Dringend: Fensterbänke beschädigt durch Ausführung Innenputz - Wie vorgehen?

Diskutiere Dringend: Fensterbänke beschädigt durch Ausführung Innenputz - Wie vorgehen? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Experten, es geht meinem Mann und mir im Wesentlichen darum, wie jetzt vorzugehen ist, um keine Versäumnisse bzgl. irgendwelcher Fristen...

  1. Ginger

    Ginger

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    Liebe Experten,

    es geht meinem Mann und mir im Wesentlichen darum, wie jetzt vorzugehen ist, um keine Versäumnisse bzgl. irgendwelcher Fristen etc. zu begehen...unser Architekt ist 2 Wochen in Urlaub.
    Der Betrag ist etwas länger, aber für fachlichen Rat wären wir wirklich sehr dankbar.

    Wir haben schöne, helle, glänzend polierte/geschliffene Kalksteinfensterbänke (Mocca Crema) auf Anraten des Architekten vor dem Innenpurtz eingebaut (Übergänge schöner als beim nachträgl. Einputzen)...bei der Vorbesprechung zum Putz (mit Architekt, Bauleiter Putzfirma) wurde auf die Empfindlichkeit der Fensterbänke bzgl. Kratzer und Verfärbungen (der Stein saugt) ausdrücklich hingewiesen...fachgerechter Umgang damit und sorgfältiges Abkleben wurde seitens Putzfirma versichert.

    Nun schickte das rennomierte regionale Unternehmen Subunternehmer...die zwar schön glatt putzten, Verständigung aber Fehlanzeige, der Bauleiter der Putzfirma ist in Urlaub...nach dem wir die Ergebnisse des 1. Putztages abends zur Kenntnis genommen haben (Abdeckungen der Fensterbänke schon wieder weg, Werkzeug wird drauf abgelegt, Verfärbungen von der gelb-orangen Grundierung, Kratzer, stumpfe Oberfläche)...haben wir uns mit dem Vertreter des Bauleiters der Putzfirma telefonisch in Verbindung gesetzt. Dieser erklärte uns sinngemäß für blöd, fuhr mir mehrfach über den Mund, hat auch am 2. Tag nichts weitergegeben bzgl. kein Werkzeug etc. auf Fensterbank und Abkleben auch für Glättarbeiten am Fenstersturz etc. ....Folge ist, wir haben jetzt auch eingezogene Kaffeeflecken samt daneben stehendem Becher. Es wird nicht für nötig erachtet sich das Ganze anzusehen und die Verfärbungen auf Raumfeuchtigkeit geschoben.
    Da wir die Fensterbänke selbst eingebaut haben und dabei auch nass abgewischt haben wissen wir, dass bei Feuchtigkeit der Stein zwar saugt und etwas dunkler ist...aber nicht gelb-orange verfärbt (was ich dem Herren auch gesagt habe).

    Verlieren wir irgendwleche Ansprüche, wenn wir das den Architekten nach Rückkunft regeln lassen? Oder müssen wir gleich was schriftlich reklamieren?
    Ich würde mich ungern mit dem "netten" Herrn der Putzfirma wieder direkt auseinandersetzen.

    Und wie sieht es aus mit Rettungsversuchen der Fensterbänke? Das ist ja ein Schaden durch die Putzarbeiten und unsachgemäßen Schutz (bzw. nicht-Schutz) der Fensterbänke und kein Fehler im Gewerk, bei dem die Firma nachbessern dürfen muss. Weil, wenn würden wir die Natursteinfirma das Ganze einschätzen und bearbeiten lassen fachgerecht und nicht diese Putzfirma und dann den Schaden der Putzfirma abziehen...in der Hoffnung, dass sich mit Oberflächenbearbeitung noch was retten lässt, was unklar ist...der Stein saugt.
    Ist das so möglich?

    Wir sollen jetzt eine Abschlagszahlung i.H. v. 70% leisten...was wir auch müssten wg. Skonto...unser Architekt hat die Rechnung schon vor seinem Urlaub und damit vor Fertigstellung des Gewerkes und Schäden an den Fensterbänken freigegeben. Zahlen oder nicht?

    Dass, die Subunternehmer mangels Leiter oder Gerüst an der Treppe sowohl innenliegende Wand aufgestemmt als auch die teure T8-Perlitwand (samt großflächigem Dämmungsverlust) um eine Holztraverse aufzulegen, ist ein weiterer Punkt....das hat der Architekt noch reklamiert.

    Was nun tun?
     
  2. knopy

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    Ich würde auf keinen Fall Zahlen, den Schaden schriftlich anzeigen beim Bauunternehmen nicht beim Sub ihr habt einen Vertrag mit dem Bauunternehmen nicht mit dem sub. Bilder machen nicht vergessen. Die Anzeige mit Rückschein per Post einreichen . Lieber auf den Skontobetrag verzichten.
     
  3. #3 Gast036816, 27.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das ist eine nette gemengelage:

    - bauherr hat fensterbänke selbst eingebaut, aber nicht geschützt,
    - putzer sollte gemäß einer besprechung die fensterbänke schützen, protokolliert? verbindlich anerkannt? wahrscheinlich nein.
    - schutz der fensterbank nebenleistung bei putzarbeiten? nach 4.1.7 vob/c din 18350 ja durch loses abhängen, nach 4.2.7 sind schutzmaßnahmen durch abkleben etc. eine besondere leistung, die nicht beauftragt wurde?
    - der putzunternehmer hätte vorher darauf hinweisen müssen, dass dies zusätzliche leistungen sind und er dafür eine vergütung beansprucht.

    damit du deinen anspruch anmeldest, solltest du dem putzer - eurem auftragnehmer, nicht dem sub - die schäden anzeigen und ihm die möglichkeit geben, den schaden selbst zu regulieren.
    und der architekt gibt auch noch vor beginn der arbeiten die 1. abschlagsrechnung frei. also - nächste mal erst putzen, dann die empfindlichen fensterbänke einsetzen und dem putzer ein paar euro für beiputzarbeiten mehr geben.
     
  4. #4 Pascal82, 28.08.2012
    Pascal82

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    hallo rolf,
    das muss man aber so jetzt nicht verstehen, oder?
    es wurde vorher besprochen die fensterbänke vorher zu setzen damit keine unschönen beiputzarbeiten nötig sind es sauber aussieht
    und die bänke werden abgedeckt (wo ist das problem?? fenster müssen ohnehin abgeklebt werden! 2m2 folie und 3 rollen krepp und gut) verstehe die argumantation nicht so ganz- am besten fenster auch erst hinterher einbauen- die stören auch so beim laibungen einputzen und müssen auch noch abgeklebt werden oder wie???

    ich würde die rechnung nicht bezahlen, bzw mind. den preis der fensterbänke erstmal vorläufig abziehen und warten bis der archi wieder da ist und ihm das regeln lassen.
    viele grüße
    pascal
     
  5. Julkus

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    Ich kann echt verstehen, dass man sich über die Schäden ärgert.

    Davon abgesehen frage ich mich aber echt, warum man soooo empfindliche Fensterbänke einbaut. Wie sollen die denn aussehen wenn mal ein Blumentopf leckt und man merkt es nicht sofort usw.....
     
  6. R.B.

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    Tja, der Fachmann staunt und der Laie wundert sich.

    Natürlich hätte man das Problem einfach vermeiden können, aber jetzt isses halt passiert, und es kommt automatisch die Frage nach dem Schuldigen, und dann geht´s nicht mehr danach, was problemlos möglich gewesen wäre, sondern strikt nach dem was, wo, wie verbindlich und nachweislich vereinbart war.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 28.08.2012
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    1) Schreiben müsst Ihr so oder so, das darf der Architekt nicht (ausser Ihr hättet ihm dafür eine Vollmacht erteilt)

    2) Natürlich müsst Ihr den Putzer schriftlich von den vom ihm verursachten Schäden in Kenntnis setzen.
    Er muss ja die Chance bekommen, das zu besichtigen und Stellung zu nehmen!

    3) Ist es mehr als komisch, dass ein Architekt eine Rechnung freigibt, wenn die Leistung noch gar nicht im entsprechenden Maß erbracht ist.

    4) Habt Ihr das Recht, von der Rechnung den Betrag der zu erwartenden Reparaturkosten abzuziehen.

    Am wichtigsten - wenn das so schon anfängt, nehmt Euch einen Anwalt dazu!
     
  8. #8 Gast036816, 28.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    abgesprochen wird so vieles auf baustellen, wie dies hier auch, vertraglich bindend??? meistens nein. wenn es nicht protokolliert ist noch mehr ungereimtes in der luft. grundsätzlich sind fensterbänke von dem zu schützen, der sie einbaut.

    wer sagt denn dass beiputz unschön aussieht? ein guter stukkateur macht dir einen beiputz mit gips, das siehst du gar nicht.
     
  9. Ginger

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    Ich gehe davon aus, dass das Abkleben in der Ausschreibung stand...kann das aber erst nach Rückkunft des Architekten klären....dass in den Perlit-T8 kein Balken für eine Traverse reingeschlagen werden darf, hatte er extra reingeschrieben. Bei sowas ist er auch erfahrungsgemäß sehr sorgfältig und auch die Vorbereitungsarbeiten zum Putz wurden angesehen.

    Ich habe im Gespräch mit dem Bauleiter der Putzfirma (der dann ja in Urlaub war bei den Putzarbeiten) samt Architekt gefragt ob wir selbst abkleben sollen...der Bauleiter hat sehr sorgfältiges Abkleben garantiert...mündlich aber vor Zeugen (Architekt).


    Zudem hätte selbst Abkleben nichts genützt, da die Putzer die Abklebung und Folie, die sie angebracht haben) nach dem ersten Putzauftrag offensichtlcih wieder runtergemacht haben und weitere Arbeiten an den Laibungen und auch am 2. Tag ohne Schutz stattfanden.
    Ich hab das telefonisch ja gleich dem vertretenden Bauleiter mitgeteilt am Morgen nach den ersten Putzarbeiten um Folgeschäden zu vermeiden....
    Wenn einem aber nur über den Mund gefahren wird, solche Schäden als normal angesehen werden und man sinngemäß für blöd erklärt wird und einen der Putzertrupp nicht vertsteht, was soll man bitte tun?

    Alle Fensterbänke aus Naturstein sind mehr oder weniger empfindlich...die Aussicht aus den Fenstern ist super...da kommt kein Blumenpottsammelsurium drauf.
    Die Bänke sind schön und passen perfekt zum Stil des Hauses und geplanter Gestaltung, daher haben wir die ausgewählt. Was das zur Sache tut frage ich mich allerdings, denn sauber abgeklebt wäre es egal wie empfindlich sie sind. Zumal klares Wasser kein Problem ist.

    Wenn ich ein Auto an der Werkstatt abgebe zum Ölwechsel und hinterher auf hellen Ledersitzen (fikitives Beispiel) Ölflecken sind, dann kann mir der KFZler doch auch nciht damit kommen, warum ich keinen anderen Bezugsstoff gewählt habe...
    Ebenso wenig kann er selbst da was reparieren....das ist Aufgabe des Autosattlers.

    Wir haben den Schaden aufgrund Verletzung der Sorgfaltspflicht (da gibt es ein Merkblatt für Verputzer bzgl. Natursteinfensterbänke) schriftlich und persönlich abgegeben am Firmensitz. Fotos haben wir auch gemacht.
    Wir haben ein 14tägige Frist gesetzt binnen derer die sich wg. Schadensregulierung an uns wenden sollen. Bis dahin sollte der Bauleiter mit dem das Gespräch war und der Architekt wieder da sein.

    Wir würden jetzt gerne die Natursteinfirma, die die Fensterbänke geliefert hat kommen lassen zur Beurteilung, ob noch was zu retten ist und zwecks Kostenvoranschlag.

    Der Putzfirma traue ich da nicht....hinterher nehmen die ein Mittel gg. Putzschleier und das ätzt den Kalkstein weg.
     
  10. #10 Gast15498, 29.08.2012
    Gast15498

    Gast15498 Gast

    Genau das nervt mich auch hier an diesem ach so dollen Forum!
    Die sogenannten Experten geben nur mäßig echte Hilfe und verweisen wieder auf die Meinung weiterer Experten, da man aus der Ferne ja nahezu nie was deuten kann.
    Verständlich. Aber die gleichen Experten hinterfragen optische, persönliche und was weiß ich was für Entscheidungen, die mit dem eigentlichen Problem absolut nix zu tun haben.

    Im Endeffekt suche ich mir nun ein anderes Forum, wo z.B. Menschen auf Fragen antworten, die nicht immer von Fach sind, aber ähnliche, vergleichbare oder dieselben Situationen erfahren haben. Hilft mir tausendmal mehr, als der blöde Salmon, der hier permanent abgegeben wird.

    Danke.
     
  11. #11 Gast036816, 29.08.2012
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    Gast036816 Gast

    @ Zauberer - was hast du denn in diesem fall hier erwartet?
     
  12. Julkus

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    Ich bin keine Exertin. Habe mich nur interessehalber gefragt warum man ausgerechnet fensterbänke aussucht von denen nichtmal ein kaffeerand entfernbar ist. Aber ok, die bissige Antwort werde ich wohl damit verdient haben. Was frag ich auch.
     
  13. Lukas

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    Wo steht das, so grundsätzlich?;)

    Gruß Lukas
     
  14. Ginger

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    @ Julkus: JEDE Natursteinbank ist empfindlich...sogar die als Arbeitsplatten in Küchen verbauten...da kann man viel zu lesen über Flecken die nicht mehr raus gehen usw. ...zudem gibt es extra Richtlinien für das Verputzerhandwerk wie mit Natursteinbänken umzugehen ist.
    Kunststeinbänke oder Holzbänke oder der übliche Juramarmor wären jetzt genauso verfärbt.
    Ob man auf sehr dunklen Bänken die Verfärbung nicht sehen würde, kann ich natürlich nicht sagen....Terrakotta wäre vermutl. am besten gewesen für die Putzer....allerdings sähe man dann sicher helle Schleier (weil die Bänke sind ja nun matt und waren vorher glatt poliert).
    Zu unseren weißen Fenstern passen aber nun mal helle Bänke am besten...die Farbe sieht aus wie ganz ganz heller Sandstrand der Bänke passt einfach zum Hausstil, zu den Fenstern, zum geplanten Interieur etc.

    @ all:
    Wie sieht das nun aus, kann ich eine Firma meiner Wahl die Reparatur übernehemen lassen (natürl. nach Besprechung und Besichtigung des Schadens mit Architekten und verantwortl. der Putzerfirma)?
    Weil es ist ja kein Fehler am Putz der Nachbesserung erfordert, sondern ein Schaden aufgrund vernachlässigung der Sorgfaltspflicht.

    Der Natursteinbetrieb schickt die Tage jemanden vorbei, ob noch was zu retten ist...am Telefon war man aber sehr skeptisch bei diesem Typ Stein und den beschriebenen Schäden.
    Wenn noch was zu retten ist, möchte ich den Auftag natürlich an Fachleute meiner Wahl übergeben.
     
  15. #15 Gast036816, 29.08.2012
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    vob/b § 4 (5) - jetzt kommt natürlich die frage, ob der bauherr bei eigenleistung mit sich selbst einen vob vertrag abgeschlossen hat.
     
  16. #16 Rudolf Rakete, 29.08.2012
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    So jetzt muß ich auch mal meinen Senf dazugeben. Ich habe in meiner Ausbildung zum Elektriker damals gelernt, dass man vermeiden muss Sachen vom Kunden zu beschädigen und zu beschmutzen und dazu eben geeignete Maßnahmen zu treffen hat. Wer so etwas hier in Frage stellt der .......... nee das sag ich jetzt nicht.

    Ein Anstreicher kann ja auch nicht sagen ich komme erst vorbei wenn alles abgedeckt und abgeklebt ist, es ist selbstverständlich dass dieser sich darum kümmert. Anders sollte es sich auch bei einem Verputzer nicht verhalten. Mir kommt hier bei manchen Kommentare echt die Galle hoch. Wenn ich schon wieder lese "was wurde vereinbart" muß ich jetzt bei Auftragsvergabe jede Sch..... verinbaren, ich glaube echt es hakt. Gewisse Dinge sollte man als Selbstverständlich annehmen dürfen.

    Aber anscheinend ist auf dem Bau alles anders und die Handwerker können alles machen wie sie wollen, solange nichts anderes vereinbart wurde.
     
  17. Lukas

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    Hey Commander Nixblick,

    es geht (mir) hier nicht darum, den grundsätzlichen Umgang mit fremden Gewerken zu diskutieren. Deine Unterstellung ist auch einfach nur ne bodenlose Unverschämtheit, ist aber bei Dir nur konsequent,

    Es geht hier darum, was grundsätzlich abgesichert zu verlangen und zu erwarten ist.

    Das fängt hier schon damit an, ob die VOB überhaupt wirksam ist und geht damit weiter, daß in der VOB "bis zur Abnahme" steht.

    Ich möchte also keine Absolution für irgendwelche Handferkler erteilen, sondern Bauherren vor Leichtfertigkeiten und falschen Erwartungen schützen.

    War das zu verstehen?

    Gruß Lukas
     
  18. #18 Gast036816, 29.08.2012
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    Gast036816 Gast

    @ Rudolf Rakete - es ist sehr lobenswert, dass du diese einstellung hast und dich danach auch verhältst. ist aber nicht bei jedem so. wenn alle so denken und handeln, könnte die vob um einiges dünner ausfallen. ist aber nicht der fall, sie wird immer dicker. auch bauherren haben pflichten. wenn sie empfindliche fensterbänke selbst einbauen, müssen diese geschützt werden. ist das nicht der fall, muss dafür sorge getragen werden, dass dies so schnell wie möglich nachgeholt wird. da reicht eben nicht ein gespräch mit dem putzer, sondern dann muss eben auch kontrolliert werden, dass dies zur arbeitsaufnahme erfolgt. gerade bei solchen fällen muss jeder kleinkram vertraglich vereinbart werden.

    das der putzer nicht umsichtig mit der fensterbank umgegangen ist, ist ohne zweifel.

    fehlende sorgfaltspflicht sehe ich auch auf der bauherrenseite und beim bauleiter.
     
  19. #19 Rudolf Rakete, 30.08.2012
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    Wer sich den Schuh anzieht.
     
  20. #20 ralph12345, 30.08.2012
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    Bei uns haben die Putzer die Betontreppe mit Putz dermaßen besudelt, daß kaum noch Beton zu sehen war. Zum Glück war es Gipsputz, der ging leicht wieder ab. Hätte der Treppenbauer die Betontreppe abdecken sollen? Wann? Zwischen Treppenbau und Putz sind zig Gewerke die Treppe rauf und runter gelaufen. Der Estrichleger hätte die Abdeckung vermutlich abgemacht, weil sie ihn behindert? Hätte der Elektiker als letzter vor dem Putzer die Treppe abdecken sollen?

    Ach komm, wenn ein Gewerk Dreck macht, muß es zusehen, daß sensible Bereiche abgedeckt werden. Ham se bei unseren nicht so kritischen Fensterbänken seltsamerweise geschafft. Die sind sauber geblieben.
     
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