Darf ein Fachingenieur Architektenleistungen erbringen?

Diskutiere Darf ein Fachingenieur Architektenleistungen erbringen? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum. Folgender Fall: Nehmen wir mal an, ein (nicht gleichzeitig in der Architektenkammer eingetragener) Fachingenieur ("Ingenieurbüro...

  1. Doozer

    Doozer

    Dabei seit:
    14.12.2006
    Beiträge:
    373
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Revisor
    Ort:
    Dornburg
    Hallo Forum.
    Folgender Fall:
    Nehmen wir mal an, ein (nicht gleichzeitig in der Architektenkammer eingetragener) Fachingenieur ("Ingenieurbüro für Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs-, Klima- und Elektrotechnik") würde außer mit Teilen der Fachplanung "Technische Ausrüstung" auch mit Teilen der Gebäudeplanung in einem Auftrag beauftragt.
    Eine Genehmigungsplanung mit Bauantrag ist nicht erforderlich, da es sich um eine genehmigungsfreie Sanierung handelt. Die Fachingenieur- und Architektenleistungen teilen sich (Aufträge KGR 300 zu KGR 400) ungefähr gleich.

    Dürfte der Fachingenieur originäre Architektenleistungen erbringen?

    Wenn ja, wie ist das versicherungstechnisch? Ich gehe davon aus, dass er für sein Metier versichert ist. Haftet er für seine Architektenleistungen?
    Schreit da nicht grundsätzlich jede Architektenkammer, wenn einer auf fremden Terrain wildert?

    Gruß, Dooz
     
  2. #2 Achim Kaiser, 31.08.2012
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Definiere Architektenleistungen in diesem Fall .....

    Denke mal die Grenzen sind etwas fließend und Festlegungen oder genaue Aussagen sind nur bei Einzelfallbetrachtungen möglich.
    Kann ja auch gut sein, dass intern ein Architekt hinzugezogen wird ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Gast036816, 31.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    er kann auch eine gesamtplanung erbringen, architekt ist verantwortlicher projektpartner, der fachingenieur hat die federfuehrung.
     
  4. Doozer

    Doozer

    Dabei seit:
    14.12.2006
    Beiträge:
    373
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Revisor
    Ort:
    Dornburg
    Hallo Achim,
    gehen wir mal von der Sanierung einer Schwimmhalle aus.
    Architektenleistungen sind in diesem Fall Mauer-, Betonbau-, Fliesen- und Metallbauarbeiten. Zusätzlich Ausbaugewerke (Verputz, Trockenbau, Anstrich).

    Hallo Rolf,
    es ist kein weiterer Architekt eingeschaltet. Der Fachingenieur erbringt auch die o.g. Architektenleistung, bis LPh 7 (ohne LPh 4).
     
  5. #5 Achim Kaiser, 31.08.2012
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Wäre mir deutlich zu heikel ;-) (und ich hab schon zig Schwimmbäder gebaut ....)

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Da bewegt er sich weitab von seinen Fachkompetenzen. Versicherungstechnisch sehe ich für den Kunden kein Problem, für den Planer sehr wohl.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 31.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Darf er? Ja. Genauso wie der Hochbau-Kollege Leitungen usw. planen darf. Da gibts berufsrechtlich keine Konflikte.

    Kann er? Vielleicht ja, vielleicht nein

    Versicherungstechnisch gibts da auch für den Kunden ein Problem, weil nach neuerem Versicherungsrecht der Bauherr wie beim Auto direkt auf die Haftpflicht durchgreifen kann.
    Wenn also die Haftpflicht des Planers Hochbauleistungen nicht einschliesst, hat der Bauherr "nur" den normalen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Planer, nicht aber den zusätzlichen gegen die Berufshaftpflicht.
     
  8. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ich gehe mal davon aus, dass wenn ein Planer solche fachfremden Leistungen erbringt, dass er diese auch entsprechend versichert hat. Dafür gibt´s doch das Generalplanerrisiko das man versichern kann. Je nach Größe der Projekte die er sonst plant wird er um diesen Versicherungsschutz sowieso nicht herum kommen.

    Gruß
    Ralf
     
  9. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Versicherung ist nicht so wild.
    Ein Grundteil Architektenleistungen ist immer mit versichert. Hat man als Fachplaner mehr im Jahr, dann gibt man das bei der regelmäßigen Nachmeldung an.
    Bei den Versicherungen ist Architektenleistung = Bauleitung = höheres Haftungsrisiko. Das hat eine höhere Prämie.
    Da die TGA Planer sich idR eh mit LPH 6-8 rumschlagen, dürfte das bei denen gar nicht ins Gewicht fallen.
     
  10. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Er darf, wenn er meint es zu können und hat die Konsequenzen zu tragen, wenn es schief geht.

    Die Frage ist, ob man beim Bäcker auch Fisch kaufen soll, oder sich nicht doch lieber im Fischfachhandel den Magen verderben will. Mahlzeit.

    Mitkotzende werden den Einkäufer aber zu recht fragen, wieso er denn bei unqualifizierten eingekauft hat.
    Darauf sollte man eine Antwort haben - und/oder ebenfalls die Mitverantwortung tragen
     
  11. #11 schwarzmeier, 11.11.2012
    schwarzmeier

    schwarzmeier

    Dabei seit:
    14.12.2008
    Beiträge:
    1.419
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    maler-u.lackierermeister-sachverständiger
    Ort:
    95652 waldsassen
    Benutzertitelzusatz:
    malermeister-sachverständiger
    In unserer vermeintlich bis ins letzte Glied regulierten Republik darf er als Dipl,. Inmg doch einfach alles.
    Z.B. IHK-Sachverständige Dipl. Ing. Bau. für Schäden an Gebäuden dürfe,......obwohl sie keines der zu begutachtenden Handwerke je erlernten/praktizierten in all diese ca. 30 Handwerken am Bau den Sachverständigen "GURU" geben und die Gerichte glauben so oft diesen Unsinn, den diese "Generalisten" lediglich aus von Profis vorgedachten Fachbücher abschreiben mangels Eigenwissen, ab es nicht zuzuordnen vermögen. Es dürfen auch einfache Bauzeichner, sogar Maurer-Zimmerer-Meister Pläne erstellen uns unterzeichnen.
    Bei uns gehen die HWKérn sogar trotz Meisterzwang her, tragen Gesellen in die Handwerksrolle ein und erteilen sogar Ausbildungserlaubnis, die ja nur Meistern zustehen sollte...........Es ist überall Vorsicht geboten.
     
Thema: Darf ein Fachingenieur Architektenleistungen erbringen?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. darf ein bauingenieur architekturleistungen erbringen

    ,
  2. wer darf architektenleistungen erbringen

Die Seite wird geladen...

Darf ein Fachingenieur Architektenleistungen erbringen? - Ähnliche Themen

  1. 100qm nutzloser Vorgarten. Darf dieser bebaut werden?

    100qm nutzloser Vorgarten. Darf dieser bebaut werden?: Hallo liebe Experten, ich bin neu hier im Forum und langsam relativ verzeifelt. Ich besitze ein EFH in Unna-Hemmerde. In der Straße haben 4...
  2. Darf n Laie n Unterweisng m geeignetem Messgeraet messen und ein Prüfprotokoll erstellen

    Darf n Laie n Unterweisng m geeignetem Messgeraet messen und ein Prüfprotokoll erstellen: Beispiel Neubauhaus! Darf ein Mensch ohne welche Vorkenntnisse bzw Elekto-Hilfskraft Bau nach einer Unterweisung durch eine Fachkraft und...
  3. Wie teuer darf ein Carport ca. 6x4,5m sein?

    Wie teuer darf ein Carport ca. 6x4,5m sein?: Hallo zusammen, wir wollen uns ein Carport bauen lassen und möchten uns vorab informieren, mit welchen Kosten wir realistisch rechnen sollten....
  4. Dachschräge abhängen - Dampfbremse notwendig ? Darf/muss ich dämmen ?

    Dachschräge abhängen - Dampfbremse notwendig ? Darf/muss ich dämmen ?: Hallo zusammen, ich habe ein Zimmer zuhause (BJ 1974), welches einseitig eine Deckenhöhe von 4,5 m hat. Dessen Decke ist auch zugleich das Dach...
  5. Dachschräge abhängen - Dampfsperre notwendig ? Darf/muss ich dämmen ?

    Dachschräge abhängen - Dampfsperre notwendig ? Darf/muss ich dämmen ?: Hallo zusammen, ich habe ein Zimmer zuhause, welches einseitig eine Deckenhöhe von 4,5 m hat. Dessen Decke ist auch zugleich das Dach des Hauses,...