenns nicht zu 100 % passt. Aktuell läuft unser...

  1. #1 wadriller, 23.08.2012
    wadriller

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    Hallo zusammen.

    Das hier ist irgendwie der passendste Bereich für die Frage, auch wenns nicht zu 100 % passt.

    Aktuell läuft unser Bauvorhaben immer mehr aus dem Ruder.

    Aktuell stelle ich mir jetzt die Frage, wer kann / darf festlegen was man an Geld einbehält.

    Als konkretes Beispiel wurde z.B. das Abgasrohr der Heizung schon vor Rspr. mit dem Schorni einfach verlegt.
    Dieser hat das heute nun nicht genehmigt da u.a. die Leitungen der Solaranlage in den gleichen Schacht gelegt wurden.

    Mir ist klar das ich jetzt z.B. nicht den kompletten Preis für die Heizungsinstallation einbehalten darf.
    Nur wer kann sowas festlegen ? Anwalt ? Gutachter ? .....
     
  2. #2 planfix, 23.08.2012
    planfix

    planfix Gast

    es gibt für die handwerker ein RECHT auf nachbesserung.
    solange das nicht abgelehnt oder vertan wird, wäre das erst mal der weg, den du gehen solltest, um dein haus, so wie du es beauftragt hast zu bekommen.

    was nützt es dir X € nicht zu bezahlen und einschränkungen zu bekommen?

    um diese nachbesserungen zu beschleunigen, kannst du natürlich geld einbehalten. das ist aber immer in der richtigen relation zu sehen.
    es kann nicht sein, dass ein handwerker fehlerfrei eingebautes und funktionierendes material nicht bezahlt bekommt. aber wenn eine nachbesserung einen betrag X ausmacht, kannst du 2 mal X einbehalten, aber nur für diese einzelne leistung, um den handwerker zu nacharbeit zu nötigen.

    in deinem fall würde ich die solarleitung verlegen lassen und dafür einen einbehalt machen, der ca. 2 mal die montagesumme dafür umfaßt.
     
  3. #3 wadriller, 23.08.2012
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    Danke dir.
    Ich wäre ja auch froh es würde jemand sich an der Nachbesserung versuchen.
    Nur wenn auf Mangelanzeigen nicht reagiert wird kann er soviel das Recht haben wir er will, er nutzt es ja nicht, bzw. es reagiert keiner auf unsere Mängel.

    Ich werde dann jetzt erstmal warten wann die sich wagen uns eine Rechnung zu schicken und dann schauen wir mal weiter. Vielen Dank !
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 23.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Festlegen tuts im Zweifel der Richter rückwirkend. Einbehalten müsst Ihr.

    Euer eigener Bauleiter bzw. Euer Bausachverständiger sollte in der Lage sein, die ortsüblichen Mangelbehebungskosten zu ermitteln. Die dürft Ihr einbehalten, im Zweifel mit max. dem Faktor 2 multipliziert als Druckzuschlag!
     
  5. #5 wadriller, 23.08.2012
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    Danke.
    Haben aktuell nochmal um ein Statement gebeten mit dem Hinweis das das nächste Schreiben sonst vom Anwalt kommt.
    Mal schauen ob das was bewirkt.
     
  6. R.B.

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    Der Formfehler ist Anwalt´s Liebling, nicht vergessen.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 wadriller, 23.08.2012
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    Was heißt für dich "Formfehler" ?
     
  8. #8 planfix, 23.08.2012
    planfix

    planfix Gast

    formfehler vermeiden sollte dein bauleiter, archi...

    Mängel anzeigen und Behebung mit Frist
    kein Erfolg > neue Fristen setzen
    >> unter Verzug setzen mit neuer letzter Frist, drohen mit Ersatzmaßnahme, Ausführung anderer Betrieb zu Lasten des Verursachers

    das läßt sich wunderbar und rechtssicher verpacken, muß nur eben sauber und konsequent durchgezogen werden.
     
  9. #9 wadriller, 23.08.2012
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    OK. Aber es wäre ja kein Formfehler sich auch direkt nen Anwalt zu nehmen (haben Rechtschutz)
     
  10. #10 Gast23627, 23.08.2012
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Rechtschutz bei einem Baurisiko meist nicht versichert

    Hallo wadriller,

    bevor Sie loslegen prüfen Sie erst einmal ob Ihre "Versicherung" auch bei einen Baurisiko zahlt.

    In der Regel sind bei den "Rechtschutzversicherungen" Baurecht-Streitigkeiten ausgeschlossen.

    Gruß
     
  11. #11 Gast036816, 23.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    auch der anwalt muss dann die technischen zusammenhänge verstehen, wenn er eine mängelanzeige verfasst.

    ich fürchte du baust ohne bauleiter - zumindest ohne den, den man als deinen erfüllungsgehilfen ansehen muss - jetzt tanzen dir die firmen auf der nase rum. wenn du keine formgerechte mängelanzeige schreibst, wird es um so schwerer für dich, einen einbehalt auch durchzusetzen.

    eine wertminderung steht nicht an, du kannst allenfalls von einbehalt reden.
     
  12. #12 wadriller, 23.08.2012
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    @Jsch: Ok. Das klären wir natürlich vorher mit der Versicherung ab.

    @Rolf: OK. Mit Wertminderung meinte ich natürlich "einbehalt". Einen eigenen (von uns bezahlten) Bauleiter haben wir leider nicht. Ich denke das werden wir aber wohl noch ändern müssen.
     
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