Grenze verletzt

Diskutiere Grenze verletzt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bei der bei uns in Bayern notwendigen Gebäudeeinmessung ist ein Grenzübertritt unserer Garage festgestellt worden. Ich benötige nun eine...

  1. #1 Unregistriert, 27.07.2005
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    Hallo,

    bei der bei uns in Bayern notwendigen Gebäudeeinmessung ist ein Grenzübertritt unserer Garage festgestellt worden. Ich benötige nun eine Rechtsauskunft.

    Ursache ist ein Mißgeschick des Bauleiters, der für das Aufstellen des Schnurgerüstes verantwortlich war. Es existieren zwei Grenzpunkte in unmittelbarer Nachbarschaft, wobei jedoch nur für einen der beiden ein Grenzstein zu sehen ist. Aber die genaue Ursache nebensächlich.

    Der Grenzübertritt auf das unbebaute Nachbargrundstück beträgt auf ca. 6m Länge an der schlimmsten Stelle ca. 0,75cm (Garagenecke).

    Die sicherste Vorgehensweise der Regulierung besteht ja wohl darin, den verletzten Anteil des Grundstückes aufzukaufen (Einverstädnis vom Nachbar vorausgesetzt), neu vermessen und notariell besiegeln zu lassen. Das macht ca. 600€ Vermessungsamt + Notarkosten + Baugrundkosten.

    Welche günstigeren Alternativen existieren, die auch eine gewisse Sicherheit beeinhalten?

    Eintragung als Grundbuch-Last ohne Vermessungsamt?

    Pachten? Wie gestaltet sich solch ein Pachtvertrag?

    ???

    Vielen Dank für Auskünfte!

    Euer
    Unregistriert
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Überbaurente....

    heisst das Stichwort. Sie zahlen dem Nachbarn eine Art Pacht für die "Nutzung" seines Grundstücks.
    Was sagt denn das Baurecht - Abstandsvorschriften usw. - dazu???.
    MfG
     
  3. #3 T9-Liebhaber, 27.07.2005
    T9-Liebhaber

    T9-Liebhaber Gast

    0,75cm ??

    sie meinen wohl 0,75m oder?

    Wäre ja witzig wenn Sie sich wegen einem dreiviertel Zentimeter mit dem Nachbarn in die Haare bekommen.
     
  4. #4 Unregistriert, 27.07.2005
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    Unregistriert Gast

    OK, ich meinte 0,75 Meter!

    Ich sehe das Problem weniger beim Nachbarn, der noch nicht gebaut hat, derzeit noch gar nicht im Ort lebt (vererbtes Grundstück), und vielleicht sogar nie dort bauen wird, weil das Grundstück schattig ist.

    Es geht mir eher um meine Rechtssicherheit und um eine günstige Lösung. Auch wenn es das Bauunternehmen zahlen muss.
     
  5. noi76

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    Solange dieses Grundstück nicht in deinen Besitz übergeht, wird der Nachbar jederzeit mit angemessenen Fristen auch Pacht-Verträge kündigen können. Muss nicht sein, aber wenn der Fehler auf seiten der Baufirma lag und diese auch zahlen wird, so bleibt meines Verständnisses nach nur die Kauf-Lösung.

    Mario
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2005
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    Weiss denn der Nachbar...

    überhaupt schon von seine "Glück".
    Denn alles Grübeln ist müssig, wenn der Nachbar auf Abriss besteht. Und bei 75 cm dürfte er damit durchkommen!
    ****
    Ich würde mal an dem Ende anfangen, den Faden aufzurollen.
    MfG
     
  7. Maex

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    Rechtlich klar:

    Enweder kaufen, Überbau beseitigen (nur, wenn die Auswirkungen so stark -z.B. prakt. Unbebaubarkeit des überbauten Grundstücks-, dass das nicht unverhältnismäßig ist) oder als Gegenleistung für die Duldung des Überbaus eine Überbaurente zahlen (im BGB geregelt :deal ). Gekündigt kann da nicht werden. Läuft aber ewig. Unterm Strich ist kaufen i.d.R. vernünftiger.
     
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