Vorgehensweise Mängelbeseitigung

Diskutiere Vorgehensweise Mängelbeseitigung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, unser Gerichtsverfahren ist durch. Nun steht die Mängelbeseitigung an, welche sich quer durch alle Gewerke zieht. Unseren Bauunternehmer...

  1. tieto

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    Hallo,

    unser Gerichtsverfahren ist durch. Nun steht die Mängelbeseitigung an, welche sich quer durch alle Gewerke zieht. Unseren Bauunternehmer möchte ich nicht mehr ins Haus lassen. Darum brauche ich zwei Kostenvoranschläge. Doch wo bekomme ich die her? Gehe ich zu einem Architekten, einem Bausachverständigen oder zum Handwerker um die Ecke? Möchte möglichst nichts falsch machen und bin für jeden Tipp dankbar.

    Tieto
     
  2. #2 Baufuchs, 30.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was sagt denn das Gerichtsurteil darüber aus, dass Du dem BU nicht die Möglichkeit einräumen willst, den Mangel selbst zu beseitigen?

    Findet sich da irgend etwas, dass Dich berechtigt die Mängel durch einen anderen Unternehmer auf Kosten des 1. Unternehmers beheben zu lassen?
     
  3. tieto

    tieto

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    Ja, ist auch anwaltlich schon abgesprochen. Wenn ich den Bauunternehmer jetzt nochmal reinlasse und er wieder rumpfuscht, geht der ganze Kram von vorne los. Nein danke.

    Also, wie gehe ich nun am besten vor?

    Tieto
     
  4. #4 Baufuchs, 31.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ein Architekt macht keine Kostenvoranschläge.
    Ein Sachverständiger auch nicht.

    Du kannst zu einem Architekten gehen, der die erforderlichen Leistungen ausschreibt, dann kriegst Du entsprechende Angebote.
    Je nach Gewerk kannst Du aber auch gleich einen Kostenanschlag vom Handwerker einholen.
     
  5. sarkas

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    Wenn per Gerichtsverfahren alles geklärt und bestätigt wurde, sollte eigentlich eine Liste der
    Mängel existieren. So müssten nun die Gewerke unterschieden werden, welche erforderlich
    sind um diese Mängel zu beseitigen.
    Von den entsprechenden Handwerkern Angebote einholen und vergleichen.
    Es ist relativ unwahrscheinlich, dass durch den Gerichtsbeschluss ein Recht auf Honorarübernahme
    für einen Bausachv. oder einen Architekten besteht.
     
  6. tieto

    tieto

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    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man si
    Ja eine solche Liste besteht. Aber der SV hat genauso gesagt, dass bei der Mängelbeseitigung neue Mängel und erhebliche Mehrkosten auftreten können, welche zu dem Zeitpunkt, ohne Schäden zu verursachen durch z T. Bauteieleöffnung, noch nicht ersichtlich waren.

    Mir geht es darum, dass ich nicht unbedingt zig Gewerke abklappern will und von jedem einen Kostenvoranschlag haben möchte. Mir wäre es lieb, jemanden zu haben, der das komplett abdeckt bzw. sich darum kümmert. Deshalb meine Frage, wer so etwas ausführt.

    Tieto
     
  7. sarkas

    sarkas

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    Dann würde ich einen Archi nehmen, denn der kann sich dann
    auch um die einzelnen Gewerke kümmern.

    Kann aber sein, dass Du den dann evtl. selber zahlen musst. (Vorher erkundigen)
     
  8. coco77

    coco77

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    ich hab mal eine frage.. du sagtest ja, dass sich die fehler durch fast alle gewerke ziehen.. jetzt mal meine frage.. wann wurden die fehlerbemerkt? sind sie für laien direkt ersichtlich gewesen.. ich frage, da wir gerade mitten im bau stecken.
    bis jetzt sieht alles gut aus (denken wir).. daher die frage..
     
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